1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
BDSG-Novellierung und EG-Datenschutzrichtlinie Die neue Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
verfasst von : Gerd Runge
Erschienen in: Datenschutz und Datensicherheit
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Der Verfasser dieses Beitrages ist betrieblicher Datenschutzbeauftragter seit 1978. Er hat den Paradigmenwechsel vom Rechenzentrum zum Heim-PC, vom Schutz der Daten zur Garantie von Rechten und Freiheiten betroffener Personen, von der Technik als angstmachender Bedrohung zu den technischen Instrumenten des Persönlichkeitsschutzes miterlebt. Vor diesem Hintergrund wollen die folgenden Ausführungen als persönlicher Ausdruck des steten Zweifels eines Datenschutzbeauftragten im nicht-öffentlichen Bereich am Sinn des eigenen Tuns verstanden werden. Vom Wandel blieb auch die Sprache des Datenschutzes nicht unberührt. Heute ist es angemessen, die Terminologie der Europäischen Datenschutzrichtlinie zu verwenden. „Datenverarbeitung“ meint daher auch die Erhebung und Nutzung von Daten, „Verantwortliche Stelle“ wird in Anlehnung an den „Verantwortlichen für die Verarbeitung“ anstelle des Begriffs „Speichernde Stelle“ gebraucht.