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2024 | Buch

Beschäftigtendatenschutz und Homeoffice

Die präventive Kontrolle von Leistung und Verhalten von Beschäftigten

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Über dieses Buch

Die im Schnittpunkt von Arbeits- und Datenschutzrecht liegende Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen und praktisch relevanten Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen betrieblichen und privaten Interessen bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen im Homeoffice. Die aktuelle Rechtslage zur präventiven Kontrolle wird aufgearbeitet, gefolgt von der Auseinandersetzung mit abstrakten sowie im Homeoffice konkreten Abwägungskriterien für die datenschutzrechtliche Interessenabwägung, nach der sich die Zulässigkeit von Kontrollen im Homeoffice richtet. Die abstrakten, grundrechtsrelevanten Positionen und Interessen werden anschließend auf die im Homeoffice relevanten Kontrollmaßnahmen angewandt und ihre Zulässigkeit bestimmt. Zudem werden weitere Lösungsmöglichkeiten zur Durchführung einer rechtskonformen Kontrolle dargestellt: im Wege eines Stufenmodells, über die datenschutzrechtliche Einwilligung sowie mittels einer Betriebsvereinbarung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Prolog
Zusammenfassung
Beschäftigte sind im Grundsatz – je nach Ausgestaltung des Arbeitsvertrags – dazu verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Während die Einhaltung der arbeitgeberseitigen Verpflichtung einfach nachzuvollziehen ist, stellt sich die Kontrolle der Arbeitsleistung als schwieriger heraus.
Janine Schleper
Die Interessenabwägung im Beschäftigtendatenschutzrecht
Zusammenfassung
Die Abwägung der widerstreitenden Interessen und Grundrechte des Beschäftigten und des Arbeitgebers spielt in der gesetzlichen Legitimation von Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext eine zentrale Rolle. Das Beschäftigtendatenschutzrecht schützt zwar maßgeblich die personenbezogenen Daten der Beschäftigten, der Schutz ist jedoch nicht absolut, weswegen mittels eines Interessensausgleiches angemessene Ergebnisse zu erzielen sind. Dies wird bereits am Charakter des Datenschutzrechts als Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt deutlich, welcher durch Art. 8 Abs. 2 GRCh vorgegeben wird.
Janine Schleper
Die Interessenabwägung bei Kontrollen im Homeoffice
Zusammenfassung
Die Interessenabwägung ist ein wichtiger und unerlässlicher Teil des Beschäftigtendatenschutzrechts und deswegen ein maßgebliches Kriterium der Zulässigkeit einer Datenverarbeitung. Vor allem die Situation der Kontrolle im schützenswerten Bereich des Homeoffice kann nur auf diesem Wege vollumfänglich erfasst werden. Dabei ist nicht nur der Ort der Tätigkeit, sondern es sind auch die Art und Weise der Durchführung der Homeoffice-Tätigkeit und die besonderen und individuellem Umstände relevant, die über die Abwägung Berücksichtigung finden.
Janine Schleper
Die Stufenkontrolle
Zusammenfassung
Eine Lösungsmöglichkeit, um dieser Problematik zu begegnen und gleichzeitig den Interessen beider Seiten annähernd vollumfänglich zu entsprechen, bietet die Kontrolle nach einem Stufensystem. Der Arbeitgeber erlangt einen umfassenden Datenpool aller Beschäftigtendaten und wird in die Lage versetzt, Anzeichen für Pflichtverletzungen zu erkennen, während der Beschäftigte erst seine personenbezogenen Daten preisgibt, wenn ein anlassbezogener und verhältnismäßiger Zweck besteht. Im Gegensatz zu dem Einsatz nur eines einzigen verhältnismäßigen Kontrollmittels zur anlasslosen präventiven Kontrolle wird die Kontrolle in mehrere Stufen unterteilt.
Janine Schleper
Die Einwilligung in die Kontrolle in der Homeoffice-Vereinbarung
Zusammenfassung
Die Einwilligung stellt ein wichtiges Instrument der Legitimation im Datenschutzrecht dar. Sie bietet dem Arbeitgeber vor allem die Möglichkeit, Datenerhebungen durchzuführen, die sich nach einer Interessenabwägungsklausel als nicht erforderlich und damit unzulässig herausstellen. Die Einwilligung bildet die privatautonome Selbstbestimmung des Beschäftigten ab, denn durch das Rechtsinstitut wird die betroffene Person befähigt, eine eigene Entscheidung über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu treffen, die ansonsten durch einen Rechtfertigungstatbestand nicht möglich wäre.
Janine Schleper
Die Betriebsvereinbarung als Legitimation zur Kontrolle
Zusammenfassung
Der Betriebsrat spielt in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz im Unternehmen eine zentrale Rolle. Er ist primär dem Schutz und der Förderung der Rechte der Beschäftigten im betriebsverfassungsrechtlichen Kontext verpflichtet und somit auch und insbesondere dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines jeden Beschäftigten, das vor allem bei Verarbeitungen der Beschäftigtendaten betroffen ist.
Janine Schleper
Schlussthesen
Zusammenfassung
Die Interessenabwägung stellt ein zentrales Element bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Datenverarbeitung im Beschäftigtendatenschutzrecht dar. Dadurch wird es möglich, eine Kontrollmaßnahme im konkreten Einzelfall interessengerecht zu bewerten.
Janine Schleper
Backmatter
Metadaten
Titel
Beschäftigtendatenschutz und Homeoffice
verfasst von
Janine Schleper
Copyright-Jahr
2024
Electronic ISBN
978-3-658-45939-0
Print ISBN
978-3-658-45938-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-45939-0