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09.11.2016 | Bausparen | Nachricht | Online-Artikel

BGH stoppt Extragebühren für ausgezahlte Bauspardarlehen

verfasst von: Eva-Susanne Krah

1 Min. Lesedauer

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Extragebühren, die Bausparkassen für die Auszahlung von Darlehen erheben, nicht rechtens sind.

Bausparkassen dürfen nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs keine gesonderten Gebühren mehr verlangen, wenn sie Darlehen an Bausparer auszahlen. Der BGH erklärte jetzt eine entsprechende Klausel in Altverträgen für unwirksam, weil sie Kunden unangemessen benachteilige. In dem Urteil vom 8.11.2016 (Az.: XI ZR 552/15) heißt es, eine vorformulierte Bestimmung über eine Darlehensgebühr in Höhe von zwei Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen sei unwirksam. Denn mit einem solchen, nicht laufzeitabhängigen Entgelt werde der eigene Aufwand der Bausparkasse auf den Kunden abgewälzt. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall hatte damit in letzter Instanz Erfolg. In den Vorinstanzen wurde der Klage zunächst nicht stattgegeben. 

Zwei Prozent Gebühren

Das Unternehmen hatte bei Verträgen, die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen wurden, Gebühren von zwei Prozent der Darlehenssumme von ihren Kunden verlangt, wenn Bauspardarlehen ausgezahlt wurde. Der Betrag wurde unabhängig davon erhoben, wie schnell der Kunde den Kredit tilgte.

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