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31.05.2017 | Bankenaufsicht | Nachricht | Online-Artikel

Aufsichtsbehörden kommen unter die Lupe

verfasst von: Eva-Susanne Krah

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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) plädiert dafür, die Tätigkeit der EU-Aufsichtsbehörden im Finanzsektor auf den Prüfstand zu stellen. Ein entsprechender Vorstoß der EU-Kommission trifft daher auf Zustimmung bei den deutschen Banken und Sparkassen.

Die Interessengemeinschaft der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände bewertet die Diskussion positiv, die die Europäische Kommission zu den künftigen Aufgaben und Strukturen der drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) angestoßen hat. Sie ermögliche, sich Defiziten der Vergangenheit anzunehmen und gleichzeitig die künftige Ausrichtung der ESAs mitzugestalten, heißt es in einer Mitteilung der DK. Betroffen sind die

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die
  • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). 

Ziel der EU-Initiative ist es laut der Einleitung zur Konsultation unter anderem, die Aufgaben, Governance, Aufsichtsstrukturen und Finanzierung der einzelnen Aufsichtsbehörden auf Effizienz und Effektivität zu überprüfen. Dabei sollen auch mögliche Änderungen im gegenwärtigen rechtlichen Rahmenwerk der ESAs betrachtet werden, um gegebenenfalls die Regeln zu optimieren, innerhalb derer sie ihre einzelnen Mandate erfüllen. Die Deutsche Kreditwirtschaft betont in ihrer Stellungnahme zum ESA-Review der EU-Kommission, dass die bestehenden Mittel, die den ESAs zur Verfügung stehen, ausreichend sind. Man müsse den EU-Aufsichtsbehörden mehr Zeit geben, um festzustellen, ob sie diese für ihre Mandate entsprechend einsetzen können.

Aufsichtsbehörden haben Konvergenz im EU-Raum gefördert

Die DK erkennt an, dass die ESAs zu einer verstärkten aufsichtlichen Harmonisierung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beigetragen haben. Allerdings seien dabei wiederholt "Überschreitungen der Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers und eine Tendenz zur Selbstmandatierung im Hinblick auf Leitlinien und Empfehlungen festzustellen gewesen", die kritisch zu hinterfragen seien, heißt es in einer Mitteilung. 

Im Hinblick auf erweiterte Kompetenzen der Aufsichtsbehörden bezieht die DK deutlich Stellung. Das Für und Wider von erweiterten Kompetenzen der Aufsichtsbehörden sei insbesondere in Bezug auf unmittelbare Informations- und Meldepflichten der Geldhäuser gegenüber den ESAs sorgfältig abzuwägen. Vor allem die vorgeschlagene Erweiterung der Zuständigkeit der ESMA im Bereich Verbraucherschutz lehnten die deutschen Banken und Sparkassen ab. Politisch zu agieren und Entscheidungen des europäischen Gesetzgebers auszuhebeln, wie die Wertpapieraufsicht es versucht habe, sei nicht zuletzt aus demokratischen und rechtsstaatlichen Erwägungen problematisch. Kürzlich hatte die DK zu einem verbraucherorientierten, europaweiten Finanz-TÜV für Finanzprodukte, einem Antrag der Fraktion "Die Linke", argumentiert, das Regulierungsgeflecht sei dicht genug und die Informationstransparenz für Anleger durch eine Vielzahl neuer Bestimmungen gegeben.

Auch einen Veränderungsbedarf bei der Finanzierung der ESAs sieht die DK nicht. Eine Verlegung der Europäischen Bankenaufsicht nach Frankfurt als Konsequenz aus dem Brexit befürwortet sie hingegen wegen der Nähe zur Europäischen Zentralbank.

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