2020 | OriginalPaper | Buchkapitel
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Europa von A bis Z
Die Bankenunion führt die Bestrebungen zu einer EU-weiten Harmonisierung der Finanzmarktregulierung für die Eurozone weiter. Indem die in der Eurozone tätigen Banken stärker grenzüberschreitend überwacht (Einheitlicher Aufsichtsmechanismus) und im Fall einer Insolvenz auf europäischer Ebene abgewickelt (Einheitlicher Abwicklungsmechanismus) werden, soll verhindert werden, dass – wie im Verlauf der Krise in der Eurozone geschehen – Regierungen Banken und deren Eigentümer mit Steuergeldern retten. Die dritte Säule einer Bankenunion (Gemeinsames Einlagensicherungssystem) wird derzeit diskutiert. Da insbesondere Deutschland auf einer weiteren Reduktion der Risiken in den Bankbilanzen der Eurozone besteht, bevor eine Teilung dieser Risiken durch eine gemeinsame Einlagensicherung infrage kommt, ist eine Einigung Mitte 2019 noch nicht absehbar.
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Zurück zum Zitat Europäische Kommission (2015): Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems, COM(2015) 586 final. Europäische Kommission (2015): Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems, COM(2015) 586 final.
Zurück zum Zitat Glöckler, Gabriel/Lindner, Johannes/Salines, Marion (2017): Explaining the Sudden Creation of a Banking Supervisor for the Euro Area, in: Journal of European Public Policy, Jg. 24, Nr. 8, S. 1135–1153. Glöckler, Gabriel/Lindner, Johannes/Salines, Marion (2017): Explaining the Sudden Creation of a Banking Supervisor for the Euro Area, in: Journal of European Public Policy, Jg. 24, Nr. 8, S. 1135–1153.
Zurück zum Zitat Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Lage (2018): Jahresgutachten 2018/2019, November, Kap. 5. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Lage (2018): Jahresgutachten 2018/2019, November, Kap. 5.
Zurück zum Zitat Verordnung Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank, in: Amtsblatt der EU, Nr. L 287 von 29. Oktober 2013, S. 63–89. Verordnung Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank, in: Amtsblatt der EU, Nr. L 287 von 29. Oktober 2013, S. 63–89.
Zurück zum Zitat Verordnung Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, in: Amtsblatt der EU, Nr. L 225 von 30. Juli 2014, S. 1–90. Verordnung Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, in: Amtsblatt der EU, Nr. L 225 von 30. Juli 2014, S. 1–90.
- Titel
- Bankenunion
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-658-24455-2_28
- Autor:
-
Tobias Kunstein
- Sequenznummer
- 11