2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerksabdichtungen
verfasst von : Dipl.-Ing. Christian Herold
Erschienen in: Lufsky Bauwerksabdichtung
Verlag: Vieweg+Teubner
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Bauaufsichtliche Regelungen beziehen sich auf alle baulichen Anlagen im öffentlichen und privaten Bereich, die in den Anwendungsbereich der Bauordnungen der Länder (LBO) [6.1] §1 fallen. Die LBO basieren auf der Musterbauordnung (MBO) [6.2], sie können länderspezifische Abweichungen enthalten. Die Bauordnungen dienen der Einhaltung der aus öffentlich rechtlicher Sicht als notwendig angesehenen Schutzziele für die Planung und Errichtung baulicher Anlagen in Deutschland. Danach sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Schutz von Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden (MBO §3(1)). Bauaufsichtliche Regelungen sind als öffentlich rechtliche Regelungen verbindlich. Sie sind immer einzuhalten und dürfen nicht durch privatrechtliche Vertragsgestaltungen abgeändert oder ausgesetzt werden.