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Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Bräunlich verfärbte Gipskartonwände im angrenzenden Raum zum Badezimmer, feucht-modriger Geruch oder gelöstes Holzfurnier an der Türzarge sind Schadensbilder, die in Bädern keine Seltenheit sind (Abb. 9.1-1 und 9.1-2).
Gutachterliche Einstufung
Die Ursache des Schadens führt letztendlich immer zur Abdichtung. Obwohl in der DIN 18 195-1 [1.26] Bäder im Wohnungsbau nicht zu Nassräumen zählen, beweist die Erfahrung das Gegenteil. Feuchtigkeit dringt nicht nur über die elastische Verfugung, wie in Abschn. 9.1.2 beschrieben, sondern auch über die Fliesenfugen in die Konstruktion ein. Über Wochen und Monate sammelt und verteilt sich das Wasser in den Hohlräumen des Dünnbetts. Der Schadensumfang steigt erheblich, wenn die Wand- und Fußbodenabdichtung fehlt und der Fußbodenaufbau aus Anhydritestrichen, Holz oder ähnlichen feuchteempfindlichen Stoffen konstruiert wurde.
In Teil 4 der DIN 18 195 [1.26] wird darauf hingewiesen, dass in häuslichen Bädern ohne Bodenablauf mit feuchtigkeitsempfindlichen Umfassungsbauteilen der Schutz gegen Feuchtigkeit bei der Planung besonders beachtet werden muss.
Hinweis: Skizze-Nr. 6.2-1, Tab. 6.1-1, 6.1-2 und 6.1-3, Kap. 16
Beseitigung
Bei fehlender Abdichtungslage unter den Fliesen müssen diese abgebrochen werden, um nachträglich eine Abdichtung herzustellen. Ähnlich verhält es sich in den angrenzenden Wänden von eingebauten Bade- und Duschwannen, insbesondere dann, wenn ihr Putz aus Gips oder die Wand aus Gipskartonplatten besteht. Zur besseren Kontrollmöglichkeit der Dichtung sollte eine 2-farbige Beschichtung eingesetzt werden.
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