1984 | OriginalPaper | Buchkapitel
Berechnung der Kurssicherungskosten
verfasst von : Dieter Wermuth, Walter Ochynski
Erschienen in: Strategien an den Devisenm¤rkten
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Es ist nicht schwierig, die Kurssicherungskosten für Perioden von weniger als einem Jahr zu berechnen. Demgegenüber wird oft falsch gerechnet, wenn die Perioden länger als ein Jahr sind. Nehmen wir an, ein deutscher Exporteur möchte seine in sechs Monaten fälligen Fremdwährungsforderungen auf dem Terminmarkt absichern. Der Kassakurs des Dollars beträgt 2,50 DM und der Terminkurs 2,45 DM, folglich kostet ihn diese Absicherung 0,05 DM für jeden Dollar. Er hätte nämlich auf dem Kassamarkt für jeden Dollar 2,50 DM bekommen können, und der Terminverkauf erbringt ihm nur 2,45 DM. Um die Kurssicherungskosten vergleichbar zu machen, werden sie nicht absolut, sondern in Prozent p. a. ausgedrückt. Wenn wir 0,05 DM auf 2,50 DM beziehen, dann erhalten wir, in Prozent gerechnet, 2%. Das sind noch keine Prozent p. a., sondern Prozent pro Laufzeit des Geschäftes, das heißt in diesem Fall: pro sechs Monate. Um den Jahreszins zu erhalten, müssen wir den Abschlag für die fragliche Zeit (hier sechs Monate) in einen Abschlag für das ganze Jahr transformieren (hier mal zwei) und diesen so berechneten Jahresabschlag zum Kassakurs in Beziehung setzen. Die Kurssicherungskosten betragen in diesem Fall also 4% p.a.