2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Beanspruchungen
verfasst von : Gottfried C. O. Lohmeyer
Erschienen in: Baustatik 2
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. In der jeweiligen Landesbauordnung werden jedoch bauliche Anlagen genannt, die genehmigungsfrei sind. Ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde als Baugenehmigungsbehörde einzureichen. Dem Bauantrag ist unter anderem eine prüffähige statische Berechnung beizufügen. In dieser werden die Abmessungen der Bauteile und die Güte der Baustoffe festgelegt. Insbesondere werden Tragfähigkeit und Standsicherheit aller statisch beanspruchten Bauteile eines Bauwerkes rechnerisch nachgewiesen. In den Landesbauordnungen einiger Bundesländer wird für kleinere Bauvorhaben die Vorlage einer statischen Berechnung nicht mehr verlangt. Es erfolgt auch keine Prüfung der statischen Berechnung. Die Verantwortung, die dem Aufsteller der statischen Berechnung zufällt, wird damit noch größer.