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15.05.2014 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

BGH verbietet Gebühren für Verbraucherdarlehen

verfasst von: Barbara Bocks

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Grundsatzurteil gefällt. Dieses schafft die Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen ab. Was das für die Banken heißt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil der Klage zweier Privatpersonen gegen die Bearbeitungsgebühren ihrer Verbraucherkredite nachgegeben. Das Entgelt, das die Kunden neben den Zinsen noch zahlen mussten, benachteilige die Kunden, begründete der BGH gegenüber "Reuters". Bis zu 7.000 Klagen sind nach Angaben von Anwälten anhängig, wie die Nachrichtenagentur berichtete. Verbraucherschützer gehen von weitaus mehr Fällen aus. Nur in 5,5 Prozent der Fälle hätten Banken ihren Kunden bislang die Gebühren zurückerstattet. Nach einer Stichprobe des Verbandes gehe es im Schnitt um 383 Euro, die die Bankkunden zu viel gezahlt hätten, gibt Frank-Christian Pauli, Bankenreferent des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, gegenüber Reuters zu Protokoll.

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Kreditinstitute in Deutschland haben nach Angaben der Bundesbank in den Jahren 2005 bis 2013 rund 65 Millionen Ratenkredite über eine Gesamtdarlehenssumme von circa 1,3 Milliarden Euro ausgegeben. Bei einer Vielzahl dieser Verträge seien Bearbeitungsentgelte in Höhe von 1 bis 3,5 Prozent der Darlehenssumme vereinbart worden, wie Focus.de schätzt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt auf ihrer Webseite nur kurz zu dem Urteil Stellung: "Da ein etwaiges Bearbeitungsentgelt in den effektiven Jahreszins einfließt, wurden dem Kunden die Gesamtkosten – also Zinsen und Bearbeitungsentgelt – schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt." Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte würden von vielen Banken und Sparkassen bereits heute nicht mehr erhoben.

Wer gilt überhaupt als Verbraucher?

In ihrem Buch "Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht" gehen die Springer-Autoren Helmut und Peter Staab auf die Spezifika und Rechtsurteile zu Kreditverträgen ein. Wer überhaupt im Sinne der Rechtssprechung als Verbraucher gilt, erläutern sie in dem Buchkapitel "Verbraucherkredit" (Seite 61). Als Verbraucher gilt "jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Paragraph 13 BGB)." Verbraucher im Sinne des Gesetzes können nur natürliche Personen wie Gewerbetreibende oder Freiberufler sein. Juristische Personen wie Gesellschaften gelten dagegen generell nie als Verbraucher, unabhängig vom Zweck der Kreditaufnahme, wie Helmut und Peter Staab erläutern.

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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

Verbraucherkredit

Quelle:
Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht

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