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14.10.2024 | Batterie | Interview | Online-Artikel

"Das könnte für PowerCo und VW ein Wettbewerbsvorteil sein"

verfasst von: Christiane Köllner

4 Min. Lesedauer

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Die VW-Tochter PowerCo erhält die Lizenz zur Serienproduktion von Batteriezellen auf Basis der QuantumScape-Technologie. Rechtsanwalt Moritz-Melchior Bloser von Meissner Bolte erklärt, warum ein solcher Lizenzvertrag für VW Sinn ergibt.

springerprofessional.de: Der Volkswagen-Konzern hat eine Lizenzvereinbarung mit der US-amerikanischen Firma QuantumScape geschlossen. In den Werken der VW-Batterietochter PowerCo sollen Feststoffzellen für Elektrofahrzeuge gefertigt werden. PowerCo erhält damit die Lizenz zur Serienproduktion dieser Zellen auf Basis der QuantumScape-Technologie. Unter welchen Bedingungen kann ein Unternehmen eine Lizenz für Patente erhalten?

Bloser: Die Bedingungen für den Abschluss eines Patentlizenzvertrags stehen grundsätzlich zur vollen Disposition der Parteien des Lizenzvertrags (Lizenzgeber und Lizenznehmer).

Die wesentlichen Punkte eines Lizenzvertrags sind in der Regel die Folgenden:

  • Welche Patente/Schutzrechte/Know-how sollen von dem Lizenzvertrag umfasst sein?
  • Exklusive Lizenz oder eine einfache Lizenz ("nicht-exklusive Lizenz")?
  • Für welche Technologie/Produkte darf der Lizenznehmer die lizenzierten Patente nutzen?
  • In welchen geografischen Gebieten gilt die Lizenz? In welchen Gebieten darf der Lizenznehmer die Produkte, welche die lizenzierte Technologie enthalten, vertreiben?
  • Laufzeit des Lizenzvertrags
  • Dürfen durch den Lizenznehmer Unterlizenzen vergeben werden? Welche verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers dürfen die Lizenz nutzen?
  • Vergütung für die Lizenzerteilung
    Feste jährlicher Lizenzgebühr oder Einmalzahlung für die gesamte Laufzeit des Lizenzvertrags oder Stücklizenz: Gebühr für jede im Rahmen der Lizenz gefertigte Feststoffzelle oder Umsatzlizenz: Prozentuale Lizenzgebühr basierend auf dem Umsatz (welcher von den Parteien zu definieren ist).

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Lizenzvereinbarung

Mit einer Lizenzvereinbarung oder einem Lizenzvertrag wird das Nutzungsrecht an einem Schutzrecht dem Lizenznehmer ganz oder zum Teil gewährt. Eine Lizenz kann sich auf ein Patent, ein Gebrauchsmuster, ein Designrecht, eine Marke oder auf geheimes technisches Wissen (Know-how) beziehen. Ein Lizenzvertrag kann die Benutzung eines Lizenzgegenstands für ein Land, beispielsweise Deutschland, oder eine Region eines Landes, beispielsweise Bayern, regeln. Wird die Benutzung eines Patents durch einen Lizenzvertrag bestimmt, können auch nur Teilaspekte der Schutzwirkung des Patents Gegenstand des Lizenzvertrags sein.

Volkswagen spricht von einer "nicht-exklusiven Lizenz" mit QuantumScape. Was bedeutet das?

Von einer einfachen Lizenz ("nicht-exklusiven Lizenz") wird gesprochen, wenn der Lizenznehmer nicht (zwingend) als einziger eine Lizenz hat, sondern der Lizenzgeber weitere Lizenzen vergeben kann. Der Lizenzgeber kann dann grundsätzlich beliebig viele weitere Lizenzen an andere Unternehmen erteilen.

Dem gegenüber steht die sogenannte exklusive Lizenz. Bei einer exklusiven Lizenz hat der Lizenznehmer als einziger eine Lizenz, zumindest in einem gewissen Territorium (zum Beispiel für Europa). Bei einer exklusiven Lizenz muss der Lizenznehmer daher keine Konkurrenz in dem von ihm lizenzierten Territorium fürchten.

Was versprechen sich PowerCo beziehungsweise VW von der Lizenzvereinbarung?

PowerCo beziehungsweise VW dürften sich durch die Lizenzvereinbarung die Nutzung einer fortschrittlichen und neuen Technologie versprechen, auf die im Zweifel nicht alle Mitbewerber Zugriff haben. Nur diejenigen Mitbewerber, die ebenfalls eine Lizenz haben, können die Technologie für sich nutzen. Das könnte für PowerCo und VW einen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Auch besteht hier die Möglichkeit, die lizenzierte Technologie gegebenenfalls selbst weiterzuentwickeln und sich dadurch noch weiter vom Wettbewerb abzugrenzen.

Gibt es auch Nachteile im Kontext dieser Lizenzvereinbarung - wie zum Beispiel eine gewisse Abhängigkeit, was Produkt und Lieferzeiten angeht?

Das ist grundsätzlich schwer zu beantworten, ohne die Einzelheiten der Lizenzvereinbarung zu kennen. Unserem Verständnis nach liefert QuantumScape lediglich die lizenzierte Technologie bzw. das Know-how, ist aber kein Zulieferer für die eigentliche Produktion. PowerCo setzt hier anscheinend auf die eigenen Ressourcen und das eigene globale Produktionsnetz.

Ein Nachteil könnte allerdings tatsächlich eine gewisse Abhängigkeit im Hinblick auf die Laufzeit der Lizenzvereinbarung sein. Wenn diese zeitlich beschränkt ist und PowerCo beziehungsweise VW während dieses Zeitraums von der lizenzierten Technologie sehr abhängig geworden sind, dann wären sie natürlich stark darauf angewiesen, den Lizenzvertrag nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Lizenzlaufzeit zu verlängern. Es wäre allerdings auch möglich, dass der jetzige Lizenzvertrag bereits über die gesamte Laufzeit der lizenzierten Patente geschlossen ist.

Wie groß ist das Risiko, sich an einen Hersteller einer neuen Technologie, hier Feststoffzellen, zu binden?

Hersteller der Feststoffzellen ist in diesem Fall nicht der Lizenzgeber QuantumScape, sondern PowerCo selbst. QuantumScape scheint hier lediglich Inhaber der patentierten und lizenzierten Technologie und des entsprechenden Know-hows zu sein. Aber es gibt wie gesagt das Risiko einer gewissen Abhängigkeit.

PowerCo will die Technologie von QuantumScape nicht nur nutzen, sondern auch weiterentwickeln. Inwiefern ist dies im Rahmen von Lizenzvereinbarung beziehungsweise Patenten möglich?

Grundsätzlich kann der Lizenznehmer die lizenzierte Technologie auch verbessern und weiterentwickeln. In der Regel sehen die zugrundeliegenden Lizenzverträge entsprechende Regelungen vor, wie mit solchen Verbesserungen und Weiterentwicklungen zu verfahren ist. Hier gibt es zum Beispiel die Regelung, dass wenn der Lizenznehmer (PowerCo) eine Verbesserung zum Patent anmeldet, er dem Lizenzgeber (hier QuantumScape) hieran eine einfache (kostenlose) Lizenz einzuräumen hat. Hier besteht aber ein weiter Gestaltungsspielraum zwischen den Parteien eines Lizenzvertrages.

Es kann aber sein, dass, wenn eine Weiterentwicklung auf einem der lizenzierten Patente besteht, auch diese weitere Eigenentwicklung nur so lange genutzt werden kann, solange eine Lizenz an dem ursprünglichen Patent besteht, welches weiterentwickelt worden ist. Insofern besteht auch hinsichtlich eigener Weiterentwicklungen (durch PowerCo) gegebenenfalls noch immer eine Abhängigkeit gegenüber dem Lizenzgeber (QuantumScape).

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