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2018 | Buch

Beschaffung von IT-Leistungen

Vertragsgestaltung für Anwender

verfasst von: Dr. Meinhard Erben, Dr. Wolf G. H. Günther

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Über dieses Buch

Dieses Buch beschreibt die häufigsten Fallstricke bei der Beschaffung von IT-Anwendungssystemen. Anhand zahlreicher Beispiele stellt es auch für Nichtjuristen anschaulich dar, wie durch eine entsprechende Vertragsgestaltung und die Auswahl eines geeigneten Anbieters bereits im Vorfeld der Verhandlungen hohe Folgekosten vermieden werden können. Tipps für vertragliche Formulierungen ergänzen die Ausführungen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Dieses Buch wendet sich vorrangig an Nichtjuristen (Juristen, die im IT‐Recht nicht bewandert sind, werden hier aber auch einige Anregungen finden). Es erläutert jedoch nicht allgemeine Rechtsbegriffe und Rechtsprinzipien. Wer sich insoweit ein grundlegendes Verständnis schaffen will, kann sich dieses erarbeiten mit unserem im Verlag Springer Gabler erschienenen Buch „Gestaltung und Management von IT‐Verträgen“ (3. Aufl., 2017). An geeigneten Stellen verweisen wir in Fußnoten auf dieses Buch.
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Kapitel 2. Vertragsvorbereitungen
Zusammenfassung
Zunächst gilt es, die Aufgabenstellung möglichst konkret abzufassen. Dafür ist häufig externe Beratung sinnvoll. Auch müssen die Mitarbeiter, die später die IT dann nutzen, stark in die Beschaffung eingebunden werden, auch, um rechtlich äußerst riskante Eigenbeschaffung von IT durch Mitarbeiter zu verhindern.
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Kapitel 3. Vertragliche Regelungen
Zusammenfassung
Wenn der Anwender Software in so großem Umfang beschafft, dass er selbst Regelungen durchsetzen kann, wird er in der Regel zumindest auch anwenderspezifische Anpassungsprogrammierung verlangen. Die nachfolgenden Punkte gehen daher davon aus, dass ein gesamtes IT‐System mit Software und auch Hardware beschafft wird, wobei die Software zumindest zum Teil anwenderspezifisch programmiert wird. Wenn keine Hardware beschafft wird, gelten die nachfolgenden Ausführungen praktisch genauso; auf Besonderheiten haben wir hingewiesen.
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Kapitel 4. Besonderheiten bei agiler Softwareentwicklung
Zusammenfassung
Immer mehr Software wird agil entwickelt, mit Methoden wie Scrum, Kanban oder eXtreme Programming. Die rechtliche Einordnung wird unter Juristen noch diskutiert. Als überwiegende Auffassung hat sich wohl herausgebildet, dass bei der Vertragsgestaltung jeder einzelne Sprint als einzelner Werkvertrag zu behandeln ist. Dennoch passt das rechtliche Konzept des Werkvertrags nicht genau, da beim Werkvertrag ein vorher definierter Erfolg geschuldet ist, den es beim einzelnen Sprint so nicht gibt.
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Kapitel 5. Besonderheiten beim Cloud Computing
Zusammenfassung
Cloud Computing kommt in vielen verschiedenen Varianten vor. So kann es um die Bereitstellung der Anwendung/Software gehen, als sog. ASP (Application Service Providing) oder SaaS (Software as a Service). Es kann auch die Bereitstellung einer IT‐Plattform umfassen.
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Kapitel 6. IT-Beschaffungsverträge mit internationalen Bezügen
Zusammenfassung
Bei der Frage, welches Recht auf internationale IT‐Beschaffungen anzuwenden ist und ob das durch Rechtswahl geändert werden kann und sollte, ist zu unterscheiden zwischen dem Vertragsrecht und dem Urheberrecht (weitgehend ausgenommen das Urhebervertragsrecht, das aber zum größten Teil zum Vertragsrecht gehört).
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Kapitel 7. IT-Beschaffung durch die öffentliche Hand
Zusammenfassung
Wenn die öffentliche Hand IT beschafft, ist sie an das Vergaberecht gebunden. Dieses sieht vor, dass die Beschaffung in einem sehr formalisierten Verfahren erfolgen muss, damit der Lieferant – letztlich zum Schutz der Steuerzahler – nach objektiven Kriterien ausgewählt wird.
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Kapitel 8. Einsatz von IT-Freelancern und Überlassung von Arbeitnehmern
Zusammenfassung
Setzt der Anwender IT‐Freelancer ein, oder schickt der Lieferant IT‐Freelancer zum Anwender, können sich Probleme aus dem Arbeits‐ und Sozialrecht ergeben. Das Gleiche gilt auch, wenn der Lieferant eigene Mitarbeiter für längere Zeit zum Anwender schickt. Auch das muss der Anwender bei IT‐Beschaffungen beachten.
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Kapitel 9. Rechtliche Risiken bei Eigenbeschaffung von IT durch Mitarbeiter
Zusammenfassung
Anstatt die von der IT‐Abteilung des Anwenders zur Verfügung gestellte IT‐Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerk, Services) zu verwenden, verwenden die Mitarbeiter häufig selbst eingekaufte Software und IT‐Endgeräte oder die Infrastruktur externer Dritter, sog. Eigenbeschaffung von IT.
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Kapitel 10. Schlusswort
Zusammenfassung
Kommen wir damit zum Abschluss unseres Buches und zu den aus unserer Sicht wichtigsten Ratschlägen für die Beschaffung von IT‐Leistungen:
  • Sichern Sie die Pflege ab.
  • Suchen Sie den passenden Lieferanten aus.
  • Formulieren Sie vorbeugend.
  • Vermeiden Sie Risiken und klären Sie Risiken möglichst vor Vertragsabschluss.
  • Verinnerlichen Sie die Bedeutung der Schriftform.
  • Und, vielleicht am Wichtigsten: Schaffen Sie rechtzeitig Beweismittel.
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Backmatter
Metadaten
Titel
Beschaffung von IT-Leistungen
verfasst von
Dr. Meinhard Erben
Dr. Wolf G. H. Günther
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-56212-3
Print ISBN
978-3-662-56211-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-56212-3