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2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

27. Behandlung von Immobilienanlagen nach Solvency I und Solvency II

verfasst von : Dr. A. Freiling

Erschienen in: Immobilienwirtschaftslehre - Recht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Nach Branchenangaben sind die deutschen Erstversicherungsunternehmen derzeit insgesamt mit rund EUR 31 Mrd. in Immobilien investiert. Damit liegt die Immobilienquote, d. h. der Anteil der direkten und indirekten Immobilienanlagen an den gesamten Kapitalanlagen, bei rund 3,9 %. In anderen EU-Staaten macht der Anteil der Immobilieninvestitionen dagegen bereits heute bis zu 20 % aus.

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Literatur
2.
Zurück zum Zitat Kritisch hierzu bereits Will: Solvabilität und Solvabilitätspolitik von deutschen Lebensversicherungsunternehmen im deregulierten deutschen Lebensversicherungsmarkt, 1996, S. 219 ff. sowie Farny: Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 794 ff. Kritisch hierzu bereits Will: Solvabilität und Solvabilitätspolitik von deutschen Lebensversicherungsunternehmen im deregulierten deutschen Lebensversicherungsmarkt, 1996, S. 219 ff. sowie Farny: Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 794 ff.
7.
Zurück zum Zitat Für Informationen zur Vorgehensweise und zur Datengrundlage siehe CEIOPS, Solvency II Calibration Paper, S. 64-68, 15. April 2010 (www.eiopa.europa.eu) Für Informationen zur Vorgehensweise und zur Datengrundlage siehe CEIOPS, Solvency II Calibration Paper, S. 64-68, 15. April 2010 (www.​eiopa.​europa.​eu)
9.
Zurück zum Zitat Vgl. EIOPA, QIS 5 Technical Specifications, S. 116 oder CEIOPS, Quantitative Impact Study Questions & Answers, S. 68, 4. November 2010 (www.eiopa.europa.eu). Vgl. EIOPA, QIS 5 Technical Specifications, S. 116 oder CEIOPS, Quantitative Impact Study Questions & Answers, S. 68, 4. November 2010 (www.​eiopa.​europa.​eu).
10.
Zurück zum Zitat Die abschließende Definition von Immobiliengesellschaften wird Gegenstand von Durchführungsbestimmungen sein und steht bislang noch nicht fest. Die abschließende Definition von Immobiliengesellschaften wird Gegenstand von Durchführungsbestimmungen sein und steht bislang noch nicht fest.
12.
Zurück zum Zitat Zu den verwendeten Abkürzungen: SCR (Solvency Capital Requirement) bezeichnet die Solvenzkapitalanforderungen, MCR (Minimum Capital Requirement) die Mindestkapitalanforderung bei deren Unterschreiten aufsichtsrechtliche Sanktionen drohen. Mit ALM ist das Asset Liability Management gemeint, d.h. die koordinierte Steuerung der Vermögenswerte und Verpflichtungen eines Versicherungsunternehmens. Zu den verwendeten Abkürzungen: SCR (Solvency Capital Requirement) bezeichnet die Solvenzkapitalanforderungen, MCR (Minimum Capital Requirement) die Mindestkapitalanforderung bei deren Unterschreiten aufsichtsrechtliche Sanktionen drohen. Mit ALM ist das Asset Liability Management gemeint, d.h. die koordinierte Steuerung der Vermögenswerte und Verpflichtungen eines Versicherungsunternehmens.
13.
Zurück zum Zitat Vgl. zur Kritik an Solvency II z.B. Hoenen: Wir werden weiterhin mit großer Geschlossenheit verhandeln, in: VW 2010, S. 1728 Vgl. zur Kritik an Solvency II z.B. Hoenen: Wir werden weiterhin mit großer Geschlossenheit verhandeln, in: VW 2010, S. 1728
Metadaten
Titel
Behandlung von Immobilienanlagen nach Solvency I und Solvency II
verfasst von
Dr. A. Freiling
Copyright-Jahr
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-06987-2_27