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04.04.2017 | Baufinanzierung | Nachricht | Online-Artikel

Zahl der Bausparverträge sinkt

verfasst von: Alexa Michopoulos

1:30 Min. Lesedauer
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Bausparverträge sollten keine reinen Sparanlage sein, sondern dem eigentlichen Ziel dienen, Wohneigentum zu erwerben, so der Verband der Privaten Bausparkassen. Das Neugeschäft des Jahres 2016 bestätigt diese Position. 

Der Kernnutzen des Bausparens, die Baufinanzierung, habe im Fokus gestanden, so der Verband. 2016 wurden Verträge über eine Bausparsumme von 57,4 Milliarden Euro abgeschlossen. Das entspricht einem Rückgang von 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Vertragssumme pro neuem Bausparvertrag stieg um zehn Prozent auf rund 44.200 Euro. Die Stückzahl der Verträge lag mit 1,4 Millionen um 18,2 Prozent unter dem Vorjahr.

Nullzinspolitik ist Motivationsbremse

Den Rückgang in der Bausparsumme und der Verträge erklärt sich der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Andreas J. Zehnder, vor allem durch Tarifumstellungen im Jahr 2015, die zu Vorzieheffekten geführt hätten. Außerdem mache sich die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) bemerkbar: "Sie wirkt als Motivationsbremse für langfristig angelegtes, regelmäßiges Sparen", erklärte Zehnder. Der Marktanteil der privaten Bausparkassen am Neugeschäft sei stabil geblieben.
Das Bausparen ist nach Ansicht Zenders weiterhin attraktiv, denn eigene vier Wände stünden auf der Wunschliste der Menschen nach wie vor ganz oben. Die Bauzinsen seien immer noch extrem niedrig, so der Verbandschef. Jedoch bestünde die Gefahr, bei einem späteren Zinsanstieg in eine Zinsfalle zu geraten. Mit rechtzeitig angespartem Eigenkapital könne das verhindert werden. Auch würden damit leichter die verschärften gesetzlichen Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung der Kreditinstitute erfüllt.

BGH stärkt Rechte der Bausparkassen

Angesichts der dauerhaft niedrigen Zinsen hatten sich viele Bausparer mit relativ gut verzinsten Altverträgen in den vergangenen Jahren dafür entschieden, das Bauspardarlehen nicht abzurufen. Die Bausparkassen, durch die Nullzinsphase stark unter Druck, kündigten rund 260.000 zuteilungsreife Verträge. Der Bundesgerichtshof stärkte im Februar 2017 die Position der Bausparkassen: In zwei Revisionen entschied er, dass eine Bausparkasse Altverträge kündigen könne, wenn diese seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. 

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