16.08.2016 | Bankvertrieb | Nachricht | Onlineartikel
Reiche Kunden zahlen Strafzinsen
Bei Negativzinsen für ihre Sparer wollen die öffentlich-rechtlichen Sparkassen laut Georg Fahrenschon nicht mitmachen.
Wohlhabende Sparer, die bei der Bank mit Filialen rund um den Tegernsee auf Giro- oder Tagesgeldkonten über 100.000 Euro oder mehr verfügen, müssen ab September 2016 ein so genanntes Verwahrentgelt von 0,4 Prozent bezahlen. Das entspricht dem Zins, den alle europäischen Geldhäuser derzeit zahlen müssen, wenn sie selbst Liquidität bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken wollen. Der Strafzins betrifft laut Medienberichten 139 Kunden und insgesamt 40 Millionen Euro liquides Kapital. Josef Paul, Vorstand der Raiffeisenbank, argumentiert: Würde sein Institut die Negativzinsen nicht weitergeben, mache es Verlust.
Keine Breitenwirkung für Privatkunden
Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), rechnet nicht damit, dass jetzt flächendeckend Privatkunden Entgelte für Sichteinlagen bezahlen müssen. Dazu sei der Wettbewerb in Deutschland unter Banken und Sparkassen viel zu stark, heißt es in einer Stellungnahme Kemmers. Letztlich bleibe es aber die geschäftspolitische Entscheidung jedes einzelnen Instituts, ob und wie es Einlagen verzinst.
Ende 2014 hatte bereits die Commerzbank angekündigt, bei Unternehmenskunden mit hohen Guthaben und institutionellen Anlegern Negativzinsen einzuführen. Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Skatbank, eine Tochter der VR-Bank Altenburger Land aus Thüringen, die Kunden ab einer Gesamteinlage von mehr als drei Millionen Euro Negativzinsen berechnet.