2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Basel II — Struktur und Auswirkungen auf das Kreditgeschäft
verfasst von : Dr. Peter Grundke, Dr. Wolfgang Spörk
Erschienen in: Neue Finanzierungswege für den Mittelstand
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Im Januar 2001 hat der Ausschuss für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel ein Konsultationspapier mit dem Titel “Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung” (Basel II) vorgelegt (vgl. Basel Committee, 2001). Hierin wurden Vorschläge für eine novellierte Eigenmittelunterlegung der verschiedenen Bankrisiken, die die bisherigen Regulierungsvorschriften von 1988 (Basel Accord) ersetzen sollen, unterbreitet. Diese ursprünglichen Vorschläge wurden nach intensiven Diskussionen mit den Interessenvertretern und quantitativen Auswirkungsstudien mehrfach geändert. Nach dem derzeitigen Stand soll nach einer weiteren Auswirkungsstudie (vgl. Basel Committee, 2002) im zweiten Quartal 2003 ein letztes Konsultationspapier vorgelegt werden. Dieses soll, nach einer erneuten Beratungsphase, als Grundlage für die im vierten Quartal 2003 zu beschließende endgültige Fassung dienen. Nach den Vorstellungen des Basler Ausschusses soll die Bankenaufsicht künftig auf drei Säulen ruhen: In der ersten Säule finden sich die Regelungen zur Unterlegung der unterschiedlichen Risikopositionen mit Eigenkapital. Neben den bislang bereits (explizit) erfassten Marktpreis- und Ausfallrisiken sind als zusätzliche Risikoart künftig auch operationelle Risiken mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen. Hierunter werden mögliche Verluste verstanden, die aufgrund unangemessener oder ausfallender interner Verfahren, Mitarbeiter oder Systeme oder infolge von bankexternen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen) entstehen können. Da die erst 1996 verabschiedeten Regelungen für Marktpreisrisiken nahezu unverändert bleiben, beziehen sich die weitreichendsten Änderungen der neuen Regulierungsvorschriften auf den Bereich der Ausfallrisiken. Die Auswirkungen dieser veränderten Art der Risikoerfassung und -unterlegung auf das Kreditgeschäft stehen im Mittelpunkt der nachstehenden Diskussion.