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16.12.2014 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Mehr Eingriffsrechte für bessere Finanzstabilität

verfasst von: Eva-Susanne Krah

2 Min. Lesedauer

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Der Ausschuss für Finanzstabilität prüft neue Aufsichtsinstrumente gegen mögliche Finanzrisiken in der Bankenbranche.

Das zentrale Gremium für die Finanzmarktüberwachung, der Ausschuss für Finanzstabilität prüft derzeit, welche Instrumente zusätzlich geschaffen werden müssen, um eine noch bessere Institutsaufsicht zu gewährleisten. Dazu sollen Empfehlungen an die Bundesregierung abgegeben werden. Der Ausschuss wurde im März 2013 als Folge der Finanzkrise ins Leben gerufen und ist für die Sicherung der Stabilität im Bankenmarkt zuständig. Ergänzungen im Eingriffsrecht betreffen laut dem Bundesfinanzministerium vor allem die makroprudenziellen, also systembezogenen Instrumente. Anlass für die Initiative geben nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums unter anderem die Unternehmensanleihemärkte und das Immobilienfinanzierungsgeschäft. Einzelne Segmente des deutschen Immobilienmarktes seien relativ hoch bewertet. Zudem belaste die reichliche Liquiditätsversorgung durch die Notenbanken und die verhaltene konjunkturelle Entwicklung in Europa die Ertragslage wichtiger Finanzintermediäre.

Bald neue Aufsichtsinstrumentarien?

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Der Ausschuss hält es daher für angebracht, vorsorglich die gesetzliche Grundlage für eine zusätzliche Eingriffsbefugnis zu schaffen, um bei künftigen Finanzrisiken frühzeitig noch besser gegensteuern zu können. Dazu erläuterte Dr. Karlheinz Bischofberger, Leiter des Zentralbereichs Finanzstabilität der Deutschen Bundesbank, kürzlich die Problematik und mögliche Lösungsansätze aus Anlass einer Kapitalmarktkonferenz in der Hamburger Handelskammer. Solche Instrumente der Aufsichtsstrukturen können aus seiner Sicht beispielsweise an der Kapitalunterlegung von Immobilienkrediten ansetzen. Möglich sind laut Bischofberger aber auch direkte Eingriffe bei den Kreditvergabestandards der Banken, wie die Festsetzung bestimmter Beleihungsgrenzen in Bezug auf den Wert einer Immobilie.

Eine Ergänzung des Instrumentariums empfehlen laut Bundesfinanzministerium auch der Internationale Währungsfonds und das Financial Stability Board (FSB). Es koordiniert international die Arbeit an den Regelungen zur Finanzstabilität. Bereits 2013 wurde in einem Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank zur Vorsicht gemahnt und vor einer latenten Gefährdung der Finanzstabilität gewarnt. Denn in anderen Ländern habe sich gezeigt, so heißt es auch im entsprechenden Bankmagazin-Beitrag von Wolfgang A. Eck und Silke Kalinowski, dass gerade in einem Umfeld niedriger Zinsen und hoher Liquidität "Übertreibungen an Immobilienmärkten" auftreten können. 

Für die von der verstärkten Aufsicht betroffenen Institute könnten neue Eingriffsrechte der Finanzaufsicht bedeuten, dass eventuell noch mehr Regulierungsregeln auf sie zukommen.

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