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Starker Anstieg der Fallzahlen bei Schlichtungsstelle

  • 03.02.2026
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Die Bafin-Schlichtungsstelle verzeichnet für 2025 einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen. Dabei ist die inhaltliche Bandbreite der Anträge groß. Immer mehr haben einen Auslandsbezug. 

Besonders häufig ärgern sich Kunden von Finanzdienstleistern über Probleme im Wertpapiergeschäft. 


Der aktuelle Tätigkeitsbericht der bei der Bafin ansässigen Schlichtungsstelle weist für das Jahr 2025 insgesamt 1.519 Anträge aus. Das sind 35 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit setzt sich der langjährige Trend steigender Beschwerdezahlen fort.

Grenzüberschreitende Fälle machen 15 Prozent aus

Die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende europäische Ausrichtung vieler Finanzdienstleister haben unter anderem zu mehr Fällen mit Auslandsbezug geführt. "In 234 Fällen ging es um grenzüberschreitende Streitigkeiten", heißt es in dem Anfang Februar 2026 vorgestellten Bericht. Das sind rund 15 Prozent. Das Gros der Probleme entfiel mit 767 Anträgen aber auf Wertpapiergeschäfte.

Am häufigsten meldeten Verbraucher:

  • Probleme bei Depotüberträgen,
  • eine zu langsame Ausführung von Aufträgen,
  • unvollständige oder fehlerhafte Steuerdaten sowie
  • Auseinandersetzungen über Entgelte.

Handelsspitzen an den Börsen 2025 ohne Auswirkungen

Probleme bei der Auftragsabwicklung von Wertpapieren, die es 2025 bei Handelsspitzen an den Börsen infolge US-amerikanischer Zollankündigungen im April gab, machten sich dagegen nicht in den Antragszahlen bemerkbar, so der Bericht. 

Die Zunahme an Online-Produkten verschiedener Anbieter aus unterschiedlichen EU-Ländern vergrößert die Reibungsfläche vor allem bei technischen und prozessualen Themen wie zum Beispiel einem Depotwechsel, heißt es im Report. Auffällig sei außerdem, dass die Qualität der Abwicklung in einigen Bereichen - etwa bei Depotübertragungen - als Belastungspunkt von den Kunden betrachtet wird. 

Große inhaltliche Bandbreite der Fälle

Insgesamt ist die inhaltliche Bandbreite der Fälle, die bei der Bafin eingehen, hoch. Diese fungiert auch als Auffangschlichtungsstelle für Anliegen, die von keiner anderen branchenspezifischen Stelle abgedeckt werden. Ziel ist eine einvernehmliche Streitbeilegung. Im Regelfall soll bereits während der Vorprüfung eine Lösung gefunden werden. 

Der Tätigkeitsbericht orientiert sich an den Vorgaben der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) und der Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBInfoV). 

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