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15.05.2017 | Bankenaufsicht | Nachricht | Online-Artikel

Kommt der TÜV für Finanzprodukte?

verfasst von: Eva-Susanne Krah

2 Min. Lesedauer

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Mit einem TÜV für Finanzprodukte fordert die Fraktion "Die Linke", dass die Zügel bei neuen Produkten noch straffer angezogen werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht die Idee kritisch. Das Regulierungsgeflecht sei schon dicht genug.

Bereits im September 2016 hatte die Fraktion "Die Linke" bei der Bundesregierung den Antrag "Zulassungspflicht für Finanzprodukte schaffen – Finanz-TÜV einführen" formuliert. Er sieht vor, dass für Finanzprodukte eine europaweite, obligatorische Prüfungspflicht für Finanzprodukte erlassen werden soll. Der "Finanz-TÜV" soll über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen", fordert die Fraktion. Dies würde aus Sicht der Fraktion zu noch mehr Finanzstabilität beitragen. Denn nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt und vertrieben werden. In die Neuregelung sollen auch Produkte des grauen Kapitalmarkts einbezogen werden. Der Finanz-TÜV soll nach den Vorstellungen der Linksfraktion als eigenständiger Funktionsbereich bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht (ESMA) angesiedelt werden. 

Anhörung am 17. Mai

Der Finanzausschuss der Bundesregierung wird sich in seiner Sitzung am 17. Mai 2017 erneut mit dem Antrag beschäftigen. Beteiligt sind Experten und Institutionen aus der Finanzbranche, etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV), der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) und die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). 

Die Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände steht der Idee kritisch gegenüber und stemmt sich gegen noch mehr Regulierung und staatliche Eingriffe. "Es besteht ein dichtes Regulierungsgeflecht, das sowohl die Emittenten von Finanzinstrumenten wie die Intermediäre einbindet", argumentiert die DK in einer Stellungnahme. Für die nötige Informationstransparenz sei bereits durch eine Vielzahl neuer Bestimmungen gesorgt. Sie ermöglichten es Anlegern, auch neue Finanzprodukte zu beurteilen. Die DK argumentiert zudem, unter anderem hätte sich 

  • der europäische Gesetzgeber mit den Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR) für die Einführung einer Produktintervention für Finanzinstrumente entschieden;  
  • die Bafin beschäftige sich mit dem Verbot bestimmter Finanzinstrumente für Retailkunden.

Im Fall einer Zulassungsprüfung für ein Finanzinstrument würde zudem die Frage noch relevanter, ob eine Produktintervention angemessen sei. Eine Vorab-Zulassungspflicht für Finanzprodukte würde aus Sicht der DK vor allem hohe Kosten und zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten. Auch die Einführung von marktnah gepreisten Finanzinstrumenten würde ein Finanz-TÜV, wie ihn "Die Linke" in den Ring wirft, laut der DK zusätzlich erschweren. 

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