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01.06.2015 | Baubetrieb | Schwerpunkt | Online-Artikel

ADR-Verfahren im Bauvertrag berücksichtigen

verfasst von: Christoph Berger

2:30 Min. Lesedauer

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Die Komplexität des Bauens bringt Streitigkeiten mit sich. Um dabei die teuren und zeitaufwendigen Gerichtsverfahren zu vermeiden, können auch alternative Wege gewählt werden. Diese lassen sich schon bei der Vertragserstellung zwischen den Beteiligten vereinbaren.

Um Kosten und Zeit zu sparen, lohnt es sich bereits bei der Vertragserstellung sogenannte Alternative Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution/ADR) zu berücksichtigen. „Mit den ADR-Verfahren stärken wir die Eigenverantwortung der Baubeteiligten, die dadurch mehr Entscheidungskompetenz erhalten und Konflikte schneller und kostengünstiger lösen können“, erklärt Kathrin Heerdt, Baufachanwältin aus Bremen und Vorstandsmitglied der ARGE Baurecht. So könnten die ansonsten langwierigen Gerichtsverfahren vermieden werden.

Heerdt bezieht sich dabei vor allem auf Mediationen oder Schlichtungen. Beides seien geeignete Formen der ADR. Zudem würden sich beide Wege der Alternativen Streitbeilegungsverfahren auch in der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) finden.

Mediationen und Schlichtungen sind passende Streitbeilegungsverfahren

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Bei der Mediation erarbeitet ein neutraler Dritter in einem strukturierten Verfahren gemeinsam mit den Konfliktparteien eine Lösung. Im Kapitel „Was ist Mediation?“ seines Buchs „So funktioniert Mediation im Planen + Bauen“ zitiert Springer-Fachbuchautor Peter Hammacher auch die gesetzliche Definition: „Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“

Bei der Schlichtung schildern die betroffenen Parteien im Vergleich dazu einem Dritten zunächst die Sach- und Streitsituation. Der Schlichter formuliert darauf aufbauend einen Einigungsvorschlag oder einen abschließenden Schlichterspruch. Akzeptieren alle beteiligten Parteien diesen Schlichterspruch, ergibt sich daraus eine bindende Wirkung. Ansprüche in gleicher Sache können dann nicht mehr vor einem Gericht geltend gemacht werden.

Die konkrete Situation entscheidet über das Verfahren

Neben diesen beiden Verfahren erklärt Hammacher in seinem Buch noch zahlreiche weitere. Er geht außer auf die Mediation und Schlichtung unter anderem auch auf

  • bilaterale Verhandlungen,

  • Beweisverfahren,

  • Parteigutachten,

  • Schiedsgutachten,

  • die Adjudikation und

  • Schiedsverfahren

ein. Prinzipiell rät er dazu: „Die Parteien und ihre Berater sollten überlegen, was ihnen in ihrer konkreten Situation am aussichtsreichsten erscheint, um zu einer nachhaltigen Lösung zu kommen.“

Beim Scheitern steht der normale Rechtsweg offen

Laut Baufachanwältin Kathrin Heerdt liegt der Vorteil der ADR im zügigen Verfahren. Erzielen die Konfliktparteien auf diesem Wege ein Einvernehmen, könne der weitere Bauprozess fortgesetzt werden. Zeit- und Geldverluste seien so begrenzt.

Können sich die Beteiligten hingegen nicht einigen, gelte ein ADR-Verfahren als gescheitert, so die Anwältin. Dann stehe der normale Rechtsweg den Parteien offen. Die Kosten eines solchen Verfahrens würden in der Regel alle beteiligten Parteien zu gleichen Teilen tragen.

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