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21.03.2014 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Wie fair ist die geplante Bankenabwicklung?

verfasst von: Bianca Baulig

3 Min. Lesedauer

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Laut Plan der EU sollen europäische Institute den Abwicklungsfonds in den kommenden acht Jahren mit 55 Milliarden Euro befüllen. Was Banken und Sparkassen dazu sagen.

Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem Europaparlament über die weitere Ausgestaltung der Bankenunion geeinigt. Umstritten waren insbesondere die Regeln für den Fonds, aus dem die Abwicklung maroder systemrelevanter Großbanken gespeist werden soll. Nun steht fest: Von 2016 an sollen die europäischen Kreditinstitute innerhalb von acht und nicht wie bisher geplant zehn Jahren insgesamt 55 Milliarden Euro in den Topf zahlen.

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Wie hoch die Beiträge der einzelnen Institute sein werden, muss noch ausgehandelt werden. Geplant ist, dass sie risikogewichtet ausfallen. Wie "Spiegel online" berichtet, zahlen die Banken ihre Abgaben zunächst in nationale Kammern des Fonds. Die Entscheidung darüber, ob eine Bank abgewickelt werden muss, treffen Europäische Zentralbank (EZB) und das Board des Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) gemeinsam. Hat im Anschluss die EU-Kommission keine Einwände, soll es möglich sein, die Abwicklung innerhalb von 24 Stunden einzuleiten.

Deutsche Reaktionen fallen unterschiedlich aus

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nannte die Europäische Bankenunion das „größte europäische Projekt seit Einführung des Euro“. Er lobte die Einigung in den zentralen Punkten innerhalb eines Jahres, warnte aber davor, sich darauf auszuruhen: „Die Texte müssen jetzt zeitnah finalisiert werden.“

Als „großen Schritt für mehr Finanzstabilität in Europa“ bezeichnete auch Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), die Einigung zur Bankenabwicklung. Von Vorteil sei, dass das Sicherheitsnetz mit dem Start der einheitlichen Bankenaufsicht zusammenfalle. Durch die neue Sicherheitsarchitektur sei gewährleistet, dass die Verantwortung für die Restrukturierung und Abwicklung eines Instituts auf derselben Ebene wie die Aufsicht liegen. "Die nunmehr vorgesehene frühere Vergemeinschaftung von Mitteln des Fonds darf aber nicht dazu führen, dass unter nationaler Verantwortung entstandene Altlasten auf die europäische Ebene verschoben werden“, ließ Kemmer erklären. Er hält die beschlossene Beitragspflicht für alle Institute zum Fonds für richtig. Schließlich profitierten alle Häuser von den Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzmarktstabilität. Das Beispiel Spanien habe außerdem gezeigt, dass auch kleinere Institute systemische Risiken verursachen können.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sieht die Entscheidung dagegen kritisch. Verbandspräsident Georg Fahrenschon wird in einer Pressemitteilung mit den Worten zitiert: "Eine Bankenregulierung, die die Substanz regional tätiger Kreditinstitute schwächt, um Risiken internationaler Großbanken abzusichern, ist weder angemessen noch fair." Der gleichen Meinung ist man beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Im Hinblick auf die Verkürzung der Ansparperiode sagte Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann: "Dies wird zu einer spürbaren Zusatzbelastung der Institute führen, wobei die deutschen Banken den größten Anteil am Fondsvolumen tragen werden." Der BVR fordert daher eine Freibetragsgrenze in Höhe von 500 Millionen Euro, so dass kleine Institute ausgenommen und mittelgroße Banken nur moderat belastet werden.

Nicht alle Fragen sind beantwortet

Einen Aspekt zur Bankenunion, der bislang unberücksichtigt geblieben ist, diskutieren Marcel Fratzscher, Claudia Lambert und Malte Rieht im Wirtschaftsdienst. Sie gehen von der Möglichkeit aus, dass im Rahmen des Asset Quality Review, der den Stresstest bezüglich Belastbarkeit der Bankbilanzen beinhaltet, "wesentlich größere Risiken in den Bilanzen der europäischen Banken identifiziert werden als bisher angenommen". Die Autoren stellen daher die Frage: "Wie würde in einer solchen Situation verfahren werden, in der die Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung erst ab 2016 rechtlich implementiert ist und der Fonds noch nicht vollständig gefüllt ist?"

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