Skip to main content

01.10.2015 | Baubetrieb | Schwerpunkt | Online-Artikel

Gelockertes Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte

verfasst von: Christoph Berger

2 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Um die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren zu beschleunigen, hat das Bundeskabinett am 29. September 2015 Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Auf der Agenda standen außerdem Erleichterungen bei den energetischen Anforderungen der EnEV.

Die vom Bundeskabinett beschlossen Änderungen des Baurechts sehen vor, dass mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich befristet auf drei Jahre zugelassen werden können. Zudem wird die Umnutzung bestehender Gebäude in allen Baugebieten erleichtert – sowohl im nicht beplanten Innenbereich als auch im Außenbereich.

Städtebaulichen Grundsätze und Ziele sollen fortgelten

Weitere Artikel zum Thema

Die Minister einigten sich außerdem darauf, dass auch für reine Wohngebiete und andere Baugebiete, in denen Flüchtlingsunterkünfte bislang nur ausnahmsweise zugelassen waren, nun Genehmigungen in der Regel erteilt werden können. Und: Sollte mit diesen Erleichterungen dringend benötigte Unterkünfte nicht rechtzeitig beschafft werden können, könne in erforderlichem Umfang auch ganz umfassend vom Bauplanungsrecht abgewichen werden.

Trotz dieser Lockerungen sollen die städtebaulichen Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs aber fortgelten, heißt es im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Öffentliche Belange, zum Beispiel gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, seien weiterhin zu wahren.

Weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen

Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen. Bauministerin Barbara Hendricks sagte: „An bauplanungsrechtlichen Vorgaben soll kein Vorhaben scheitern, das eine vernünftige und sichere Unterbringungslösung darstellt.“ Mit der Änderung des Bauplanungsrechts wolle das Kabinett aber Länder und Kommunen gezielt unterstützen. „Wir reagieren mit dem Gesetz auf den akuten Bedarf in der derzeitigen Situation", so Hendricks weiter.

Außerdem beschloss das Bundeskabinett punktuelle Erleichterungen bei den energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte. Diese sind ebenfalls befristet – bis Ende 2018 – und sollen ebenso eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen.

Mehr Geld von der Bundesregierung

Bereits am 24. September 2015 hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die Bundesregierung die bisher vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen im Jahr 2015 bei der Flüchtlingsunterbringung auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Diese Einigung wurde nun ebenfalls mit dem Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 im Kabinett beschlossen. Darüber hinaus werde eine Rücklage in Höhe von fünf Milliarden Euro gebildet, die der Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen dann ab 2016 zur Verfügung stehen soll.

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

Öffentliches Baurecht/Bauplanungsrecht

Quelle:
Immobilienrecht praxisnah

2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

EnEV 2014

Energiekonzepte mit Zukunft
Quelle:
Integrale Planung der Gebäudetechnik