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29.04.2014 | Bauphysik | Schwerpunkt | Online-Artikel

Dem Fluglärm trotzen

verfasst von: Annette Galinski

2:30 Min. Lesedauer

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Jeder Dritte wird tagsüber durch Verkehrslärm belästigt und jeder Fünfte beim Schlaf gestört. Neben aktiven Schutzmaßnahmen an der Lärmquelle, können Gebäude begrenzt durch passive Maßnahmen schalltechnisch verbessert werden.

Verkehrslärm, zu dem auch Fluglärm gehört, wirkt europaweit nach der Luftverunreinigung am meisten schädigend auf unsere Umwelt. Dies geht aus dem "WHO Report on Burden of Disease from Environmental Noise“ hervor. Um die Fluglärmbelastung, insbesondere in der Nacht zu beurteilen, wird die Häufigkeitsverteilung von Einzelschallereignissen herangezogen. Hierzu werden die bei Überflügen verursachten Maximalpegel aufgezeichnet und in Pegelklassen von jeweils fünf dB(A) Breite zusammengefasst. Aus diesen Maximalpegelverteilungen lässt sich ablesen, wie häufig der Fluglärm im Durchschnitt besonders laut auftritt.

Festlegung von Lärmschutzbereichen

Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung. In einem solchen Bereich dürfen Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen nicht errichtet werden. In den Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs gilt dies auch für Schulen, Kindergärten und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen.

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Allerdings "kann die Behörde Ausnahmen zulassen, wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Einrichtungen oder sonst im öffentlichen Interesse dringend geboten ist", erläutert Springer-Autor Heinrich Mensen im Buchkapitel "Emissionen" (Seite 29). Von dieser Regelung ausgenommen sind beispielsweise Wohnungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der vor der Festsetzung des Lärmschutzbereichs bekannt gemacht worden ist.

Anspruch auf baulichen Schallschutz

Die städtebauliche Planung gibt an der Nutzung orientierte Dauerschallpegel vor. So sollte für reine Wohngebiete ein Pegel von tagsüber 50 dB(A) und nachts 35 bis 40 dB(A) eingehalten oder besser noch unterschritten werden. Übersteigt der durch Fluglärm eines zivilen Flugplatzes hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel LAeq Tag bei einem Grundstück den Wert von 70 dB(A), entsteht im Rahmen der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen. Übersteigt er den Wert 69 dB(A), bleibt aber unter 70 dB(A), entsteht ein Anspruch mit Beginn des fünften Jahres nach der Festsetzung des Lärmschutzbereiches. Weitere Anspruchsbereiche erläutert Heinrich Mensen im o.g. Buchkapitel.

Schalltechnische Verbesserungen am Gebäude

Bei der Gebäudeplanung kann der Schallschutz an Fassaden beispielsweise durch eine doppelschalige Außenhaut, entsprechende konstruktive Maßnahmen, die fachgerechte Ausbildung der Anschlüsse und die Wahl der geeigneten Materialien positiv beeinflusst werden. Porige Fassadenoberflächen beispielsweise erhöhen den Absorptionsgrad begrenzter Flächen. Dazu gehört u.a. Leichtbeton mit seinen natürlichen Zuschlägen wie Bims oder Blähton. Mit dem Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen kann ebenfalls eine Verbesserung erzielt werden. Schallschutzmaßnahmen in Schlafräumen sind vor allem auf den (nachträglichen) Einbau von schallgedämmten Lüftern und Schallschutzfenstern begrenzt.

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