2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
B. Körperschaftsteuer
verfasst von : Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen
Erschienen in: Lösungen zum Lehrbuch Steuerlehre 2 Rechtslage 2020
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist (§ 1 KStG greift hier nicht). Der Einzelunternehmer ist eine natürliche Person.