Christoph Berger
"Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen (§ 60 Abs. 1 HBO)", schreiben Axel Wirth und André Schneeweiß im Kapitel "Die Baugenehmigung" des Springer-Fachbuchs "Öffentliches Baurecht praxisnah". Wobei sie anmerken, dass es zukünftig möglich sein soll, den Bauantrag elektronisch – mit einer elektronischen Signatur versehen – einzureichen. Daher habe der Gesetzgeber das Erfordernis "schriftlich" bereits aus § 60 Abs. 1 HBO herausgenommen.
Doch auch Professor Dr. Markus König vom Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen an der Ruhr-Universität Bochum sagt: "Die Genehmigung von Bauanträgen erfolgt heutzutage überwiegend konventionell anhand von Plänen, die manuell geprüft werden müssen." Somit seien Verzögerungen und individuelle Nachfragen vorprogrammiert. Komme es dann noch zu dem erhöhten Bedarf an Wohnungen, wie derzeit beispielsweise in den Ballungsräumen, brauche es neue Ansätze, um die Bauaufsichtsbehörden zu entlasten. Die langwierigen Genehmigungsverfahren würden den Bau neuer Wohnungen ausbremsen.
BIM und das behördliche Antragsverfahren
Daher startete die Plattformgesellschaft "Planen Bauen 4.0" das auch vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung geförderte Projekt "BIM-basierter Bauantrag". König ist stellvertretender Leiter und mit seinem Team überdies wissenschaftlicher Partner des Projekts. Von Seiten der Verwaltung ist der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung der Stadt Hamburg beteiligt.
Gemeinsam untersuchen die Projektpartner, wie sich BIM-Modelle in die behördlichen Antragsverfahren einbinden lassen, welche Mehrwerte und Herausforderungen dadurch für die Behörden entstehen und wie hoch der Effizienzgewinn wäre. Zudem sollen Vorgaben für die digitalen Modelle erarbeitet und der Aufwand für das Erstellen bewertet werden.
Qualitätssteigerungen und Verfahrensverkürzungen
Was unter Umständen mit dem BIM-Einsatz im Baugenehmigungsverfahren erreicht werden kann, hat auch Nina Fiedler in ihrer an der TU Wien erstellten Dissertation "Modernisierungsszenarien des Baubewilligungsverfahrens unter Berücksichtigung neuer technologischer Hilfsmittel" untersucht. Dabei hat sie unter anderem festgestellt, dass in Singapur das Verfahren gerade mal 26 Tage dauert. Dort ist es bereits seit 2002 möglich, wie auch König erwähnt, BIM-basierte Unterlagen einzureichen. Im Vergleich dazu, so Fiedler, würde es in Deutschland 96 Tage, in Österreich sogar 192 Tage dauern.
Vorteile der digitalen Baueinreichung sind laut Fiedler zudem: eine 24-Stunden-Auskunft, Effizienzsteigerungen, Kundenzufriedenheit, Verfahrenskostensenkung, Umweltfreundlichkeit sowie die Vorbereitung auf neue Technologien. Sie kommt aber auch zu dem Ergebnis, dass die Baubehörde aufgrund von Ausnahmen und mehrerer Auflagen weiterhin notwendig ist und nicht durch einen vollautomatisierten Prozess abgelöst werden sollte. Mit der computerunterstützen Überprüfung bleibe aber mehr Zeit für die Beratung hinsichtlich der Gesetzesauslegung und für Baustellenbegehungen. Insgesamt: eine Qualitätssteigerung bei Verfahrensverkürzung.
Ein Ergebnis, das auch König für das von ihm begleitete Projekt prognostiziert: "Wir denken, dass digitale Modelle die Bauämter leistungsfähiger machen können. Sie würden vermeiden, dass Daten von verschiedenen Stellen mehrfach erfasst werden müssen, und der Datenaustausch würde leichter." Die vom Architekten oder Ingenieur erstellten digitalen Informationen könnten nach einer Qualitätsprüfung direkt weiterverwendet werden für Bauantrags- und Planfeststellungsverfahren.