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29.10.2015 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Ein Girokonto für alle

verfasst von: Eva-Susanne Krah

2:30 Min. Lesedauer

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Das Basiskonto für alle Bürger ist beschlossene Sache. Banken müssen künftig damit auch finanziell schwacher Klientel eine Kontoverbindung ermöglichen. Kostenlos muss das jedoch nicht sein.

Der entsprechende Regierungsentwurf zur EU-Zahlungskontenrichtlinie wurde am 28. Oktober 2015 im Bundeskabinett verabschiedet und wird damit frühzeitig in deutsches Recht umgesetzt. Kreditinstitute werden mit dem Inkrafttreten unter anderem dazu verpflichtet, so genannte Basiskonten anzubieten. Somit haben auch weniger finanzstarke Kunden, beispielsweise anerkannte Asylbewerber, geduldete Flüchtlinge oder Obdachlose, die bisher eher schlechte Karten bei Banken hatten, ein Recht darauf, ein Konto auf Guthabenbasis bei einem beliebigen Kreditinstitut zu eröffnen. Dafür reichen statt Ausweispapieren auch andere Dokumente, etwa ein Dokument einer Asylbehörde. Mit der Richtlinie wird eine erhebliche Zahl potenzieller Bankkunden adressiert, was wiederum Banken auch Chancen auf neue Kunden eröffnen dürfte. Denn laut Schätzungen der EU-Kommission liegt die Zahl der Menschen ohne Zahlungs- oder Girokonto allein in Deutschland im oberen sechsstelligen Bereich. 

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Faktisch kann jeder Bürger, der sich legal in der EU aufhält, künftig ein solches Girokonto eröffnen. Bislang akzeptierten nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung"nur einige Banken und Sparkassen solche Kunden. Über das Basiskonto dürfen Kontobezieher alle Standard-Zahlungsdienste wie Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen sowie Zahlungstransaktionen über Zahlkarten abwickeln. Das ist allerdings nicht kostenlos. Geldinstitute dürfen für das Basiskonto marktübliche, "angemessene" Gebühren verlangen. Die Kontoeröffnung soll seitens der Geldhäuser binnen zehn Tagen durchgeführt werden. Der Wechsel von einem Finanzdienstleister zu einem anderen wird durch den Gesetzentwurf ebenfalls erleichtert.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hält es indes in einer Stellungnahme zu den Basiskonten für unerlässlich, dass die eingeräumte Umsetzungsfrist für die neuen Regelungen im Zahlungskontengesetz bis Mitte September 2016 auch für die Umsetzungsmaßnahmen bei Basiskonten gilt. Hier sehe der deutsche Gesetzgeber aber eine frühere Umsetzung bereits bis Juni kommenden Jahres vor.

Kunden abzulehnen wird für Banken schwieriger

Mit dem Schritt will die Bundesregierung die Verbraucherrechte im Finanzmarktbereich stärken. Kunden sollen zudem die Kosten und Entgelte von Girokonten einzelner Institute über digitale Portale künftig besser vergleichen können. Banken dürfen laut Gesetzesentwurf den Antrag auf ein Basiskonto nur noch ablehnen, wenn

  • die Antragsteller bereits Inhaber eines inländischen Basiskontos sind,
  • strafbare Handlungen vorliegen oder
  • wenn das betreffende Kreditinstitut einen Basiskontovertrag, der früher bestand, wegen Zahlungsverzug gekündigt hat.

Wird einem Verbraucher die Eröffnung des Basiskontos aus anderen Gründen verweigert, kann er nach der neuen Richtlinie dagegen vor den Zivilgerichten oder einer Verbraucherschlichtungsstelle vorgehen oder sich direkt an die Finanzaufsicht Bafin wenden, heißt es im Gesetzesentwurf. Zu einem Guthabenkonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen, dem so genannten Bürgerkonto, hatten sich die deutschen öffentlich-rechtlichen Sparkassen bereits seit Oktober 2012 selbstverpflichtet, wie der Bankmagazin-Autor Marvin Oppong im Beitrag "Hartz-IV-Empfänger vor der Verschuldung schützen" (Ausgabe 11/2014, Seite 26-27) schreibt. 

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