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09.12.2013 | Bankstrategie | Interview | Online-Artikel

“Regulierungsanforderungen über Service-Gesellschaften outsourcen”

verfasst von: Barbara Bocks

2:30 Min. Lesedauer

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Kristian Buric, Senior Consultant bei Eurogroup Consulting, erläutert im Interview mit Springer für Professionals, wie kleine Kreditinstitute regulatorische Vorgaben effizient umsetzen können und woran es im Umgang mit diesem Thema noch hakt.

Springer für Professionals: Wie beurteilen Sie die Herangehensweise der deutschen Geldhäuser bei regulatorischen Themen?

Buric: Derzeit werden regulatorische Anforderungen in den Kreditinstituten eher mit abwartender Haltung umgesetzt. Übergreifendes und strategisches Denken kommt an dieser Stelle zu kurz. Regulierung wird es immer geben. Man muss lernen, das zyklische Regulierungsaufkommen zu managen und sich übergreifend zu überlegen, wann und ob überhaupt für Regulatorik interne Kapazitäten aufzubauen sind. Gerade während oder unmittelbar nach Krisensituationen steigen Forderungen nach mehr Regulierung zum ungünstigsten Zeitpunkt für viele Kreditinstitute.

Warum machen die Geldhäuser das nicht?

Börsennotierte Bankinstitute erfahren viel Druck durch ihre Aktionäre und sind dadurch getrieben, kurzfristig gute Ergebnisse zu generieren. Aber auch von nicht börsennotierten Banken, die ja in Deutschland in der Überzahl sind, werden profitable Geschäfte und regelmäßige Ausschüttungen seitens der Gesellschafter erwartet. Allerdings besteht hier tendenziell mehr Spielraum für langfristige Maßnahmen. Trotzdem ist ein Umdenken nötig, was aber sicherlich leichter gesagt ist als getan.

Wie können kleinere Kreditinstitute die Anforderungen der Regulierer mit möglichst geringem Aufwand erfüllen? Gibt es hierfür Praxisbeispiele?

Beispiele gibt es hierfür unter anderem im europäischen Ausland, aber auch im Sparkassensektor. Dort gibt es Gesellschaften, die sich als Dienstleister um Regulierungsanfragen für regional agierende Institute kümmern. Als zentrale Service-Center stellen sie einen Ressourcenpool für einen Verbund von Banken über eine Kooperationslösung bereit. Typischerweise erledigen diese Ressourcen-Pools Aufgaben aus den Bereichen Rechnungswesen, Finanz-Controlling oder auch Risiko-Controlling. Ich denke, dass dies ein erkennbarer Trend in der Branche ist: Themen auszulagern, die auf das Kerngeschäft wirken, aber nicht das Kerngeschäft darstellen. Dazu gehört für viele kleine Institute definitiv auch, regulatorische Themen in Teilen auszulagern. Jedoch verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung regulatorischer Bestimmungen stets bei der Bank.

Wie wird das konkret umgesetzt und wie steht es um den Datenschutz?

In so einem Fall würden die Kreditinstitute die neue Gesellschaft mit einem Teilbetriebsübergang beziehungsweise einer Ausgliederung aus der eigenen Bank realisieren. Mitarbeiter würden in eine eigene Service-Gesellschaft übergehen, die der Bank gehört. Somit würde die Kontrolle über die ausgelagerten Aktivitäten beibehalten, und die Leistung zu besseren Konditionen bezogen. Dieser Vorgang wäre also kein Outsourcing im klassischen Sinne, sondern ein so genanntes Captive Outsourcing, was auch Vorteile rund um den Datenschutz mit sich bringt. Denn durch den vereinfachten Abschluss von entsprechenden Datenschutzvereinbarungen mit den Eigentümern erhält die Service-Gesellschaft Zugriff auf zum Beispiel das Rechnungswesen der Eigentümerinstitute, die sie betreut.

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