Neben den Monitoren und dem Landesbericht besteht Erkenntnisgewinn aus Studien zur Social-Entrepreneurship-Intention, die ebenfalls hinsichtlich ihres inhaltlichen, wissenschaftlich begründeten und methodologischen Stellenwerts reflektiert werden.
Wenngleich die quantitativen Erhebungen für Social Entrepreneure in Deutschland die Merkmale und Bedingungen der Arbeitsgestaltung nicht gezielt erfassen, liefern sie hierzu bedeutsame Hinweise. Daher werden nachfolgend die hierzu relevanten Inhalte herausgearbeitet und sowohl inhaltlich als auch bezüglich des jeweiligen Forschungsdesigns kritisch bewertet. Dabei werden Veröffentlichungen berücksichtigt, die erst nach der Datenerhebung, aber noch während der Datenauswertung dieser Dissertation erschienen sind, da neue Informationen in dieser Phase Einfluss auf den Erkenntnisgewinn der eigenen Arbeit nehmen können. Hierbei stellt sich heraus, dass im Hinblick auf die Beantwortung der zentralen Forschungsfrage keine neuen, bislang unbekannt gebliebenen Aspekte zutage treten.
2.1.1 Deutscher Social Entrepreneurship Monitor (DSEM) 2018, 2019 & 2020/21
Der Deutsche Social Entrepreneurship Monitor (DSEM) wurde initiiert und wird realisiert vom Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. (SEND). Eine wissenschaftliche Beiratsfunktion übernimmt der Lehrstuhl für Entrepreneurship an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Eine „wissenschaftliche Ausbeute“ wird zurzeit noch zugunsten des vorrangigen Ziels zurückgestellt, „den DSEM zum Laufen zu bringen und dann wachsen zu lassen. Für den Erfolg war insbesondere die öffentliche und politische Akzeptanz wichtig, da SEND sich als Interessensvertretung versteht und diese Aufgabe nachdrücklich verfolgt. Mit der offiziellen Vorstellung des DSEM 2018 im Bundestag und des DSEM 2019 im Haus der Bundespressekonferenz ist SEND dies auf (…) beindruckende Weise gelungen“ (Raith,
2020).
Der DSEM 2020/21 wurde erst nach Abschluss der hier vorgelegten Untersuchung veröffentlicht; er wird an dieser Stelle nachträglich ergänzend berücksichtigt. Der DSEM 2020/21 wird erstmalig „international mit sieben weiteren europäischen Ländern durchgeführt“ (Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 3) und stützt im Wesentlichen die Aussagen der beiden Vorgängerversionen. Eine wissenschaftliche Beiratsfunktion übernimmt zusätzlich das Department of Management der Aarhus BSS Universität in Dänemark.
Mit den DSEM 2018, 2019 und 2020/21 liegen die ersten drei Ausgaben vor, die sich bereits im ersten Abschnitt interessensgeleitet positionieren und dabei Handlungsempfehlungen an die Politik richten (vgl. Olenga Tete et al.,
2018, S. 12; Scharpe & Wunsch,
2020, S. 9; Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 10). In der Erstveröffentlichung wird als Zielsetzung formuliert, die Sichtbarkeit sozialunternehmerischer Aktivitäten zu erhöhen und „Social Entrepreneur*innen eine Bühne [zu] bieten – ob schon lange am Markt, oder gerade erst gestartet“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 3) sowie „die Datenlage von Social Entrepreneurship in Deutschland zu verbessern“ (ebd., S. 70; wortgleich in Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 86), da „die Wirksamkeit und das innovative Potenzial von Social Entrepreneurship (…) bisher nur wenigen Entscheidungsträger*innen aus Politik, Wirtschaft oder Zivilgesellschaft ein Begriff [ist]“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 3). „Die Ergebnisse sollen (…) helfen, das noch junge Ökosystem zu verstehen und mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen“ (ebd., S. 70; wortgleich in Scharpe & Wunsch,
2020, S. 78 sowie in Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 86). In der Conclusio erhält die Politik das Testat „durchgefallen. (…) [Sie] erhält lediglich Note 4,6 für die Unterstützung von Social Entrepreneurship in Deutschland“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 10; vgl. auch Scharpe & Wunsch,
2020, S. 7, 65; Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 65; zur Lobbyisten-Positionierung von SEND vgl. z. B. Heilig,
2020; LobbyFacts,
o. D.). Als größte Herausforderungen der Befragten werden strukturell bedingte finanzielle Fehlbelastungssituationen und eine „schwache Lobby für Social Entrepreneurs in der Politik“ beklagt (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 66; ebenso in Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 67).
Die DSEM-Fragestellungen weichen von den Fragestellungen derjenigen Publikationen ab, die für die DSEM herangezogen werden, was einen einfachen Datenvergleich unmöglich macht. Dennoch wird hervorgehoben, dass sich „einige allgemeine Trends miteinander vergleichen“ lassen (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 78; wortgleich in Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 86).
Alle drei DSEM basieren auf anonym beantworteten Online-Befragungen. Die vollständigen Fragebögen werden nicht zur Verfügung gestellt. Zur statistischen Güte der quantitativen Analyse liegen keine Angaben vor. Die Rückmeldung eines Co-Autors innerhalb eines Fachgesprächs (FG1) belegt jedoch, dass eine ausschließlich quantitative Herangehensweise angewandt wurde mit dem Anspruch, „valide Daten“ zu erheben (FG1Z11ff.
1). Mit ihren umfangreichen Statistiken inklusive Prozentangaben bis in den Dezimalzahlenbereich werden im DSEM 2018 Abhängigkeiten benannt und daraus Empfehlungen für die nicht näher operationalisierte Grundgesamtheit abgeleitet. Damit vernachlässigen die Autoren die selbst benannte Limitation, dass kein Anspruch auf Repräsentativität besteht (vgl. Olenga Tete et al.,
2018, S. 19, 71). Obwohl im DSEM 2019 mehrfach darauf hingewiesen wird, dass ein Zahlenvergleich nur innerhalb der Studienstichprobe erlaubt ist (vgl. Scharpe & Wunsch,
2020, S. 14, 73), werden dennoch verallgemeinernde Aussagen getroffen. Beispielsweise sei es möglich, dem Leser „in dieser Veröffentlichung aussagekräftige, relevante und gesicherte Aussagen über die aktuelle Lage von Social Entrepreneurship in Deutschland an die Hand zu geben“ (ebd., S. 3). Dabei stellen umfangreich eingebaute, nicht anonymisierte Zitate von SE keinen Gegenstand der empirischen Auswertung dar, sondern dienen der Illustration der erhobenen Daten.
Dass die DSEM lediglich eine interessengeleitete Umfrage im eigenen (Unterstützungs-)Netzwerk zur Stärkung der eigenen Lobbyarbeit widerspiegeln, bei der der empirische Anspruch nicht im Mittelpunkt steht, bestätigt ebenso einer der Autoren im Fachgespräch (FG1Z310ff.2), wobei er betont, dass der Verein SEND aus der Startup-Szene entstanden ist und die DSEM-Ergebnisse stark startuplastig sind (ebd., Z386ff.3).
In der Tat erweisen sich die Veröffentlichungen als startuplastig: Über 60 % der am DSEM 2018 Teilnehmenden sind als SE zwei Jahre jung oder jünger (vgl. Olenga Tete et al.,
2018, S. 20) und 90 % befinden sich in der frühen Phase ihrer Unternehmensgründung oder Umsetzung (ebd., S. 21). Im DSEM 2020/21 heißt es hierzu passend „6 von 10 der DSEM-Social-Enterprises wurden in den letzten drei Jahren gegründet“ (Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 17), wobei zwar über 40 % der Befragten angeben, dass sich deren Sozialunternehmen in der „frühen Umsetzungs- und Wachstumsphase“ befindet. Dabei wird jedoch nicht ersichtlich, welche Kriterien die Befragten zur Zuordnung heranziehen (ebd., S. 18). Eine kriterienbasierte Abgrenzung zur Startup-Phase fehlt und darüber hinaus fehlt teilweise die Abgrenzung zwischen Social Startups und Sozialunternehmen in der Betriebsphase (ebd., S. 19). Dass SEND seinen Sitz beim Bundesverband Deutsche Startups e. V. hat (Olenga Tete et al.,
2018, S. 81), vermag die ausgeprägte Affinität zu Startups ebenso zu untermauern (siehe auch SEND & Bundesverband Deutsche Startups,
2017) wie die Kommentierung des wissenschaftlichen Beirats: „Die Plausibilität der im Bericht veröffentlichten Angaben stehen aber weitgehend im Einklang mit dem unabhängig durchgeführten Deutschen Startup Monitor und dem darin enthaltenen Green Startup Monitor“ (Raith,
2020). Im DSEM 2019 wird darauf hingewiesen, dass „ein überrepräsentierter Anteil von jungen Organisationen in der Befragung durch Selbstselektion bei der Teilnahme an der Umfrage und durch die Erhebungsmethode erwartbar“ ist (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 17). Insofern ist die Güte des Fragebogens anzuzweifeln, da dieser nur von SEND-Mitgliedern und somit von Social Startups und ihren Unterstützungsorganisationen getestet wurde und auf diese ausgerichtet ist. Der infolge methodischer Limitationen erwartete überrepräsentierte Anteil junger Organisationen wird von den Autoren ebenso für den DSEM 2020/21 angemerkt (Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 17).
An den Befragungen teilgenommen haben SEND-Mitglieder sowie SE aus dem SEND-Umfeld und -Kooperationsnetzwerk, das hauptsächlich aus Social Startups, Beratungsunternehmen, Stiftungen und Unterstützungsorganisationen für Social Startups besteht (vgl. Olenga Tete et al.,
2018, S. 70, 79 f.; Scharpe & Wunsch,
2020, S. 78, 88 f.; Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 96 f.; SEND,
o. D.). Bei den Unterstützungsorganisationen handelt es sich vorwiegend um Akademien sowie um sog. Startup-Hubs und -Labs: Dies sind Organisationen mit eigenen, zeitlich begrenzten Vernetzungs- und Weiterbildungsangeboten sowie Coworking-Arbeitsplätzen, die i. d. R. einen hochschul- oder unternehmensgebundenen Kontext aufweisen. Nach eigenen Angaben befinden sich im SEND-Kooperationsnetzwerk kaum Unterstützungsorganisationen, deren Zielgruppe SE in der Betriebsphase sind (ebd.).
Bei der Stichprobe im DSEM 2018 (n: 210) fällt auf, dass das Antwortverhalten bei den einzelnen Fragen sehr volatil ist (zwischen n: 83 und n: 186). Widersprüchlich erscheint, dass 137 Personen den Fragebogen komplett beantwortet haben (vgl. Olenga Tete et al.,
2018, S. 70), das Antwortverhalten bei Fragen, die für alle Befragten zutreffen, in den einzelnen Grafiken aber deutlich n < 137 beträgt. Dabei kann z. B. die geringe Anzahl der Teilnehmenden bei der Frage nach dem Gründungsdatum der Social-Entrepreneurship-Organisation (SEO) (n: 83) darin begründet sein, dass die meisten Teilnehmenden zum Zeitpunkt der Befragung noch gar nicht gegründet haben (ebd., S. 20). In diesem Fall ist jedoch zu klären, inwieweit andere Fragen mit größerer Response (wenn n > 83) lediglich hypothetisch beantwortet werden, also von nicht am Marktgeschehen teilnehmenden SE. Dieser Verdacht ergibt sich auch bei der Frage nach der aktuellen Entwicklungsphase der SEO (ebd., S. 21), die von knapp 43 % der Befragten gar nicht beantwortet wird und von denen rund 25 % angeben, dass sich ihre SEO in der konzeptentwickelnden Seed-Phase, also vor der Gründung befindet. Angehörige der Seed-Phase zählen allerdings nicht bzw. nur stark eingeschränkt zur Zielgruppe der Umfrage; demzufolge verzerren sie ggf. das Ergebnis massiv, da sich das Antwortverhalten lediglich auf die eigene Erwartungshaltung und auf eine in die Zukunft gerichtete Intention beziehen kann. Selbst bei der Annahme, dass die noch vor der Gründung stehenden SE im Rahmen der Befragung identifiziert und daraufhin nicht in der Auswertung berücksichtigt werden, würde sich die Frage stellen, warum eine so hohe Anzahl an Personen den Fragebogen nicht komplett beantwortet hat.
Als weiterer Indikator für den oben ausgeführten Verzerrungseffekt dient die DSEM-Umfrage von 2019, bei der erstmalig nur SE bzw. Mitarbeiter in Leitungspositionen berücksichtigt werden, die „sich außerdem selbst als Social Entrepreneur*in verstehen bzw. dies nicht verneinen“ und die obligatorisch ihr Unternehmen zuvor gegründet haben (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 13). Daher können beim DSEM 2019 von den 512 an der Umfrage teilnehmenden Personen lediglich 41,4 % bei der Datenanalyse berücksichtigt werden; nach dieser Bereinigung beträgt die Anzahl der auf die Frage nach dem Gründungsdatum nicht antwortenden Personen nur noch 0,5 % (ebd., S. 17).
Die Rückmeldung des Co-Autors bestätigt den Darstellungsfehler in der DSEM-Erhebung von 2018, dass „klassische gemeinnützige Organisationen“ und „sozial verantwortliche Unternehmen“ nur vermeintlich nicht zu Sozialunternehmen gezählt werden (Olenga Tete et al.,
2018, S. 15 ff.; relativiert in FG1Z130ff.
4). Doch obwohl sie Bestandteil der Datenanalyse sind, werden z. B. kirchlich getragene Organisationen unkommentiert ausgeklammert. Letztendlich kann auch hier aufgrund der nicht eindeutig operationalisierten Grundgesamtheit, einhergehend mit der eingeschränkten, eventuell gemeinnützigkeitslastigen Stichprobe, die Aussage, „vier von zehn DSEM-Sozialunternehmen sind in Zusammenarbeit mit Stiftungen (41,7 %)“ tätig (Olenga Tete et al.,
2018, S. 64 f.), einem Verzerrungseffekt unterliegen. Zudem bleibt unklar, wie hoch hierbei der Anteil an finanzieller Förderung ist, da „Stiftungen (…) – qua Stiftungsrecht – nur gemeinnützige Initiativen finanziell unterstützen dürfen, damit fallen die gewerblichen Social Entrepreneurs schon mal ganz raus“ (Elsemann,
2020). Darüber hinaus sind vorgenommene Klassifizierungen zur Abgrenzung von Stadien der Unternehmensentwicklung anzuzweifeln. So heißt es z. B. bei der terminologischen Abgrenzung, SE in der frühen Umsetzungs- und Wachstumsphase „verfügen über vermehrtes Umsatzwachstum und suchen nach neuen Kanälen und Märkten“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 21). Dies kann ebenso ein zentrales Kriterium für etablierte Firmen und Konzerne sein, z. B. für eine langjährig gewachsene Supermarktkette mit nachhaltigkeitsorientierter Firmenphilosophie.
In den ersten beiden DSEM wird hervorgehoben, „dass das Social-Entrepreneurship-Ökosystem geografisch über ganz Deutschland verteilt ist. Die Ergebnisse vermitteln somit einen ersten Überblick über die Herkunftsbundesländer der DSEM-Sozialunternehmen“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 19; sinngemäß ebenso in Scharpe & Wunsch,
2020, S. 16). Bei der Diskussion bleibt jeweils außer Acht, dass alle neuen Bundesländer (NBL), exklusive Berlin, kumuliert nur ca. 6 % der befragten Sozialunternehmen abbilden, mehrere NBL gar nicht vertreten sind. Im DSEM 2020/21 wird die quantitative Relevanz von alten Bundesländern noch stärker hervorgehoben (Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 16) und mit regionalen Sonderauswertungen untermauert (ebd., S. 75 ff.). Nicht abgeleitet wird die Frage im Sinne eines weiteren Forschungsbedarfs, inwieweit in bestimmten Regionen Deutschlands bzw. aufgrund spezifischer Rahmenbedingungen besondere Anforderungen an SE bzw. SEO bestehen (vgl. auch Oestreich & Fuchs,
2019).
Vor allem zeigen die ersten beiden DSEM in ungerechtfertigter Weise induktiven Erhebungsanspruch. So heißt es im DSEM 2018: „Wir möchten das Ökosystem betrachten, wie es ist: Heterogen, lebhaft, ständig im Wandel und voller Innovationsbestrebungen. Auf definitorische Vorgaben wurde hierbei bewusst verzichtet, um das Ökosystem von Social Entrepreneurship in Deutschland möglichst unvoreingenommen in seiner Bandbreite und Vielfalt zu erfassen“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 4). Somit „greift der diesjährige Monitor bei der Klassifikation von Sozialunternehmen nicht auf vordefinierte Kriterien zurück, sondern hat einen explorativen Charakter“ (ebd., S. 70). Diesen Anspruch erhält auch der DSEM 2019 aufrecht (vgl. Scharpe & Wunsch,
2020, S. 3). Als Grundverständnis für Social Entrepreneurship dient dabei jeweils die gemeinsame Schnittmenge der drei Dimensionen des Sozialunternehmertums „gesellschaftlich“, „unternehmerisch“ und „Governance“, wobei „deutsche Sozialunternehmen diese Dimensionen auf unterschiedliche Art und Weise und in unterschiedlicher Intensität erfüllen“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 14; ähnlich in Scharpe & Wunsch,
2020, S. 11 ff.). Daher ist „im Einzelfall zu entscheiden, wie sehr die Kriterien für sozialunternehmerisches Handeln eingehalten werden“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 14; vgl. auch Scharpe & Wunsch,
2020, S. 3, 78). Widersinnigerweise benennt der DSEM ein qualitatives Forschungsdesign, wie es z. B. die Interviewbefragung darstellt, bei der Befragte ihre eigenen Erfahrungswerte und Hintergründe darlegen können, so dass ein Erfassen und ein Verstehen der bis dato nicht sauber erhobenen Phänomene im sozialunternehmerischen Feld ermöglicht werden können. Dies steht im Widerspruch zum realisierten quantitativen Forschungsansatz.
Bezüglich der inhaltlichen Aussagekraft stellen sich darüber hinaus weiterführende Fragen bzw. ist Folgendes kritisch aufzuzeigen:
-
Im DSEM 2019 wird eine SE-Definition verwendet, mit der sich 17 % der befragten SE nicht identifizieren können (vgl. Scharpe & Wunsch,
2020, S. 12). Von den 212 nach Datensatzbereinigung zur Datenauswertung verbleibenden SE „erfüllten insgesamt 199 die gesellschaftliche Dimension (SDG und Wirkungsziele), 173 die unternehmerische Dimension (finanzielle Planungssicherheit und Innovation) und 128 die Governance-Dimension (Partizipation, Transparenz und Reinvestition von Gewinnen)“ (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 14). Somit hätte der Anteil der Befragten, der die Minimalanforderung bezüglich der gemeinsamen Schnittmenge zu den drei genannten Dimensionen nicht erfüllt, bei der Auswertung exkludiert werden müssen, was jedoch nicht passiert ist. Ebenso ist bei denjenigen Befragten, die nur zum Teil der vorgegebenen Definition zustimmen, denkbar, dass sie kein Social Entrepreneur sind: Sieht sich eine Person mit ihrer SEO z. B. nur innerhalb der Schnittmenge „Governance Dimension“ und „unternehmerische Dimension“ angesiedelt und erfüllt sie nicht die „gesellschaftliche Dimension“, ist davon auszugehen, dass sie kein Kreuz setzt bei „trifft zu“, sondern bei „trifft eher zu“ oder „trifft größtenteils zu“. Eine Abgrenzung in der Auswertung erfolgt nicht. Auch die im DSEM 2018 vorgenommene Formulierung, dass spezifische Kriterien zu den drei Dimensionen obligatorisch zu erfüllen sind, wird in der Auswertung nicht transparent dargestellt; dies wirft die Frage auf, inwiefern alle an der Umfrage teilnehmenden Personen sämtliche Kriterien erfüllen (vgl. Scharpe & Wunsch,
2020, S. 14 ff.).
-
Die Behauptung, dass es in „Deutschland (…) – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern – noch keine offiziell anerkannte Definition von Social Entrepreneurship [gibt]“ (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 11; vergleichbar bei Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 13), erweist sich als falsch. In keinem europäischen Land existiert hierzu eine Definition, sondern lediglich die deutlich enger gefasste Definition zu „Social Enterprise“ (zur Diskussion hierzu vgl. z. B. Del Gesso,
2020; Göler von Ravensburg, Krlev & Mildenberger,
2018), die sich vorwiegend auf eine soziale Mission verfolgende, marktorientierte Hybridunternehmen bezieht, nicht selten mit kommerziellem Schwerpunkt. Dabei steht beispielsweise der Beweis noch aus, dass derart marktorientierte Unternehmen in ihrer sozialen Wirkung am erfolgreichsten sind – auch in Abhängigkeit davon, wie soziale Wirkung sowie Erfolg operationalisiert werden.
-
Einerseits betonen die Autoren, dass Social Entrepreneurship „sich der klassischen dichotomischen Unterscheidung zwischen Wirtschaft und Sozialem Sektor widersetzt“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 3). Andererseits diskutieren sie keinen Neuentwurf für einen Integrationsprozess beider Seiten (ebd., S. 15).
-
Wenn von SEO-Unterstützungsorganisationen geförderte Social Startups bei der DSEM-Erhebung 2018 überrepräsentiert sein sollten und Skalierbarkeit eines der entscheidungsrelevanten Kriterien im Auswahlverfahren der SEO-Unterstützungsorganisation ist, dann kann die folgende Angabe zur Skalierung eine starke Verzerrung beinhalten: „87 % der DSEM-Sozialunternehmen streben eine Skalierung an“ (Olenga Tete et al.,
2018, S. 10, vgl. auch S. 33). Auch an dieser Stelle fehlt eine hinreichende Operationalisierung des Begriffs bei der Fragestellung: „Sind Sie bestrebt, Ihr Sozialunternehmen zu skalieren?“ (ebd., S. 33). Denn das Grundverständnis in der DSEM-Erhebung von Skalieren bedeutet „Wachstumspotenzial“ und wird so auch stringent angewandt (vgl. Scharpe & Wunsch,
2020, S. 43; vergleichbar bei Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 55). Das Eruieren des Bedeutungsgehalts aus Sicht der an der Erhebung teilnehmenden Personen findet nicht statt, so dass unterschiedliche Verständnisansätze zum Antwortverhalten führen können, was das Feedback aus der DSEM-Autorenschaft bestätigt (FG1Z472ff.
5; vgl. hierzu auch Bertelsmann Stiftung,
2015).
-
Ein vergleichbares Bias ist für die Ausführungen zur Innovation denkbar: Wenn von SEO-Unterstützungsorganisationen geförderte Social Startups bei der DSEM-Erhebung überrepräsentiert sein sollten und Innovation eines der entscheidungsrelevanten Kriterien im Auswahlverfahren der SEO-Unterstützungsorganisation ist, dann beinhaltet die folgende Angabe zur Innovation im DSEM 2019 eine dementsprechende Verzerrung: „84,0 % der DSEM-Social-Entrepreneurs schätzen ihr Produkt/Dienstleistung als Marktneuheit ein. In Summe sind 87,3 % der DSEM-Social-Entrepreneurs mindestens deutschlandweit innovativ“ (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 24; vergleichbar bei Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 8, 53). Zudem besteht auch zum Innovationsbegriff kein einheitliches Verständnis, was ein weiteres Bias wahrscheinlich macht. Beispielsweise werden „Innovation“ und „Marktneuheit“ synonym verwandt (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 24; siehe auch S. 7, 72 ff.; vergleichbar bei Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 53). Dass beim DSEM 2019 nahezu 60 % der SE ihr Geschäftsmodell als Marktneuheit bezeichnen, ist eine zu hinterfragende Selbsteinschätzung – insbesondere, da 17,5 % der SE angeben, dass es sich dabei um eine weltweite Marktneuheit handelt (vergleichbar abgefragt bei Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 53). Denkbar ist, dass auch hierbei ein heterogenes Begriffsverständnis kursiert. Verborgen bleibt zudem, was konkret unter einem Geschäftsmodell zu verstehen ist. Beispielsweise stellen ein Produktverkauf und Spenden altbewährte Geschäftsmodelle dar. Das Wirkmodell im Spezifischen kann hierbei neu sein, aber nicht das Geschäftsmodell. Denkbar ist daher, dass die vorliegende Statistik auf einer ausgeprägten Selbstüberschätzung der Befragten oder auf Widersprüchlichkeiten beim Anwenden des betriebswirtschaftlichen Basisverständnisses beruht. In dem Zusammenhang erweist sich als unverständlich bzw. nicht nachvollziehbar, welche „Form der Unternehmensführung“ die knapp 30 % der Befragten als selbst entwickelte Marktneuheit verstehen, die zum Teil sogar eine „weltweite Marktneuheit im Führen von Unternehmen“ abbilden soll. Darüber hinaus impliziert die Entweder-oder-Fragestellung nach der Höhe des Einflusses von Digitalisierung, also entweder auf das Geschäftsmodell oder auf das Wirkmodell, fälschlicherweise, dass diese beiden Modelle keine Einheit bilden können (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 25), zumal die gewählte grafische Darstellung zur prozentualen Verteilung als weiterer Verzerrungseffekt wirkt.
-
Die Frage „Wie bedeutsam sind die folgenden Aspekte für Ihre Organisation?“ ist von den Studienteilnehmern im Hinblick auf die beiden Ausprägungen „soziale Wirkung“ und „finanzielle Rendite“ im Vier-Felder-Kreuz zu beantworten (vgl. Scharpe & Wunsch,
2020, S. 39). Diese Frage erscheint zu ungenau formuliert bzw. für eine schlüssige Interpretation ungeeignet. Denn Bedeutsamkeit kann unterschiedliche Dimensionen haben: So kann Bedeutsamkeit finanzieller Rendite z. B. in systemischen Faktoren im Aktionsfeld der SE begründet sein, etwa durch eine Verschuldungssituation mit Handlungsdruck, Kredite zurückzahlen zu müssen. Ebenso kann Bedeutsamkeit finanzieller Rendite z. B. im intrapersonalen Streben nach Gewinnerzielung zur persönlichen Bereicherung liegen, ohne Verschuldungshintergrund, wobei ein Gewinn ebenso in neue sozialunternehmerische Aktivitäten reinvestiert werden kann, was weitere soziale Wirkung mit sich bringt. Zudem handelt es sich bei der Darstellungsform nicht wie behauptet um ein Quadrantenmodell mit vier gleichschenkligen Quadraten, da die Ordinatenachse eine Linksverschiebung aufweist und die Abszissenachse nach unten verschoben ist (im Verhältnis 3 zu 4). Dass „die Mitte (mittlere Bedeutsamkeit – Wertung 3) (…) in den oberen/ rechten Quadranten mitgezählt [wird]“, ist lediglich einer Fußnote zu entnehmen (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 39). Der mit der gewählten Darstellungsform wirksam gewordene Framing-Effekt und die Tatsache, dass die gesellschaftliche Wirkung nicht mit einer präzisen Zahl angegeben wird, erweist sich als gelenkte Aussagekraft. Dabei interpretieren die Autoren ohne weitere Begründung eine „[bedeutsame] gesellschaftliche Wirkung für nahezu alle DSEM-Social-Entrepreneurs“ (ebd., S. 40), sobald auf der siebenstufigen Skala > 2 beantwortet wird. In vergleichbarer Form ist die Abfrage im DSEM 2020/21 zu kritisieren: „Wie ausschlaggebend sind die gesellschaftliche Wirkung und die finanziellen Interessen für Ihre strategischen Geschäftsentscheidungen?“ (Hoffmann, Scharpe & Wunsch,
2021, S. 87).
-
Mehrfach-Antwortmöglichkeiten können zu Redundanzen im Antwortverhalten führen. Beispielsweise gibt es für die Kooperation mit Hochschulen diverse Antwortalternativen: „Öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen (z. B. Landesministerien, Ämter, Hochschulen, Schulen, Kultureinrichtungen)“ sowie „Social Entrepreneurship Netzwerke“ und „Andere" (Scharpe & Wunsch,
2020, S. 33), zumal hervorgehoben wird, dass Hochschulen unter der Rubrik „Andere“ von Teilnehmenden explizit aufgeführt werden (ebd., S. 34). Insofern kann z. B. auch die folgende Dateninterpretation ein Resultat unsauberer Datenerhebung beim DSEM 2019 sein: „Insgesamt ist die Anzahl der Kooperationen der DSEM-Social-Entrepreneurs deutlich höher als die der Sozialunternehmen, die für die SEFORÏS Studie interviewt wurden“ (ebd.).
Wenngleich mit den DSEM kein Monitoring im Sinne einer systematischen Erfassung zum Sozialunternehmertum in Deutschland realisiert wird und trotz der aufgezeigten methodischen und wissenschaftlichen Mängel, die offensichtlich Lobbyismus-Interessen geschuldet sind, arbeiten die Autoren deutlich heraus, dass hinsichtlich der Arbeitsgestaltungsbedingungen für SE umschriebene Problemstellungen bestehen, welche die hier skizzierten Hinweise auf standortbezogene und ökonomische Besonderheiten liefern.
2.1.2 SEFORÏS Forschungskonsortium 2016 & 2020, Landesbericht Deutschland
Das von der Europäischen Kommission geförderte, multidisziplinäre Forschungsprogramm SEFORÏS (Social Entrepreneurship as a Force for more Inclusive and Innovative Societies) setzt sich zum Ziel, „Inklusion in Gesellschaften durch bessere Stakeholder Beteiligung, Förderung des ‚Civic Capitalism‘ und Innovationen in Sozialdienstleistungen zu fördern. SEFORÏS kombiniert Einblicke von Entscheidungsträgern und Sozialunternehmern mit wegbereitender wissenschaftlicher Forschung, um präzise und neue Erkenntnisse zu Sozialunternehmertum zu generieren“ (SEFORÏS Forschungskonsortium,
2016, S. 35).
Die Datenerhebung erfolgte online und per Telefonbefragung (vgl. Mair,
2020a). Dabei wurden „Diskussionen mit (…) Sozialunternehmern“ geführt und „ein breites Spektrum von Fragen abgedeckt, die detailliert besprochen wurden“ (SEFORÏS Forschungskonsortium,
2016, S. 2). Mit dem Anspruch auf Repräsentativität und dem Einsatz statistischer Verfahren/einer Faktorenanalyse wird allerdings der quantitative Forschungsansatz deutlich. „In addition, we collected qualitative data and conducted a comparative case study project that covered three social enterprises in each country“ (Mair,
2020, S. 336). „We used validated scales as well as tailored and open-ended questions in the interview and survey instruments we built“ (ebd., S. 337). Nähere Angaben zur Auswertungsmethodik qualitativer Daten werden nicht gemacht, so dass keine Aussagen zur Validität getroffen werden können. Hervorgehoben wird allerdings bei der Erstveröffentlichung: „Der Datensatz [für Deutschland mit n: 107] ist auch einzigartig in seiner Präzision, da wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen haben, um höchste Datenqualität zu gewährleisten. Unsere Analysten (Interviewer) wurden über die gesamte Datensammlungsperiode hinweg geschult und die generierten Daten wurden kontrolliert, um sicherzustellen, dass alle Analysten die Antworten der Sozialunternehmer konsistent bewerten“ (SEFORÏS Forschungskonsortium,
2016, S. 2). Hierbei werden „die Mission und Vision der interviewten Sozialunternehmen auf 8 Skalen eingeordnet“ (ebd., S. 6) und dabei „eine Faktoranalyse der gemeinsamen zugrundeliegenden Dimensionen durchgeführt, um die 8 Skalen zusammenzufassen. Die drei zugrundeliegenden Dimensionen sind: soziale Ziele, wirtschaftliche Ziele und geographischer Fokus“ (ebd.). „To qualify for the study, an organization had to (1) have a social mission crosschecked in multiple ways by our trained interviewers; (2) engage in revenue-generating activity involving the sale of products or services, with the proceeds of that activity accounting for at least 5 percent of total revenue; and (3) employ at least one full-time-equivalent (FTE) employee“ (Mair,
2020, S. 337). Die Stichprobenziehung erfolgt nach dem
„Respondent Driven Sampling“: Im Schneeballverfahren werde damit „eine repräsentative Auswahl von deutschen Sozialunternehmen auf der Basis ihrer Netzwerke“ getroffen. Wie sich diese Vernetzung zusammensetzt und wer wen (nicht) kennt, wird nicht offengelegt, was auch in dieser Studie die Repräsentativität stark beeinträchtigen kann. Beispielsweise werden gescheiterte SE gar nicht thematisiert. Zudem werden Kernbegriffe wie Skalierung und Innovation trotz mehrseitiger Diskussionen nicht operationalisiert. Zu Innovation heißt es lediglich, dass darunter „zum Beispiel neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse“ verstanden werden (SEFORÏS Forschungskonsortium,
2016, S. 18). Unberücksichtigt bleibt somit das Begriffsverständnis bei den mehr als 40 % der Befragten, die berichten, „dass sie im letzten Jahr komplett neue Innovationen für den Markt eingeführt haben“ (ebd., S. 27). Den eigenen Angaben nach werden die Forschungserkenntnisse „durch präzise, longitudinale Umfragedaten“ getestet (ebd., S. 35). Die Antwort auf eine Rückfrage zur Verlaufsstudie bei der Autorenschaft relativiert dies jedoch: „The 2016 study is cross-sectional and we are hoping to develop a longitudinal study on this soon“ (Mair,
2020a). Ein zentraler Erkenntnisgewinn aus dieser Studie lautet: „Viele der Sozialunternehmen haben in den Interviews ihre Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl als ihr primäres Anliegen betont. Der wirtschaftliche Fokus ist in deutschen Sozialunternehmen weniger stark ausgeprägt und wurde häufig als ein Mittel zum sozialen Zweck dargestellt“ (SEFORÏS Forschungskonsortium,
2016, S. 5). Dabei werden auch in dieser Studie explizit Handlungsempfehlungen für die Politik herausgearbeitet. Diese lassen den Schluss zu, dass die Befragten Restriktionen in der Gemeinnützigkeit ebenso beklagen wie Einschränkungen im Steuerrecht und in der Kapitalverfügbarkeit sowie den fehlenden Blick für soziale Rechte von Minderheiten (ebd., S. 34); die erlebte soziale Gerechtigkeit kann somit im Relevanzsystem von Social Entrepreneuren in Deutschland auf einen Aspekt zur Arbeitsgestaltung hinweisen.
Die Ergebnisse der ersten Folgebefragung wurden erst nach Abschluss der hier vorgelegten Untersuchung veröffentlicht; sie werden an dieser Stelle nachträglich kurz ergänzend aufgenommen. Es wurden noch Aussagen von 49 der in der Ersterhebung Befragten berücksichtigt (SEFORÏS Forschungskonsortium,
2020). Als Zielsetzung der Folgebefragung nennen die Autorinnen unter anderem „zu verstehen, was sich für die Sozialunternehmen in unserer Stichprobe in Bezug auf Aktivitäten, Umsatzgenerierung, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenarbeit sowie soziale Auswirkungen verändert hatte“ (S. 2). Zwar bleiben in der Folgestudie die oben benannten Schwächen bestehen. Bei den Ergebnissen erscheint jedoch interessant, dass mehrere Sozialunternehmen „eine bedeutsame strukturelle Transformation erlebt [haben]“ (S. 4); so „wurde ein Sozialunternehmen (…) zu einem konventionellen Unternehmen“ (ebd.). Beweggründe für diese und alle weiteren benannten Transformationen, beispielsweise der Verkauf des Sozialunternehmens an eine andere Organisation und die nicht mehr gegebene Unternehmensexistenz, werden von den Autorinnen jedoch nicht diskutiert.
Vergleichbar zu den DSEM lässt sich auch für diesen Landesbericht festhalten, dass hinsichtlich der Arbeitsgestaltungsbedingungen für SE bestimmte Problemstellungen bestehen können, insbesondere die hier skizzierten standortbezogenen und ökonomischen Herausforderungen, aber auch die aufgezeigten in der Person des SE begründeten, einstellungsbezogenen Besonderheiten. Allerdings beeinträchtigen ebenfalls unklare Begriffsbestimmungen und fehlende Operationalisierungen die Güte der Untersuchung.
2.1.3 KfW-Gründungsmonitor 2019
2019 veröffentlicht die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die aus dem KfW-Gründungsmonitor hervorgegangene Untersuchung „Social Entrepreneurs in Deutschland: Raus aus der Nische – 154.000 ‚junge‘ Sozialunternehmer im Jahr 2017“ (Metzger,
2019; vgl. KfW Bankengruppe,
2019). Für seine telefonische Erhebung kritisiert Metzger selbst bezüglich der Stichprobenziehung die eventuell eingeschränkte private Erreichbarkeit von SE ohne Festnetzanschluss bzw. zu den Telefonie-Zeitfenstern an Arbeitstagen ab 16 Uhr. Ebenso betont er, dass eventuell SE mit zu schlechten Deutschkenntnissen nicht erreicht werden konnten (vgl. Metzger,
2018, S. 2).
Bezüglich der absoluten Anzahl an SE in Deutschland wird ein Vergleich zu Großbritannien gezogen und eine nahezu identische Anzahl konstatiert. Doch dieser Vergleich hinkt bereits aufgrund sich stark unterscheidender Gemeinnützigkeitsrechte. Zudem gelten im herangezogenen Vergleich gemeinnützige Organisationen/„charity indicated, traditional non-profits“ nicht als Sozialunternehmen (vgl. Stephan, Braidford, Folmer, Lomax & Hart,
2017). Auch könnte bedeutsam sein, dass in Großbritannien das staatliche Sozialsystem im Vergleich zu Deutschland weniger ausgebaut ist.
Als „junge“ Sozialunternehmer wurden insgesamt 173 Personen identifiziert und befragt (vgl. Metzger,
2019b). Zu ihnen werden jene der noch aktiven Entrepreneure gezählt, die innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet haben, den Zweck ihres Unternehmens „voll und ganz“ im sozialen oder ökologischen Anliegen sehen und diesen Zweck höher bewerten als die Einkommenserzielung. Begründet wird dies wie folgt: „In der wissenschaftlichen Diskussion gibt es Einigkeit darüber, dass die soziale Mission eines Unternehmens wichtigstes Merkmal von Sozialunternehmen ist – ungeachtet anderer Merkmale, wie dem erzielten Einkommen“ (Metzger,
2019, S. 1; ebenso FG4Z70ff.
6). Der hierzu angeführte Quellenbeleg gibt jedoch lediglich wieder, dass „
most scholars in the field agree that social mission is
a key differentiating element of social entrepreneurs“ (eigene Hervorhebung). Das sozialunternehmerische Grundverständnis wird je nach Forschungsperspektive bzw. Denkschule sehr wohl unterschiedlich betrachtet (vgl. z. B. Nicolás-Martínez, Rubio-Banón & Fernández-Laviada,
2019, S. 445; Galvin & Iannotti,
2014; Spiess-Knafl, Schües, Richter, Scheuerle & Schmitz,
2013). Als eine weitere Option im Hinblick auf die Priorisierung sozialer Mission vs. Einkommenserzielung erschließt sich beispielsweise ein gleichberechtigter Sowohl-als-auch-Anspruch beider Kriterien. Infolge der Sampling-Eingrenzung bleiben bei der KfW-Veröffentlichung weiterführende Hintergründe mit deren Relevanzen unberücksichtigt.
Ebenso ist die Behauptung zu relativieren, dass der Gemeinnützigkeitsstatus eine Gewinnerzielungsabsicht kategorisch ausschließt (vgl. Metzger,
2019, S. 1). Zwar sind Ausschüttungen und Dividenden bei Gemeinnützigkeit untersagt. Allerdings sind Reinvestitionen und Rücklagenbildungen ausdrücklich erlaubt, wenngleich unter strengen Vorgaben. Nicht Gewinnerzielungsabsicht wird in der Abgabenordnung reglementiert, sondern Selbstlosigkeit (vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz & Bundesamt für Justiz,
2019). Dennoch stellen die Anforderungen an das Finanzmanagement gemeinnütziger Organisationen dementsprechende Finanzierungshürden dar. In diesem Zusammenhang könnte die Feststellung verstanden werden, dass „ ‚[j]unge‘ Sozialunternehmer häufiger Kapital als andere Jungunternehmer [benötigen], insbesondere bis zu 25.000 EUR“ (Metzger,
2019, S. 1).
Obwohl der KfW-Gründungsmonitor hervorhebt, dass beim Sampling „nicht nur“ auf Gemeinnützigkeit geschaut werden soll, erfasst er beispielsweise keine Gründer einer gemeinnützig anerkannten Organisation wie eines e. V. oder einer Genossenschaft, die zwar hauptamtlich Mitarbeiter beschäftigt, aber in der der Gründer selbst nicht seinem Lohnerwerb nachgeht. Denn „Existenzgründer werden mit einer Eingangsfrage identifiziert, die darauf abzielt, ob der Teilnehmer im Zeitraum von bis zu fünf Jahren vor dem Interviewtermin eine gewerbliche oder freiberufliche Selbstständigkeit im Voll- oder Nebenerwerb begonnen hat“ (Metzger,
2019a, S. 1). Somit ist infrage zu stellen, dass „[d]er KfW-Gründungsmonitor (…) damit als einzige Datenquelle in Deutschland ein ganzheitliches Bild der Gründungstätigkeit [liefert]“ (Metzger,
2019, S. 2; ebenso in FG4Z291ff.
7). Auf Rückfrage weist der Autor zudem darauf hin, dass das Datenmaterial zu den einzelnen Bundesländern keine soliden Aussagen zulässt (Metzger,
2019b8). Ausgegrenzt werden z. B. auch SE > 64 Jahren, denn „[d]ie Grundgesamtheit, über die der KfW-Gründungsmonitor repräsentativ Auskunft gibt, umfasst alle in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Personen im ‚gründungsrelevanten‘ Alter von 18 bis 64 Jahren“ (Metzger,
2018, S. 1; wortgleich in Metzger,
2019a, S. 1). Eine Autorenanfrage zur Schulbildung und zum Berufsabschluss belegt, dass auch in der KfW-Studie Akademiker bei den Befragten überrepräsentiert sind (Metzger,
2019b).
Kritisch zu betrachten ist auch die Aussage, „[i]m Vergleich zu anderen Jungunternehmern sehen (…) [‚junge‘ Sozialunternehmer] die Kundengewinnung seltener als problematisch an. Das ist ein Indiz dafür, dass Sozialunternehmer mit ihren Angeboten häufiger auf Bedürfnisse von Kundengruppen eingehen, die von erwerbswirtschaftlich motivierten Unternehmern nicht [ausreichend] bedient werden“ (Metzger,
2019, S. 4). Hieraus lässt sich die Fragestellung ableiten, inwieweit ein SE seinen Markt erst ausloten oder einen bislang nicht bestehenden Markt erst noch erschließen muss und sich dabei mit bürokratischen Hürden auseinanderzusetzen hat, während sich der KE mit einem schon existierenden Markt beschäftigen kann, in dem vieles geregelt ist (vgl. Olteanu & Fichter,
2020, S. 48). Hierzu passt abermals, dass gemeinnützige Organisationen das Gemeinnützigkeitsrecht befolgen müssen, durch das SE vor größere kaufmännische Probleme gestellt werden können. Zum Beispiel könnten Finanzbeamte und Unternehmensberater unter- bzw. fehlqualifiziert sein und aufgrund von Unwissenheit zu Fehlentscheidungen raten zum Nachteil der SEO.
Die KfW-Studie stellt heraus, dass „[k]napp ein Drittel der ‚jungen‘ Sozialunternehmer (…) Marktneuheiten an[bieten]“ wie z. B. „Dunkelrestaurants mit blinden Servicekräften“, die explizit als „soziale Innovation“ bezeichnet werden (Metzger,
2019, S. 3). Seit 2006 wird die 1988 gegründete Ausstellung „Dialog im Dunkeln“, die seit 2005 auch als „Dialogmuseum“ präsent ist, beispielhaft als erfolgreiches Sozialunternehmertum in Deutschland mit Pionierstellung hervorgehoben (vgl. z. B. Ashoka Deutschland & McKinsey,
2019; Kraemer & Edinger-Schons,
2019; Göler von Ravensburg, Krlev & Mildenberger,
2018, S. 47; Heinecke,
2018; Lange,
2016, S. 270; Breidenbach,
2011, S. 308; Heister,
2010, S. 373; Ashoka Deutschland,
2006), wobei als ein Höhepunkt die Bewirtung Sehender im Dunkelrestaurant gilt. Imitierte „Dunkelrestaurants“ erkennen die Gründer von Dialog im Dunkeln als „indirekt wirkungsvolle Konzeptübernahme“ an (Dialoghaus Hamburg,
2016, S. 13). Soziale Innovation wird in der KfW-Studie demnach als Adaptieren einer bereits angewandten Konzeption auf einen neuen Zielmarkt definiert, deren ursprüngliche Gründung weit länger als der benannte Fokus von fünf Jahren zurückliegen darf. Im Widerspruch dazu wird Innovation an anderer Stelle in der Studie als Marktneuheit und neu entwickelte Technologie zur Herstellung eines Produkts bis zur Marktreife definiert (vgl. Metzger,
2019, S. 1). So oder so: Im Zeitalter gesetzlich verankerter Inklusionsansprüche stellt sich die Frage, inwieweit Dunkelrestaurants zeitgemäße Inklusion sehbehinderter Menschen sein können und darüber hinaus „soziale Innovation“ repräsentieren. Denn Sehbehinderte werden weiterhin nicht sichtbar, sie können in ihren Bewegungsabläufen nicht wahrgenommen werden. Die Aktivitäten Sehbehinderter können ihre Wirkung eventuell nicht entfalten, wenn sie Sehende im Dunkeln bewirten. Denkbar ist, dass die Sehenden sich stattdessen auf sich selbst und auf ihr eigenes, akut-reversibel „ausgeblendetes“ Sehvermögen konzentrieren. Zudem werden Belastungssituationen des Alltags künstlich ausgeklammert, da z. B. der Toilettengang für die Besucher bei normaler Beleuchtung stattfindet, ein Guide die Besucher zum Zigarettenrauchen ins Helle führt und der Koch des Museums bewusst keine Sehbehinderung hat (vgl. Dialog im Dunkeln,
2020). Was vor 15 Jahren im historischen Kontext nachvollziehbar als soziale Innovation bezeichnet werden konnte, ist heute aus präventionspädagogischer Sicht zumindest infrage zu stellen: Sehende stehen nach dem Besuch im Dunkelrestaurant weiterhin im Kontakt zu sich selbst, nicht zu erblindeten Menschen. Es stellt sich die Frage, inwieweit soziale Innovation heutzutage deutlich stärker gegeben wäre, wenn Sozialunternehmer Erblindete sichtbar machen und sie in Cafés, Restaurants und Kantinen bei Tageslicht in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Eine derartige Weiterentwicklung der Konzeption findet jedoch nicht statt. Der Exkurs zum Dunkelrestaurant-Beispiel erfolgt an dieser Stelle bewusst, da sich die Fragestellung ableiten lässt, inwieweit ein in der Vergangenheit ausgezeichneter SE seinen Status ohne Weiteres ein Unternehmens- bzw. Unternehmerleben lang behalten kann bzw. darf – oder ob es sich bei der Zuordnung nicht vielmehr um eine Momentaufnahme handeln sollte, die sich einem kontinuierlichen Reflexionsprozess zu unterziehen hat, wobei unklar ist, welche Maßstäbe einem Reflexionsprozess zugrunde liegen könnten und wer darüber entscheiden darf und kann, unter welchen Bedingungen ein einst vorbildhaftes sozialunternehmerisches Engagement Abzüge in der Bewertung erhält – beispielsweise im Hinblick auf die Beurteilung von Innovationsmanagement. Beim Beispiel des Dialogmuseums vermag die Begründung der anhaltenden Vorzeigeposition darin zu liegen, dass dessen Founder 2005 von Ashoka – einer international agierenden Organisation, die gezielt Social Entrepreneure fördert – als erster „Fellow“ in Westeuropa ausgezeichnet worden ist und dass es sich dabei um eine lebenslange unternehmerbezogene Auszeichnung handelt (vgl. Ashoka Deutschland,
2006). Ashoka versteht sich als globales Netzwerk für ausgewählte Social Entrepreneure, die „für gesellschaftliche Innovationen mit dem Potential, drängende Herausforderungen grundlegend anzugehen“, stehen (Ashoka Deutschland,
o. D.).
Dass bei Social Entrepreneuren eine – im Vergleich zu konventionellen Unternehmern – stärker ausgeprägte Arbeit im Unternehmerteam auf eine ebenso „stärkere Einkommensorientierung zurückzuführen sein [dürfte]“ (Metzger,
2019, S. 2), erscheint ebenfalls nicht plausibel. Beispielsweise kann eine höhere Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Zusammenhang mit philanthropischer Grundhaltung stehen sowie mit einem ausgeprägten Interesse am Verwirklichen des Wohlergehens der Gesellschaft. Denkbar ist ebenso eine stärkere oder auch schwächere Ausprägung von Persönlichkeitsmerkmalen, wie beispielsweise ein stark ausgeprägtes soziales Anschlussmotiv, einhergehend mit einem schwach ausgeprägten Machtmotiv bei relativ schwach ausgeprägter extrinsischer Grundmotivation.
Auch der KfW-Gründungsmonitor gibt demnach ebenfalls begründeten Anlass zur Annahme, dass SE bezogen auf ihre Arbeitsgestaltungsbedingungen die hier skizzierten standortbezogenen und ökonomischen Besonderheiten erfahren können und dass darüber hinaus in der Kontaktgestaltung begründete Kriterien, die in der Folge zu Besonderheiten führen, bestehen könnten. Gleichwohl bestehen abermals methodische Mängel, hier vor allem in einer ungenauen Datenrecherche und dem Vornehmen von Verallgemeinerungen sowie in Sampling-Limitationen.
2.1.4 Green Startup Monitor (GSM) 2019 & 2020
Herausgeberschaft und Projektumsetzung des GSM liegen gemeinschaftlich beim Bundesverband Deutsche Startups e. V. und dem Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gGmbH: einem unabhängigen wissenschaftlichen Forschungsinstitut (Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit,
2020). Das Institut hat zugleich die alleinige Autorenschaft für die inzwischen ersten zwei vorliegenden Ausgaben inne: den GSM 2019 und den GSM 2020. Mit ihrer quantitativen, anonym beantworteten Online-Befragung wollen die Autoren „eine fundierte Faktenbasis für die wirtschafts-, gründungs- und umweltpolitische Debatte zur Verfügung stellen“ (Olteanu & Fichter,
2020, S. 5). Zielsetzung ist dabei u. a. die „Identifikation von spezifischen Herausforderungen und Bedürfnissen grüner Startups“ (ebd., S. 6).
In beiden Veröffentlichungen wird die Anzahl der Green Startups in Deutschland auf 6.100 beziffert. Die Herleitung erfolgt u. a. auf Basis des diesbezüglich bereits kritisch reflektierten KfW-Gründungsmonitors, so dass eine fundierte Faktenbasis dementsprechend infrage zu stellen ist. Zusätzlich ist zu beachten, dass sowohl in der KfW-Studie als auch beim GSM keine klare Abgrenzung zu Social und zu Sustainable Startups erfolgt. Zwar heißt es im GSM, „[d]ie als grün charakterisierten Startups zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit ihren Produkten, Technologien und/oder Dienstleistungen einen Beitrag zu den ökologischen Zielen einer Green Economy leisten“ (Olteanu & Fichter,
2020, S. 13; wortgleich in Fichter & Olteanu,
2019, S. 13). Bei der Beschreibung des Forschungsdesigns wird dieser Öko-Fokus bekräftigt: „Borderstep definiert grüne Startups als junge, innovative und wachstumsorientierte Unternehmen, die mit ihren Produkten, Technologien und Dienstleistungen einen Beitrag zu den ökologischen Zielen einer Green Economy leisten“ (Olteanu & Fichter,
2020, S. 59, siehe auch S. 7). Allerdings wird in beiden GSM-Ausgaben an anderer Stelle betont, dass sich der Begriff „grün“ auf das breite Spektrum aller Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen erstreckt (vgl. Fichter & Olteanu,
2019, S. 4). Demzufolge bildet lediglich die Anzahl der SE-Startups in Deutschland ohne Beitrag zu den ökologischen Zielen einer Green Economy das Delta zwischen der KfW-Studie und den GSM, so dass die unterschiedlichen Angaben beider Studien zu den absoluten Zahlen irritieren. Der eigene Anspruch an eine fundierte Faktenbasis wird zusätzlich geschmälert durch die von den Autoren selbst bemängelte Selbstselektion der Stichprobe aus dem eigenen Netzwerk (vgl. Olteanu & Fichter,
2020, S. 59). Relativierend betonen die Autoren, dass mit dem vom Deutschen Startup Monitor (DSM) 2019 genutzten, breiten Netzwerk „eine wichtige Momentaufnahme über grüne Startups in Deutschland, ihre spezifischen Herausforderungen und Erwartungen an die Politik“ abgebildet wird (ebd.). Das zitierte DSM-Netzwerk speist sich jedoch ausschließlich aus „ausgewählte[n] Multiplikatoren, und zwar Venture-Capital-Investoren, Business Angels, Technologiezentren, Acceleratoren, Inkubatoren, Businessplanwettbewerbe[n], Coworking Spaces, nationale[n] und regionale[n] Entrepreneurship-Vereinigungen sowie persönliche[n] Netzwerke[n] der beteiligten DSM-Partner“ (Kollmann, Hensellek, Jung & Kleine-Stegemann,
2019, S. 69) und setzt somit eine entsprechende Vernetzung mit der Zielgruppe voraus. In der gesamten Studie findet sich keine weitere methodenkritische Anmerkung; nachvollziehbare Angaben zur Güte der getroffenen statistischen Aussagen, z. B. zu mehrfach bestätigten Signifikanzen, fehlen (Olteanu & Fichter,
2020, S. 22, 38, 48 f.). Darüber hinaus bezieht sich im GSM die Bezifferung der Green Startups auf die Destatis-Angabe zur Anzahl der Gewerbeanzeigen in Deutschland, obwohl ein Startup nicht zwangsläufig gewerbetreibend sein muss.
Innerhalb des GSM werden Green Startups inkonsistent definiert. So werden explizit nur jene Startups als grüne Startups bezeichnet, „die sich (i) selbst der Green Economy zuordnen (Filterfrage), für die (ii) die Unternehmensstrategie ‚Eine positive gesellschaftliche oder ökologische Wirkung erzielen‘ eher bis sehr wichtig ist (Plausibilitätsprüfung 1) und die (iii) zustimmen oder voll und ganz zustimmen, dass sie die ökologische und/oder gesellschaftliche Wirkung in ihre Key-Performance-Indikatoren integrieren (Plausibilitätsprüfung 2)“ (Olteanu & Fichter,
2020, S. 60). Hierzu passt das Antwortverhalten mit der dazugehörigen Grafik zur Frage „Inwieweit unterscheiden sich grüne und nicht-grüne Startups?“ (ebd., S. 35), wonach „nicht innovative Startups“ und „eher nicht innovative Startups“ ausdrücklich grüne Startups sein können. An anderen Stellen wird Innovation als Pflichtbestandteil eines Startups vorausgesetzt und insgesamt dominiert das Postulat der Kopplung von Green Startups mit dem Innovationsgebot. Beispielsweise heißt es: „Startups sind jünger als zehn Jahre, (sehr) innovativ und/oder haben ein (geplantes) Mitarbeiter-/Umsatzwachstum“ (ebd., S. 13, hierzu passend S. 59); der „Green Startup Monitor (GSM) betrachtet ausschließlich innovative und wachstumsorientierte Gründungen (‚Startups‘)“ (Fichter & Olteanu,
2019, S. 53).
Im GSM 2020 wird zudem betont, „[d]ie Daten werden im Anschluss unter Berücksichtigung von Innovativität, (geplantem) Wachstum und Beitrag zur Green Economy bereinigt. Der GSM stellt also eine Analyse der innovativen und wachstumsorientierten grünen Startups in Deutschland dar“ (Olteanu & Fichter,
2020, S. 60). Nicht nachvollziehbar ist dabei, für anonym per Fragebogen befragte Unternehmen bei quantitativer Datenanalyse festzustellen und zu beurteilen, ob sie die Fähigkeit besitzen oder nicht, eine Innovation hervorzubringen. Die Antwort auf eine Autorenanfrage untermauert die Kritik am GSM 2020,
Im Rahmen ihrer Studie geben die Autoren mehrfach zu verstehen, dass grüne Startups generell nicht als Einzelpersonen, sondern nur als „innovative und wachstumsorientierte Gründungsteams“ aktiv werden (Olteanu & Fichter,
2020, S. 53, hierzu passend S. 24, 38 f., 41, 45 ff.). Dieser Absolutheitsanspruch deutet darauf hin, dass die gezogene Stichprobe (ebd., S. 22) eine weitere Besonderheit aufweist und damit nicht repräsentativ ist. Green Startups gibt es auch als Einzelgründer; sie können sogar besondere Belastungssituationen erleben (vgl. z. B. DS Media,
2017).
Interessanterweise wird im Unterschied zum DSEM und dem KfW-Gründungsmonitor für den Vergleich gegenüber konventionellen Startups herausgearbeitet, dass „Grüne Startups genauso wachstums- und gewinnorientiert [sind]“ (Olteanu & Fichter,
2020, S. 7). Darüber hinaus sollten „Staat und Kommunen (…) verstärkt als Erst- oder Pilotkunde innovativer grüner Produkte und Dienstleistungen auftreten und so Anbieter dabei unterstützen, das ‚Valley of Death‘ der Markteinführung zu überwinden“ (ebd., S. 55) sowie Nachhaltigkeitsaspekte als Erfolgsfaktoren in allgemeinen Gründungsförderprogrammen zu verankern (ebd.). Vergleichbar zum DSEM richtet sich dabei eine Handlungsempfehlung an die Politik, für Green Startups sowohl eine nachhaltigkeitsspezifische Förderlinie zum Erschließen neuer Kapitalquellen und für maßgeschneiderte Finanzierungsmöglichkeiten zu entwickeln als auch bundesweit „Sustainability Hubs“ für eine optimierte Vernetzungsarbeit mit Akteuren des Startup-Ökosystems, insbesondere mit etablierten Mittelständlern, zu fördern (ebd., S. 5, 53 f.). Die „Sustainability Hubs“-Empfehlung entspricht der Zielsetzung des Bundesverbands Deutsche Startups: „Um die innovativen Gründerinnen und Gründer im Querschnittssektor ‚Green Economy‘ besser zu vernetzen, hat der Bundesverband Deutsche Startups e. V. bereits im Jahr 2017 die ‚Green Startups Plattform‘ ins Leben gerufen. Mit ihren vielfältigen Networking-Aktivitäten verschafft sie den grünen Startups seither mehr Sichtbarkeit und Gehör bei Politik, Investoren und etablierten Unternehmen“ (Fichter & Olteanu,
2019, S. 4). In der Gesamtbetrachtung weisen inhaltliche Schwerpunkte, Handlungsempfehlungen und methodisches Vorgehen des GSM eine starke Kongruenz mit den DSEM auf, so dass sich die Frage stellt, inwieweit es sich beim GSM, auch in Anbetracht der Verbandsposition, ebenfalls um ein Instrument zur Unterstützung von Lobbyarbeit handelt, wozu sich die Autoren jedoch nur indirekt im Vorwort positionieren (ebd., S. 4 f.) und an anderer Stelle hervorheben, dass Green Startups mit viel Widerstand konfrontiert sind und nur eingeschränkt für ihre nachhaltigen Aktivitäten belohnt werden (vgl. Olteanu & Fichter,
2020, S. 5). Ähnlich verhält es sich mit der Handlungsempfehlung zur Finanzierungssituation. Argumentiert wird dabei: „Erstens sind Märkte für GreenTech-Güter durch Besonderheiten geprägt (z. B. komplexere Akteurssysteme und Regulierungsdichte in Infrastrukturmärkten sowie fluktuierende politische Rahmenbedingungen), die bei der Förderung insbesondere in der Startup- und Wachstumsphase zu berücksichtigen sind. Zweitens haben sowohl die meisten Gründungsfördereinrichtungen als auch ein Großteil der Wagniskapitalgeber wenig Erfahrung mit dem Thema Nachhaltigkeit und den Besonderheiten von GreenTech-Märkten“ (ebd., S. 53).
Zwar findet für die „Identifikation von spezifischen Herausforderungen und Bedürfnissen grüner Startups“ (Olteanu & Fichter,
2020, S. 6) lediglich eine Bewertungsabfrage statt zu den vorgegebenen Items Kapitalbeschaffung, Vertrieb/Kundengewinnung, Produktentwicklung, Wachstum, Cashflow/Liquidität und Personalplanung/-rekrutierung – wobei maximal drei Items bewertet werden dürfen und keine weiteren Punkte benannt werden können (ebd., S. 47 f.). Dennoch liefert auch dieser Monitor wichtige Gründe zur Annahme, dass SE hinsichtlich ihrer Arbeitsgestaltungsbedingungen insbesondere die hier skizzierten standortbezogenen und ökonomischen Besonderheiten aufweisen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass vergleichbare methodische Mängel bestehen wie in den zuvor dargestellten Erhebungen und dass sich das wissenschaftliche Vorgehen ähnlich wie bei den DSEM Lobbyismus-Interessen beugt.
2.1.5 Social Entrepreneurship Intention (Technische Universität Dresden)
Social Entrepreneurship Intention wird länderübergreifend intensiv und empirisch vorwiegend quantitativ erforscht (vgl. Tiwari, Bhat & Jyoti,
2020). Als Frameworks dienen dabei oftmals die Theorie des geplanten Verhaltens von Ajzen (
1991), die Theorie der menschlichen Grundwerte (Schwartz,
1992;
2003) und das Modell zur Bildung sozialunternehmerischer Intention von Mair and Noboa (
2006). Kruse, Wach und Wegge (
2018) unterzogen hierzu bestehende Untersuchungen einer Metaanalyse. Darüber hinaus bezogen sie das Persönlichkeitsmerkmal Proaktivität sowie unternehmerische und soziale Erfahrungen in ihre Analyse ein, da sie häufig verwendete Prädiktoren für sozialunternehmerische Intention darstellen (m. V. a. Hockerts,
2017; Prabhu, McGuire, Kwong, Zhang, & Ilyinsky,
2016; Prieto,
2010). „However, these findings are ambiguous and yet to be quantitatively systemized“ (ebd., S. 4). Ergänzend ist anzumerken, dass Trait-Forscher individuelle Eigenschaften als Persönlichkeitsmerkmale basierend auf zeitüberdauernden, stabilen Verhaltensmustern beschreiben, nicht aber erklären (vgl. Allport,
1954).
Auf Basis der Erkenntnisse aus der Metaanalyse befragten Kruse und Wach in internationaler Kooperation mit Costa und Moriano (
2018) Studierende an Hochschulen in Deutschland zu deren sozialunternehmerischer Absichtsbildung (n: 1.326). Allerdings stellt das herangezogene Modell, die bereits benannte Theorie des geplanten Verhaltens (TPB) nach Ajzen (
1991), ein allgemeingültiges Modell für das Beschreiben menschlichen Handelns als Person-Situation-Interaktion dar, das sich nur eingeschränkt auf Entrepreneurship übertragen lässt. Beispielsweise lässt sich in Entrepreneurship-Untersuchungen für subjektive Normen nur eine geringe Relevanz bezüglich Intentionsbildung testieren (vgl. Throm,
2018; m. V. a. Liñán & Chen,
2006;
2009; Autio, Keeley, Klofsten, Parker & Hay,
2001; Krueger, Reilly & Carsrud,
2000). Da es sich bei der TPB um ein rein kognitionspsychologisches Modell handelt, erfasst sie nicht das multifaktorielle Bedingungsgefüge menschlichen Verhaltens, so dass bedeutsame Erklärungsansätze und Erkenntnisse unberücksichtigt bleiben. So kann Absichtsbildung zwar richtungsweisend für das spätere Vollziehen von Handlungen sein, muss aber keineswegs zwangsläufig zur Handlung führen, geschweige denn zur geplanten Handlung. Dies belegen z. B. prozessorientierte motivationspsychologische Untersuchungen (vgl. z. B. Storch & Krause,
2014, hervorgegangen aus der Rubikon-Modellentwicklung von Heckhausen & Gollwitzer,
1987; vgl. auch Heckhausen, Gollwitzer & Weinert,
1987), die neuropsychologische Erkenntnisse einbinden (vgl. auch Marquardt,
2010a). Ebenso überprüfen die Autoren ihre Ergebnisse nicht hinsichtlich interkultureller Werteunterschiede (vgl. z. B. Jilinskaya-Pandey & Wade,
2019), sondern beziehen sich in ihrer inhaltlichen Argumentation auf Wirkungseffekte im Vergleich zwischen China und den USA (vgl. Yang, Meyskens, Zheng & Hu,
2015). Darüber hinaus wird die Einstellung zum Unternehmertum mit dem Attitude Toward Enterprise-Test von Athayde (
2009) gemessen, der ebenfalls nicht für den europäischen Raum entwickelt worden ist. Dies wirft die Frage auf, inwieweit das nicht kalibrierte Übertragen des Fragebogens die Reliabilitätswerte beeinträchtigt. Zudem sind Studienerkenntnisse, die auf vorteilhafte Eigenschaften des Entrepreneurs wie z. B. hohe Leistungsmotivation hinweisen, inkonsistent (ausführlicher in Leppert,
2013, S. 61 ff.; m. V. a. Ursprungsuntersuchungen zum Trait-Ansatz für das Leistungsmotiv von McClelland, Atkinson, Clark & Lowell,
1953; McClelland,
1961). Außerdem stellt sich angesichts der komplexen Wirkungszusammenhänge die Frage, „welche Bedeutung und Gewichtung die einzelnen Faktoren untereinander für die Charakterisierung des Entrepreneurs und seines Erfolgs haben“ (Leppert,
2013, S. 62, m. V. a. Volkmann & Tokarski,
2006, S. 10; Faltin,
2008, S. 179; siehe auch Myers,
2014, S. 163 f., 827 ff.), zumal sich Persönlichkeitsmerkmale – entgegen der oftmals fälschlicherweise manifestierten Annahme – selbst im Erwachsenenalter verändern können, auch infolge ausgeübter beruflicher Arbeitstätigkeiten (vgl. Myers,
2014, S. 827; m. V. a. Grote & Ulich,
1993; Neyer & Asendorpf,
2018, S. 277 ff.; Myers,
2014, S. 135 ff.). Wenngleich Menschen sich voneinander unterscheiden und diese Unterschiede sich zweifelsohne als bedeutungsvoll erweisen, wird ein Verhalten dennoch stets durch unterschiedliche aktuelle Gegebenheiten beeinflusst. Dabei zeigen Cooper und Withey (
2009), dass Ereignisse mit ausgeprägtem Aufforderungscharakter besonders einflussstark sind.
Die bei Kruse, Wach, Costa und Moriano (
2018) empirisch plausibel dargestellten Signifikanzwerte bieten Hinweise für günstige Persönlichkeitseigenschaften potenzieller Social Startups: Direkte negative Effekte werden zum einen nachgewiesen für „Self-Enhancement“, das für das Verfolgen von Eigeninteressen steht, und zum anderen für „Conservation“, stehend für Konformität, Traditionserhalt sowie Ausbau und Erhalt von Sicherheit. Deutlich positive Effekte lassen sich feststellen für „Offenheit für neue Erfahrungen“ und für „Self-Transcendence“, bei der gemeinwohlorientierte Werte, das Wohlergehen der Gesamtheit sowie das Verfolgen von Gemeinschaftsinteressen handlungsleitend sind. Menschen mit stark ausgeprägter Self-Transcendence genügen sich nicht selbst, sondern sind auf Reizaufnahme durch andere Menschen oder durch Ereignisse angewiesen. Als Voraussetzung für Self-Transcendence gelten Selbstdistanzierung ebenso wie Dialogbereitschaft. Unter Einbezug der Argumentation im Absatz zuvor kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich beispielsweise die Dialogbereitschaft eines SEO-Gründers oder seine Bereitschaft zur Annahme von Feedback weniger mithilfe eines Testwerts zur Self-Transcendence vorhersagen lässt als vielmehr auf Basis von Hinweisen über das Gegenüber des SEO-Gründers oder auch basierend auf Wissen über das Setting von Gesprächssituationen. Mit ihrer Erhebung zeigen die Autoren jedoch nachvollziehbar auf, dass Zielorientierung eines Individuums durch dessen persönliche Werte beeinflusst wird. Für SE kann dies bedeuten, dass ausgeprägte soziale Werte zu höheren SE-Absichten führen und somit als Prädiktor für sozialunternehmerische Absichten gelten können.
Auch wenn erste Erhebungen in anderen Ländern auf relativ große Übereinstimmungen der Signifikanzwerte hinweisen, so z. B. für Griechenland (vgl. Sotiropoulou, Papadimitriou & Maroudas,
2019), stehen Längsschnittstudien aus, die für die signifikant erhobenen Dimensionen deren hohe Werte im Verlauf untersuchen. Denn Intention sagt noch nichts über erlebte und verarbeitete Alltagserfahrungen und Verhaltensweisen aus, ebenso wenig über Erfolg, Misserfolg oder auch kognitive Veränderungsprozesse zu Einstellungen. Dennoch liefern die Autoren mit den skizzierten personenbezogenen Besonderheiten bedeutsame Hinweise darauf, wie Arbeit auf SE wirken kann.
Dass neben den dargestellten quantitativen Erhebungen ebenfalls qualitative Studien erste Einblicke in Merkmale und Bedingungen zur Arbeitsgestaltung bei SE in Deutschland und zur Wirkung von Arbeit verschaffen, konkrete Hinweise geben und zu weiteren Annahmen führen, wird im nächsten Schritt ausgeführt.