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22.02.2017 | Bausparen | Nachricht | Online-Artikel

Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen

verfasst von: Eva-Susanne Krah

1:30 Min. Lesedauer

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Die deutschen Bausparkassen atmen auf. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom 21. Februar 2017 dürfen sie Bausparverträge kündigen, wenn diese mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind. 

Dem Urteil (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) zufolge dürfen Bausparkassen ihren Kunden Verträge auch kündigen, wenn diese länger als zehn Jahre zuteilungsreif sind und noch nicht voll bespart sind, das Darlehen aber nicht abgerufen wurde, es also als reine Sparanlage genutzt wird. Denn dies widerspreche dem eigentlichen Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das Ansparen sei dazu gedacht, einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu erlangen. Mit der Zuteilungsreife sei dieses Ziel erreicht, heißt es vom BGH. Anlass für die Entscheidung der obersten Zivilrichter war unter anderem ein Rechtsstreit zwischen der Bausparkasse Wüstenrot und einer Sparerin, die eine erreichte Bausparsumme weiter als Sparanlage nutzen und das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen wollte. Der Vertrag war laut dem BGH seit dem 1. April 1993 zuteilungsreif. 

Urteil stärkt die Bausparkassen

Für die Bausparkassen bedeutet das Grundsatzurteil eine finanzielle Entlastung. Denn durch die anhaltende Niedrigzinsphase wurde es für sie teuer, laufende Verträge mit den festgeschriebenen hohen Zinsen von drei oder vier Prozent gegenüber ihren Kunden einzuhalten. Erleichtert reagierte laut Medienberichten ein Sprecher des Verbandes der Privaten Bausparkassen auf das Urteil: „Verträge zu kündigen, macht alles andere als Freude. Umso wichtiger ist es, jetzt bestätigt zu bekommen, dass diese Kündigungen rechtmäßig erfolgt sind“.

Marc Opitz, Kreditexperte vom Fachportal Kreditvergleich.net, kommentiert das BGH-Urteil so: "Während den Bausparkassen ein milliardenschwerer Felsblock vom Herzen, fällt, wird Sparern eine sichere und lukrative Sparmöglichkeit genommen. Zähneknirschend werden sie nun die Kündigungen hinnehmen müssen." 

In den vergangenen Jahren haben die Bausparkassen in Deutschland schätzungsweise mehr als 250.000 der insgesamt etwa 30 Millionen Verträge gekündigt. Darunter waren auch noch nicht zuteilungsreife Bauspardarlehensverträge. Auf Bausparkassen könnte bei Verträgen, die noch nicht zuteilungsreif sind, eine Geldflut zukommen, wenn Kunden jetzt höhere Summen einzahlen möchten, um die vereinbarten hohen Zinssätze noch auszunutzen, solange es geht.

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