Sparkassen und VR-Banken profitieren von SNCI-Regelung
- 08.07.2021
- Bankenregulierung
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Kleine und nicht komplexe Banken profitieren künftig von administrativen Erleichterungen. In Deutschland sparen vor allem genossenschaftliche Insitute sowie Sparkassen durch die sogenannte SNCI-Klassifizierung regulatorischen Aufwand und Kosten.
Trotz der organisatorischen Entlastung durch die Einstufung als kleine, nicht komplexe Banken, sehen die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken bei vielen ihrer Institute noch weiteres Potenzial für regulatorische Erleichterungen.
plrang / Getty Images / iStock
Für rund 1.150 Banken in Deutschland wird es in punkto Regulierung ab sofort etwas einfacher. Wie die Bundesbank mitteilt, können alle Geldhäuser mit einer Klassifizierung als "small and non complex institution", kurz SNCI, operative Erleichterungen in Anspruch nehmen. Dies sei "ein wichtiger Schritt hin zu mehr Proportionalität in der Regulierung", erläutert Joachim Wuermeling, der im Vorstand der Deutschen Bundesbank für die Bankenaufsicht zuständig ist. "Gerade die deutsche Seite hatte den Gedanken der Proportionalität immer wieder in die europäischen Verhandlungen eingebracht."
Viele SNCIs sind Sparkassen oder Genossenschaftsbanken
Banken, die nach der Kapitaladäquanzverordnung als SNCI klassifiziert sind, werden administrativ entlastet. Kapital- oder liquiditätsschonende Maßnahmen seien damit aber nicht verbunden, betont die Bundesbank. Die SNCI-Banken repräsentieren 18 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankensystems (Stand: Ende Dezember 2020). Einen hohen Abdeckungsgrad gibt es laut Bundesbank bei Genossenschaften (96 Prozent) und Sparkassen (82 Prozent).
Die SNCI-Institute können auf Antrag bei der Bafin zum Beispiel die vereinfachte strukturelle Liquiditätsquote, die sogenannte simplified Net Stable Funding Ratio (sNSFR), anwenden. Das bringt Erleichterungen bei den Meldepflichten. So ist zum Beispiel die sogenannte Liquiditätsmeldung AMM (Additional Monitoring Metrics), mit der zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung monatlich übermittelt werden müssen, für SNCIs weiterhin nur vierteljährlich fällig. Außerdem werden die Anforderungen an Offenlegungsvorschriften im Hinblick auf Kapitalausstattung und Geschäftsentwicklung künftig stärker an der Größe und Kapitalmarktorientierung der Bank ausgerichtet.
Weniger Meldepflichten verringern Kosten
Für kleine Banken reduziert sich mit der SNCI-Klassifizierung daher sowohl Umfang als auch Frequenz von Meldepflichten. Die europäische Aufsichtsbehörde EBA hat die möglichen Einsparungen im Rahmen ihrer am 7. Juni 2021 veröffentlichten Kosten-Nutzen-Analyse auf 15 bis 24 Prozent der Kosten des europäischen bankaufsichtlichen Meldewesens beziffert. Das sind zwischen 188 und 288 Millionen Euro.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßte die Maßnahmen. "Die aktuellen Erleichterungen können jedoch nur ein erster Schritt sein, hier ist noch Luft nach oben", betonte Karl-Peter Schackmann-Fallis, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) in der "Sparkassen Zeitung". Sein Verband sieht jedoch noch immer eine überproportionale Belastung kleiner, nicht komplexer Institute durch die weiter zunehmende Regulierung. Auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sieht in diesem "Antritt der Aufsicht erst einen Beginn der Einführung abgestufter Regelungen in den aufsichtsrechtlichen Vorgaben", sagte BVR-Vorstandsmitglied Andreas Martin.