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03.05.2023 | Bankenaufsicht | Nachricht | Nachrichten

Banken müssen bei Klimadaten nachbessern

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

3 Min. Lesedauer

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Obwohl europäische Banken bei der Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken besser sind als ihre Nicht-EU-Wettbewerber, reichen ihre Bemühungen laut einer aktullen Beurteilung der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht aus, um die ab Juni geltenden Aufsichtsstandards zu erfüllen.

Noch in diesem Jahr werden für die meisten bedeutenden europäischen Institute strengere Regeln zur Offenlegung von Informationen zu Klima- und Umweltrisiken wirksam. Die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten technischen Durchführungsstandards, die sogenannten Implementing Technical Standards oder kurz ITS nach Säule 3, enthalten eine Reihe von Vorgaben für die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken. Bis Ende Juni 2023 müssen die betroffenen Geldhäuser erstmals nach diesen neuen Vorschriften berichten. 

Doch laut der Mitte April veröffentlichten dritten Beurteilung durch die EZB, reichen die Bemühungen der Banken trotz der bereits erzielten Fortschritte nicht aus. Zwar hätten die Banken im vergangenen Jahr mehr Informationen offengelegt, doch deren Qualität reiche noch immer nicht aus, um die neuen Aufsichtsstandards zu erfüllen. Dennoch seien die Offenlegungen der größten Banken mit Sitz in der EU sind generell besser als jene der vergleichbaren nicht in der EU ansässigen Institute. 

Informationen deutlich ausgeweitet

Im Vergleich zur letztjährigen Beurteilung liegen der EZB nun deutlich mehr veröffentlichte Basisinformationen in allen Kategorien vor. So sei unter anderem der Anteil der Banken, die angaben, wesentlichen Klima- und Umweltrisiken ausgesetzt zu sein, von 36 auf 86 Prozent geklettert. Außerdem legten mittlerweile fast alle Institute dar, wie ihr Vorstand Klima- und Umweltrisiken überwacht. Über 90 Prozent erläutern der Notenbank zufolge grundlegend, wie sie diese Risiken ermitteln, beurteilen und steuern.

"Wir erkennen an, dass die Banken Fortschritte erzielt haben, aber es sind dringend weitere Verbesserungen erforderlich", erklärt Frank Elderson, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB. Bei Bedarf werde die Notenbank entsprechende Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, "um sicherzustellen, dass die Banken diese Regeln einhalten". 

Offenlegung besser als bei Nicht-EU-Banken

Obwohl die Geldhäuser bei ihren Offenlegungen eine ordentliche Schippe draufgepackt haben, seien die Informationen "jedoch häufig von unzureichender Qualität", mahnt die EZB. So legten nur sechs Prozent der bedeutenden Institute Informationen in allen fünf Bewertungskategorien offen, die zumindest weitgehend angemessen sind. Obwohl mittlerweile die Hälfte (50 Prozent) der Banken Angaben zum Umfang der von ihnen finanzierten Emissionen machen, seien diese Informationen in den allermeisten Fällen unvollständig, unspezifisch oder nicht hinreichend belegt. Daraus folgert die EZB, dass die Banken "im Großen und Ganzen unvorbereitet sind, was die Umsetzung der EBA-Standards zu Säule 3 betrifft". 

Außerdem verglich das Zentralinstitut erstmals die Offenlegung von Informationen zu Klima- und Umweltrisiken durch die größten in der EU ansässigen Banken, die sogenannten global systemrelevante Institute oder kurz  G-SRIs, mit denen, die von entsprechenden Instituten in Nicht-EU-Ländern veröffentlicht wurden. Hier schneiden die Geldhäuser mit Sitz in der EU "in allen Kategorien aber generell besser ab", obwohl sie die aufsichtlichen Erwartungen noch nicht vollständig erfüllen. 

Nächste Überprüfung im zweiten Halbjahr 2023

Die Aufsichtsbehörden haben die Banken über die Ergebnisse informiert und sie aufgefordert, die Mängel zu beseitigen und Pläne vorzulegen, aus denen hervorgeht, wie die Institute sich auf die bevorstehende Umsetzung der EBA-Standards für die Berichterstattung vorbereiten. Der Bericht der EZB enthält mehrere Beispiele für bewährte Verfahren, an denen sich die Banken orientieren können, um die Offenlegung von Informationen an die aufsichtlichen Erwartungen anzupassen. 

In der zweiten Jahreshälfte 2023 wird die EZB prüfen, ob die betroffenen Banken die neuen Standards erfüllen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften stellt einen Verstoß gegen die Eigenkapitalverordnung - die Capital Requirements Regulation (CRR) - dar und führt zu aufsichtlichen Maßnahmen, heißt es abschließend.

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