2016 | OriginalPaper | Buchkapitel
Batterierecycling
verfasst von: Hans Martens, Daniel Goldmann
Erschienen in: Recyclingtechnik
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Batterien sind Quellen elektrischer Energie, die aus gespeicherter chemischer Energie gewonnen wird. Sie sind in großer Stückzahl und erheblichen Tonnagen im Gebrauch. In der Mehrzahl sind sie transportabel, haben häufig eine kurze Lebensdauer und fallen am Nutzungsende als Abfall (Altbatterien) an.Rund 230.000 t Batterien werden allein in Deutschland jedes Jahr auf den Markt gebracht. Mit ihren Bestandteilen Blei, Zink, Mangan, Eisen, Nickel, Cadmium, Cobalt, Silber, Quecksilber, Kupfer, Aluminium, Lithium sowie einigen Seltenerdmetallen, Kunststoffen und Elektrolyten stellen Altbatterien einerseits ein großes Rohstoffpotential, andererseits bei unsachgemäßer Entsorgung ein erhebliches Umweltrisiko dar. Der Hauptanteil dieser Masse entfällt mit rund 80 % auf Bleiakkumulatoren, die als Starterbatterien für Fahrzeuge, Antriebsbatterien für Gabelstapler oder in Notstromsystemen Verwendung finden und zum überwiegenden Anteil aus Blei und Bleiverbindungen bestehen. 60…70 % der Welt Bleiproduktion wird für diese Anwendung eingesetzt. Daneben werden jedes Jahr in Deutschland rund 1 Mrd. Gerätebatterien verkauft. Diese enthalten ca. 4.700 t Zink, 1.500 t Nickel, 700 t Cadmium, 7 t Silber und 3 t Quecksilber. Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Batterien liegt zwischen 2 und 7 Jahren (ab Verkauf bzw. „in den Markt bringen“ bis zum „End of Life Product“ Stadium). Durch den Hoarding-Effekt (Verbleib nach Nutzungsende in den Haushalten) ist mit einem Rücklauf aber erst nach 4–10 Jahren (ab Verkauf bzw. „in den Markt bringen“ bis zum Eintritt in die Verwertungskette) zu rechnen. Daraus ergibt sich die gesellschaftliche Notwendigkeit einer getrennten Sammlung und Entsorgung (Recycling oder Beseitigung). In der EU ist deshalb eine entsprechende Richtlinie erlassen worden, die in ein deutsches „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren“ (BattG vom 25.06.2009) umgesetzt wurde [14.1].