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Digitale Besteuerungsprozesse erleichtern den Alltag noch nicht

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Benjamin J. Feindt ist Steuerberater.


Bilanzen und betriebliche Steuererklärungen werden längst elektronisch übermittelt. Für Unternehmen stellt dieser Prozess noch keine Erleichterung dar. 

Werden Besteuerungsprozesse digitalisiert, wie beispielsweise bei der E-Bilanz, dann hoffen Verwaltung und Steuerbürger auf eine Erleichterung ihres Arbeitsalltags. Davon kann nach wie vor nicht die Rede sein: Eine aktuelle Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG kommt zu dem Ergebnis, dass die überwiegende Anzahl der Unternehmen heute einen höheren Deklarationsaufwand bewältigen muss als noch vor drei Jahren. Die befragten Familienunternehmen stellen fest:

  • Für 28 Prozent hat sich die Dauer von Betriebsprüfungen verlängert.
  • 50 Prozent benötigen bei der Erstellung der betrieblichen Steuererklärung mehr Zeit als vor drei Jahren.
  • 74 Prozent der Unternehmen sehen keine Erleichterung oder Beschleunigung der Prozesse durch die Digitalisierung.

Und dennoch scheint das Verhältnis zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen grundsätzlich nicht schlecht zu sein. 75 Prozent der befragten Unternehmen sind mit der Arbeit der Finanzämter zufrieden.

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Mögliche Erleichterungen 

Eine wesentliche Erleichterung könnte beispielsweise sein, aus den an das Finanzamt versandten Daten auch die Offenlegung oder Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger zu bestreiten. Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter müssen jährlich ihre Bilanzen auch an diese Behörde übermitteln. Tun sie dies nicht rechtzeitig, wird eine Strafe von mindestens 2.500 Euro festgesetzt.

Die Einreichung kostet ca. 30 Euro pro Jahr, abhängig von der Unternehmensgröße. Über diesen Betrag erhalten die Unternehmen eine Rechnung der Bundesanzeiger Verlag GmbH, die ein Unternehmen der DuMont-Verlagsgruppe ist. Da es sich um einen privaten Akteur handelt, haben unlautere Anbieter es leicht, einen amtlichen Auftrag vorzuspiegeln und Rechnungen über ein Vielfaches der Gebühr an Unternehmen zu senden, die dann oft in der fälschlichen Annahme der Begleichung einer gesetzliche Pflicht Einträge in private Werberegister zahlen. Über 200 solcher unlauteren Absender (beispielsweise „Allgemeines Gewerberegister“) nennt die Bundesanzeiger Verlag GmbH derzeit.  

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