2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Berechnung der Höhe des dezidierten Schadensersatzanspruchs bei Bauzeitansprüchen für tatsächlich erforderliche Allgemeine Geschäftskosten
verfasst von : Ivan Čadež
Erschienen in: Aktuelle Entwicklungen in Baubetrieb, Bauwirtschaft und Bauvertragsrecht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Obwohl mittlerweile in Deutschland sowohl durch die neuen §§ 650b und 650c BGB sowie die Rechtsprechung klargestellt ist, dass Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowohl bei Mehrvergütungsansprüchen nach § 2 VOB/B als auch bei Schadensersatzansprüchen nach § 280 ff. BGB und im Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB zu berücksichtigen sind, gibt es bezüglich der Berechnung der Höhe des AGK-Anspruchs noch Handlungs- und Erläuterungsbedarf.Basierend auf dem Äquivalenzverfahren ist in diesem Beitrag die bisher baubetriebswirtschaftlich und rechtlich nicht für möglich gehaltene dezidierte Berechnung der Höhe der tatsächlich erforderlichen AGK bei Schadensersatzansprüchen des Auftragnehmers dargestellt. Nach der Erläuterung von wesentlichen baubetriebswirtschaftlichen und baurechtlichen Grundlagen wird die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Höhe des Schadensersatzanspruchs für AGK dargelegt und an einem Beispiel beschrieben.