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30.01.2014 | Baukosten | Schwerpunkt | Online-Artikel

Höhere Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen

verfasst von: Annette Galinski

2:30 Min. Lesedauer

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Seit 1. Januar 2014 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen. Unterschieden wird dabei zwischen Bau- und Dienstleistungsaufträgen. Was auf keinen Fall getan werden darf, um unterhalb des Schwellenwertes zu bleiben.

Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission neu festgelegt. Bei Bauaufträgen galten bisher 5 Millionen Euro. Der neue Wert liegt bei 5.186.000 Euro. Für Dienstleistungs-aufträge wie beispielweise Planungsleistungen stieg der Schwellenwert von 200.000 Euro auf 207.000 Euro. Oberste oder Obere Bundesbehörden und vergleichbare Bundeseinrichtungen müssen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bereits ab 134.000 Euro ein europaweites Vergabeverfahren durchführen. Eine Anpassung der Vergabeverordnung (VgV) hinsichtlich der Schwellenwerte ist nicht mehr notwendig, da mit der siebten Änderungsverordnung der VgV eine dynamische Verweisung eingeführt wurde.

Wichtiger Hinweis der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): Um das Auftragsvolumen unterhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes zu halten, dürfen Aufträge nicht künstlich gestückelt werden.

Vergabe - Leistungen von A bis Z

Die Vergabe beinhaltet nicht nur die Auftragserteilung, sondern den gesamten „Einkauf“ der Bauleistung. Sie umfasst die fünf großen „A“:

  • Ausschreibung,
  • Angebote,
  • Auftrag,
  • Abnahme und
  • Abrechnung.

Kein internationales Vergaberecht

"Es gibt kein internationales Vergaberecht. In der Regel unterliegt in jedem Staat die Vergabe öffentlicher Bauaufträge nationalen Vergaberegeln genau dieses Staates", erläutert Springer-Autor Reinhard Kullick im Buchkapitel "Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen" (Seite 95). Bei Entwicklungs- oder Schwellenländern, bei denen das Bauvorhaben von internationalen Finanzierungsinstitutionen mitfinanziert wird, verlangen diese ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens. Orientierung bietet ein von der FIDIC Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils ausgearbeiteter Ablauf. Dieser ist nicht als internationales Recht einzustufen, sondern ist ein international als sinnvoll erachteter Vorschlag einer Ingenieurvereinigung. Eine rechtliche Verbindlichkeit, wie sie beispielsweise die VOB/A für den deutschen öffentlichen Bauherrn besitzt, ist dabei nicht gegeben.

Internationale Vergabearten

Auch im internationalen Bereich werden drei Vergabearten praktiziert. Sie entsprechen weitgehend den in den Ländern der Europäischen Union für Aufträge oberhalb des Schwellenwertes formulierten Vergabearten:

  1. International competitive bidding (Internationaler Bieterwettbewerb)
  2. Limited competitive bidding (Beschränkter Bieterwettbewerb)
  3. Negotiation approach (Verhandlungs-“annäherung“)

Der internationale Bieterwettbewerb ist mit dem deutschen Offenen Verfahren vergleichbar, der Beschränkte Bieterwettbewerb mit dem deutschen Nichtoffenen Verfahren. Der Negotiation approach ist dem deutschen Verhandlungsverfahren ähnlich. Wesentliche Besonderheit: Im Vergleich zum deutschen Verfahren, bei dem mindestens drei Bieter vorgesetzt werden, werden international auch weniger Bieter aufgefordert. Angewendet werden vor allem die beiden Bieterwettbewerbe. "Die Vergabe auf der Grundlage eines negotiation approachs ist dagegen eher selten, da diese wettbewerbsarme Vergabeart häufig nach dem nationalen Recht des jeweiligen Staates oder den Statuten der Finanzierungsinstitute nicht zulässig ist", ergänzt Reinhard Kullick im o.g. Buchkapitel.


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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2010 | OriginalPaper | Buchkapitel

Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen

Quelle:
Auslandsbau

2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

Grundlagen des Vergaberechts

Quelle:
Vergaberecht in der Unternehmenspraxis