1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Begriffliche Grundlagen
verfasst von : Gunter Härdtl
Erschienen in: Informationsgrundlagen zur leistungsbezogenen Konditionengewährung
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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“In der gesamten Betriebswirtschaftslehre gibt es keinen Begriff, der so vielschichtig und deshalb vieldeutig ist, wie der der Leistung”1. Trotzdem ist man sich in der Literatur einig, daß eine Leistung aus der in dieser Arbeit gewählten einzelwirtschaftlichen Perspektive stets als relativer Begriff aufzufassen ist. Dies meint, daß die Interpretation, ob eine Leistung tatsächlich vorliegt und wie quantitativ und qualitativ hochwertig sie ist, jeweils von der Beurteilung desjenigen abhängt, für den die “angebliche” Leistung erbracht wird.2 Die Leistung des einen (des Handels) wird also überhaupt erst dadurch zu einer (Handels-)Leistung für den anderen (den Hersteller), wenn sie zu dessen Nutzenstiftung führt. Was ein Nutzen ist, bewertet und entscheidet jedes Unternehmen auf der Grundlage seiner individuellen Nutzen- und Zielstruktur. Ob diese jeweilige Leistungsinterpretation mit dem allgemeinen Werte- und Normensystem des Marktes übereinstimmt, ist dabei weitgehend unerheblich, so daß der einzelne Hersteller durchaus eine andere als die am Markt übliche Sichtweise haben kann.3