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19.12.2012 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Honorarberatung – neuer Fluch oder Segen?

verfasst von: Eva-Susanne Krah

2:30 Min. Lesedauer

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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zum Honoraranlageberatungsgesetz beschlossen. Das Spannende daran: Mit dem Gesetzentwurf entsteht zugleich ein ganz neues Berufsbild zur Honorarberatung im Bereich der Geldanlage. Beratern soll er Freiräume für gute Kundenberatung verschaffen und gleichzeitig für mehr Transparenz sorgen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Honorarberatung sind hohe Erwartungen verknüpft: Das neue Berufsbild werde laut Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner dazu führen, dass durch die Stärkung der Honorarberatung der Wettbewerb intensiviert wird und sich positive Effekte für die Anlageberatung der Bankkunden ergeben: "Der Kunde und seine persönlichen Interessen müssen immer im Vordergrund stehen. Nur Banken und Berater, die diesen Grundsatz berücksichtigen, werden langfristig auf dem Anlagemarkt erfolgreich sein können", so Aigner. Mit dem Honorar-Finanzanlagenberater und dem Honorar-Anlageberater sollen zudem gleich zwei neue Berufsbilder geschaffen werden. Während gewerbliche Honorar-Finanzanlagenberater nur über Fonds und einige Formen der Unternehmensbeteiligung beraten dürfen, werden die Honorar-Anlageberater, die bei Banken und anderen Wertpapierdienstleistern angesiedelt sind, umfassend über alle gängigen Geldanlagearten beraten. Für Finanzinstitute gilt außerdem eine organisatorische Trennung beider Bereiche, sowohl personell als auch funktional.

Das bedeutet der Gesetzentwurf konkret für die Beratungs- und Provisionspraxis:

  • Honorarberater sollen ausschließlich vom Kunden vergütet werden.
  • Berater dürfen zwar die von ihnen empfohlenen Anlageprodukte vermitteln, aber keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten annehmen.
  • Provisionszahlungen an Honorarberater, die beispielsweise Teil der Gesamtkosten eines Anlageproduktes sein können, müssen von diesen unverzüglich und in voller Höhe an den Kunden weitergegeben werden.

Honorarberatung früh in der Diskussion

Bereits im März 2009, als das Bundesverbraucherministerium gemeinsam mit Vertretern der Finanzwelt tagte, um seine Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der Finanzvermittlung zu präsentieren, hat BANKMAGAZIN über die wachsenden Aktivitäten bei der Honorarberatung und die Pläne der Finanzdienstleister und Banken berichtet: Einer neue Zeitrechnung für die Finanzberatung habe wohl begonnen, hieß es damals zur Diskussion um den Sinn der Anreizmodelle für die Beratung von Bankkunden.

Kritikpunkte aus dem Bankenumfeld kamen auch ein Jahr später: Zum einen böten die Geldinstitute seit jeher Beratung – wenn auch nur vordergründig – kostenlos an. „Damit haben sie sich ihre Kunden in einer Art und Weise erzogen, die es ihnen nun schwer macht, von heute auf morgen auf Honorarberatung umzusteigen.“, so im Juli 2010 Dr. Ralph Jakob, wissenschaftlicher Direktor des PFI Private Finance Institute der European Business School, zur Honorarberatung. Diese weise außerdem in Abhängigkeit vom Beratungsthema und der Zielgruppe ein unterschiedliches Ertragspotenzial auf.

Der Blick in die Gegenwart zeigt, dass sich die Beratungslandschaft gerade im Retail Banking inzwischen grundlegend verändert hat, weil die Kunden und deren Ansprüche sich verändert haben. Die Chancen, die der Gesetzentwurf zur Honorarberatung bietet, liegen für Banken auf der Hand: Der Wert und die Qualität der Beratung kann unabhängig von Produkten und Verkaufsdruck stärker in den Vordergrund rücken und Kundenzufriedenheit und Transparenz könnten steigen.

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