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05.05.2017 | Baugenehmigung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Gutachten zur Planungsbeschleunigung

verfasst von: Christoph Berger

2 Min. Lesedauer

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Für ein Gutachten wurden schnell wirkende Beschleunigungsmaßnahmen zur Sanierung von Brücken erarbeitet. So soll möglichst kurzfristig eine Entlastung der Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger erzielt werden.

Die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat im Auftrag des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Agv MoVe), des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI), des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB) und Pro Mobilität – Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. die Untersuchung "Möglichkeiten zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten – Eine Untersuchung am Beispiel des Ersatzneubaus von Brücken bei Autobahnen und im Schienenverkehrerstellt" erstellt.

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Dabei wurden die folgenden wesentlichen Ergebnisse herausgearbeitet:

  • Vorrangregeln für eine stärkere Nutzung der Plangenehmigung anstelle von langwierigen Planfeststellungsverfahren einführen,
  • einen vorzeitigen Baubeginn auch bei noch laufenden Genehmigungsverfahren verstärkt anwenden,
  • Erleichterung von Verwaltungsentscheidungen durch die Erstellung von Richtlinien und Leitfäden für die Baugenehmigungsbehörden schaffen.

Nicht jede Baumaßnahme erfordert eine Planfeststellung

So schreiben die Anwälte beispielsweise: "Nicht jede bauliche Maßnahme an Brückenbauwerken erfordert nach dem geltenden Recht eine Planfeststellung. Hier sollten die Gestaltungsspielräume der Rechtsprechung im Rahmen von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen genutzt werden."

Oder: "Soweit ein Planfeststellungsverfahren erforderlich wird, sollte geprüft werden, ob das Baurecht durch Unterbleibensentscheidung oder Plangenehmigung geschaffen werden kann." Dies könne durch die Aufnahme einer Vorrangregel für die Plangenehmigung verstärkt werden; der Praxis könnten entsprechende Leitfäden an die Hand gegeben werden.

Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt

Im Kapitel "Planungsprozess" des Springer-Fachbuchs "Planung von Autobahnen und Landstraßen" werden die Punkte "Genereller Verkehrsplanungs- und Abwägungsprozess" und "Planungsprozess für Autobahnen und Landstraßen" ausführlich besprochen.

Und im Kapitel "Planung" des Springer-Fachbuchs "Projektmanagement von Verkehrsinfrastrukturprojekten" heißt es: "Die Planfeststellung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für Bauvorhaben in gesetzlich besonders geregelten Fällen durchgeführt wird. Der abschließend erlassene Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt." Näher geregelt wird das Planfeststellungsverfahren in den Paragraphen 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), in den zumeist inhaltsgleichen Parallelvorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze sowie in einer Vielzahl von Fachplanungsgesetzen.

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