In den vergangenen Jahren haben sich Banken und Finanzdienstleistungen stark verändert. Das beeinflusst auch die Ausbildung in den Instituten. Was die neue Ausbilungsverordnung bringt, erläutert Experte Thomas Hockenbrink im Interview.
springerprofessional.de: Wie beurteilen Sie die neue Ausbildungsverordnung für das Berufsbild des Bankkaufmanns beziehungsweise der Bankkauffrau, die ab 1. August 2020 gelten wird?
Thomas Hockenbrink: Was die bereits bekannten Eckpunkte betrifft, begrüße ich die neue Ausbildungsordnung sehr. Im Vergleich zum Status quo, der Ausbildungsordnung von 1998, ist sie in jedem Fall eine Verbesserung. Entsprechend gelassen sehe ich der Neuordnung entgegen.
Was finden Sie an der Reform besonders gelungen?
Zunächst bin ich froh, dass es bei einer generalistischen Ausbildung geblieben ist. An den Neuerungen schätze ich besonders, dass der Fokus in der Ausbildung vor allem auf Kompetenzen liegen wird, die auf die ganzheitliche Beratung ausgerichtet sind. Damit stehen praktische Inhalte im Vordergrund wie moderne Payment-Services und Absicherungslösungen, zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Schlüsselkompetenz lautet nun Kundenorientierung. Das Verhältnis zwischen Berater und Kunde steht im Mittelpunkt der neuen Bankausbildung. Dafür fallen Inhalte weg, die unsere Nachwuchskräfte nach Abschluss der Ausbildung in der Praxis in aller Regel nicht brauchen, zum Beispiel der Scheck, die Optionsanleihe und dokumentäre Zahlungen im Auslandsverkehr.
Was bedeutet das neue Regelwerk für Ihr Haus?
Wir haben uns bereits sehr intensiv mit der neuen Ausbildungsordnung beschäftigt. Auf dieses Regelwerk werden Ausbildungsrahmenpläne folgen, in unserem Fall kommen diese von den Industrie- und Handelskammern Köln und Bonn/Rhein-Sieg. Wir werden sie uns genau ansehen und die Inhalte in den Ausbildungsjahren entsprechend verteilen. Möglicherweise werden wir Themen vorziehen. Wir sehen es außerdem als unsere Aufgabe, mit den Berufsschulen und Lehrkräften in Kontakt zu treten und sie zu unterstützen. Die Schulen bekommen ja auch einen neuen Rahmenlehrplan. Wir haben den Eindruck, mit unserem Angebot bei vielen Lehrkräften offene Türen einzurennen. Hier wollen wir mit unserem Praxiswissen helfen.
Wie hoch ist der Aufwand, speziell für Sie und weitere Angehörige der Personalabteilung?
Der Aufwand ist überschaubar, auch, weil wir als Kreissparkasse Köln ein großes Haus sind. Meinem Team gehören unter anderem zwei Ausbildungsberaterinnen an, die für das Recruiting und die innerbetriebliche Ausbildung zuständig sind. Für uns ist die Anpassung eins von mehreren Projekten.
Was bedeutet der neue Rahmen für die jungen Menschen, die 2020 und später ihre Ausbildung bei Ihnen beginnen?
Die neuen Auszubildenden kennen die bisherige Verordnung nicht. Das bedeutet, selbst wenn am Anfang noch nicht alle Rädchen ineinander greifen sollten, erleben sie eine verbesserte Ausbildung, weil es darin nun viel stärker um den Kunden und das praktische Tun geht.
Was bedeutet die Reform für Nachwuchskräfte, die jetzt schon in der Ausbildung sind?
Mitunter besteht etwas Erklärungsbedarf. Wir überlegen, auch unsere bisherigen Auszubildenden stärker in neuen Themen zu unterweisen, zum Beispiel projektorientiertes Arbeiten beziehungsweise moderne Arbeitsformen.
Glauben Sie, dass die Reform auch Einfluss auf die Weiterbildung von Jungbankern nach dem Abschluss der Ausbildung haben wird?
Ja, kein Zweifel. Gerade die Themen Digitalisierung und moderne Arbeitsmethoden müssen noch stärker abgebildet werden. So, wie wir heute Bankgeschäft machen, ist es für den Moment gut. Es wird sich aber immer weiterentwickeln, zum Beispiel kommen neue Kundenkontaktpunkte und Beratungsformen hinzu, wie per Chat und Video. Wer ein moderner Bankberater sein möchte, muss die Bereitschaft mitbringen, immer wieder neue Skills zu erwerben. Dafür ist die neue Ausbildungsordnung ein gutes Fundament. Auf ihr lässt sich aufbauen, um als Bankberater noch besser zu werden. Das wird auch helfen, junge Leute nach der Ausbildung an die Sparkasse zu binden.