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10.12.2018 | Bankenaufsicht | Nachricht | Online-Artikel

Reform des EU-Bankenpakets kommt langsam voran

verfasst von: Bianca Baulig

1:30 Min. Lesedauer

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Die Finanzminister der Euro-Länder haben sich auf einige Punkte geeinigt, die die Währungsunion gegen künftige Krisen stärken soll. Mit einer Entscheidung in Bezug auf kleinere Geldhäuser zeigen sich deutsche Bankenverbände zufrieden.

Bei der Reform des EU-Bankenpakets haben die Euro-Finanzminister Anfang Dezember kleine Schritte vorwärts gemacht. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Einigung als einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stabilisierung des europäischen Finanzsektors. Insbesondere die neue Definitionsschwelle für kleine, wenig komplexe Institute in Höhe von rund fünf Milliarden Euro Bilanzsumme wertet sie als positiv. „Damit werden die richtigen Weichen für mehr Proportionalität in der Bankenregulierung gestellt“, schreibt die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) meldet, werden von dieser neuen Definition rund 85 Prozent der Sparkassen profitieren. Passgenauere Regelungen je nach Größe der Kreditinstitute seien ein wertvoller Beitrag zum Erhalt von leistungsfähigen Bankenmärkten.

Auch der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen begrüßt diese Entscheidung. Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Verbands, erklärte: „Für die rund 400 Kreditgenossenschaften unter dem Dach des Verbands schaffen vereinfachte Offenlegungspflichten und reduzierte Meldeanforderungen konkrete Entlastung. Damit bleibt ihnen regulatorischer Aufwand erspart, der keinen Mehrwert gebracht hat.“ Positiv bewertet der Verbandschef auch, dass im Rahmen der Reformen der Unterstützungsfaktor für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bestätigt sowie die Beitragsschwelle von 1,5 auf 2,5 Millionen Euro pro Kreditnehmer angehoben worden sei. Dies erleichtere die Kreditversorgung der mittelständischen Unternehmen erheblich.

Rettungsschirm soll früher einschreiten

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, sei eine Einigung zu einem Sicherungsnetz zur Abwicklung von Krisenbanken und auf Eckpunkte für eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erfolgt. Der Rettungsschirm, der bislang vor allem Kredite an Staaten in Not vergeben kann, soll künftig schon früher einschreiten können. Zudem soll er spätestens 2024 als so genannte Letztsicherung beim Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) bereitstehen, wenn dieser überfordert ist. Bei anderen Themen wie dem eigenen Haushalt der Eurozone und dem gemeinsamen Einlagensicherungssystem sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

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