Skip to main content

2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Begriffsbestimmungen

verfasst von : Tim Jesgarzewski

Erschienen in: Steuerrecht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Bevor das Steuerrecht inhaltlich dargestellt werden kann, sind zunächst einige Begrifflichkeiten zu klären. Für eine zielführende Auseinandersetzung mit der Materie ist es erforderlich, dass einige Grundzüge über das Wesen der Steuer und der Steuerrechtswissenschaften präzisiert werden. Nur so kann der Rechtsanwender sich der Systematik des Steuerrechts nähern, um sodann die einzelnen Steuerarten, ihre Erhebung und steuervermeidende Gestaltungsmöglichkeiten zu erfassen.

Sie haben noch keine Lizenz? Dann Informieren Sie sich jetzt über unsere Produkte:

Springer Professional "Wirtschaft+Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft+Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 102.000 Bücher
  • über 537 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Maschinenbau + Werkstoffe
  • Versicherung + Risiko

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Springer Professional "Wirtschaft"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 340 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Versicherung + Risiko




Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Fußnoten
1
Siehe ausführlich zum rechtspolitischen Gestaltungsspielraum BFH, Urt. v. 26.02.2007 – II R 2/05, BFHE 217, 280.
 
2
Ausdrücklich zur Lenkungsfunktion BFH, Urt. v. 21.02.1990 – II B 98/89, BFHE 160, 61.
 
3
BFH, Urt. v. 21.02.1990 – II B 98/89, BFHE 160, 61.
 
4
Zu den aktuellen Zahlen siehe die jährliche Steuerspirale unter www.​bmf.​de.
 
5
Das wichtigste ist das FAG – Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern; Art. 5 G. v. 20.12.2001, BGBl. I S. 3955, 3956; zuletzt geändert durch Art. 3 G. v. 29.06.2012 BGBl. I S. 1424; Geltung ab 01.01.2005 bis 31.12.2019.
 
6
Auf die verschiedenen Ausgleichssysteme, wie etwa den Länderfinanzausgleich oder die Ausgleichssysteme innerhalb der einzelnen Bundesländer mit den angehörigen Kommunen, kann hier aus Platzgründen nicht näher eingegangen werden.
 
Metadaten
Titel
Begriffsbestimmungen
verfasst von
Tim Jesgarzewski
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-28910-2_2