Das erprobte Prüfungstraining „Bankwirtschaft“ ist gezielt auf die prüfungsrelevanten Themen fokussiert, damit Auszubildende sicher wissen, worauf es in der Prüfung ankommt. Dieser Teil 2 enthält Fälle und offene Aufgaben mit ausführlichen Lösungshinweisen. Die Aufgabenstellungen sind handlungs- und entscheidungsorientiert. Für diese Neuauflage wurden die Sachgebiete Online-Banking und Kartenzahlungen als neue Schwerpunkte in das Kapitel Zahlungsverkehr aufgenommen.
Die 23-jährige Simone Esch hat am 01. August eine Berufsausbildung zur Versicherungskauffrau bei der Nordleben AG in Hamburg begonnen. Vor dem Beginn ihrer Ausbildung möchte sie bei der Nordbank AG in Hamburg ein Girokonto eröffnen, auf das ihre Ausbildungsvergütung überwiesen werden soll. Unter Hinweis auf die Abgabenordnung bittet der Kundenberater der Nordbank AG, Thomas Weingärtner, Frau Esch um die Aushändigung ihres Personalausweises.
Die 47-jährige Privatkundin der Isarbank AG Birgit Knop (ledig) hatte im Jahr 2018 vom Nachlassgericht in München die nachstehenden Vermögenswerte zugesprochen bekommen.
Die Finnberg & Co., Alarm- und Sicherheitstechnik OHG beabsichtigt, ihren Fuhrpark zu erneuern. Zu diesem Zweck sollen drei neue Pkw im Gesamtwert von 100.000,00 EUR angeschafft werden. Da die alten Pkw in Zahlung genommen werden und die Finnberg & Co. OHG mit dem Händler günstige Konditionen ausgehandelt hat, rechnet die Geschäftsführung mit einer Investitionssumme in Höhe von 60.000,00 EUR.
Grundsatz der Kontenwahrheit nach § 154 AO, um Steuerhinterziehungen zu verhindern.
Festlegungszeitraum: 1 bis 6 Jahre.
Die Verpfändung macht die Übergabe der Sache zur Bedingung (Faustpfandprinzip). Die Finnberg könnte den Firmenwagen dann nicht nutzen (vgl. § 1205 BGB). Für die Nordbank AG würden bei einer Verpfändung zusätzlich Verwahrungsprobleme anfallen.
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