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20.07.2018 | Baugenehmigung | Infografik | Online-Artikel

Gesetzentwurf zur Planbeschleunigung

verfasst von: Christoph Berger

1 Min. Lesedauer

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Das Bundeskabinett hat am 18. Juli 2018 den Entwurf eines neuen Planbeschleunigungsgesetzes beschlossen. So sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur verkürzt werden.

"Die Planfeststellung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für Bauvorhaben in gesetzlich besonders geregelten Fällen durchgeführt wird. Der abschließend erlassene Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt", heißt es im Kapitel "Planung" des Springer-Fachbuchs "Projektmanagement von Verkehrsinfrastrukturprojekten". Und prinzipiell gelten die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben als langwierig und kompliziert. So auch beschrieben im Kapitel "Konventioneller und modellgestützter Planungsprozess im Infrastrukturbau" des Springer-Fachbuchs "Digitale Werkzeuge zur integrierten Infrastrukturbauwerksplanung."

Mit dem vom Bundesverkehrsministerium eingebrachten und nun vom Bundeskabinett beschlossen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sollen die Prozesse zukünftig beschleunigt werden – auch, um die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für den Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur schneller einsetzen zu können.

So sind Kernziele des neuen Gesetzentwurfes:

  • die Vermeidung von Doppelprüfungen,
  • die Reduzierung von Schnittstellen,
  • die Steigerung der Effizienz der Verfahren,
  • die Schaffung von mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung sowie
  • die Beschleunigung von Gerichtsverfahren.
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