2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bergwirtschaft und soziale Verhältnisse
verfasst von : Dipl.-Min. Dr. Wilfried Liessmann
Erschienen in: Historischer Bergbau im Harz
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Inhaber des
Bergregals
– des Rechtes auf die Nutzung aller Bodenschätze, „
die tiefer liegen, als eine Flugschar geht
“, war der Landesherr. Dieser übte es meist nicht direkt aus, sondern verlieh die Bergbauberechtigung auf bestimmte Erze gegen einen Förderzins (den
Zehnten
) und das Vorkaufsrecht an den erschmolzenen Metallen an Privatpersonen oder -gesellschaften.