2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Begriff der Weiterbildung
verfasst von : Jan Friedrich Beckmann
Erschienen in: Rechtsgrundlagen der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern
Verlag: Centaurus Verlag & Media
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Um sich dem Gegenstand der Untersuchung nähern zu können, ist eine exakte Erfassung des Begriffs der Weiterbildung erforderlich. In allgemeiner Form wird die berufliche Weiterbildung neben der schulischen Ausbildung, der Berufsausbildung und dem Hochschulbereich als vierter Sektor des Bildungswesens bezeichnet.24 Genauso jedoch, wie es keine einheitliche Regelung der beruflichen Weiterbildung auf Bundesebene gibt, existiert auch keine allgemeingültige Definition ihres Begriffs. Das Fehlen einer solchen einheitlichen juristischen Definition mag dabei auch darauf zurückzuführen sein, daß schon kein fester soziologischer Begriff der Berufsbildung besteht25 und Weiterbildung zudem Gegenstand zahlreicher weiterer Wissenschaftsdisziplinen ist, die jeweils ein eigenes Begriffsverständnis pflegen. In den verschiedenen Rechtsbereichen, die sich mit beruflicher Weiterbildung befassen, finden sich so auch jeweils unterschiedliche Interpretationen. Ähnlich verhält es sich bei den statistischen Darstellungen, denen ebenfalls eine jeweils unterschiedliche begriffliche Eingrenzung zugrundeliegt. Die große Heterogenität der Themen und der unterschiedlichen Formen der Weiterbildung sowie die vielen verschiedenen Funktionen und Ziele, die mit ihr verfolgt werden, führen somit in der Gesamtschau zu einer definitorischen Unklarheit.