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Erschienen in: Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 3-4/2019

24.09.2019 | Originalartikel

Betriebliche Altersversorgung über Direktzusagen – privilegiert oder diskriminiert?

verfasst von: Dirk Kiesewetter, Uwe Schätzlein

Erschienen in: Schmalenbach Journal of Business Research | Ausgabe 3-4/2019

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Zusammenfassung

Einkommensteuerrechtlich ist der Rechnungszins zur Diskontierung von Pensionsverpflichtungen mit 6 % typisiert, was weit über dem aktuellen Marktzinsniveau liegt. Gegenüber anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, die einen steuerfreien Aufbau eines Deckungsstocks ermöglichen, gilt die Direktzusage damit als systematisch im Nachteil. Eine Reform von § 6a des Einkommensteuergesetzes wird daher erwartet. Dieser Beitrag verdeutlicht das Problem und untersucht dann für ausgewählte Reformalternativen, welche Entscheidungs- und Belastungswirkungen sich daraus für Unternehmen ergeben, die Leistungszusagen als Direktzusagen erteilt haben oder dies künftig planen. Die Reformalternativen unterscheiden sich im Ausmaß der Einmalentlastung im Reformzeitpunkt, aber auch in der verbleibenden Finanzierungslücke für in der Vergangenheit erteilte Zusagen. Der steuerfreie Aufbau eines Deckungsstocks zur Bedienung der Verpflichtungen gelingt hier in keinem Fall.

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Fußnoten
1
Berechtigte Kritik äußern Schüler und Schwetzler (2006), die Aussage lässt sich aber aus Anteilseigner-Perspektive halten.
 
2
Vgl. Ahrend et al. (2018), 2. Teil, Rz. 520.
 
3
Dieses Mindestalter gilt für Neuzusagen und Zusageerhöhungen nach dem 31.12.2017. Seit 2001 wurde das Mindestalter mehrfach von ursprünglich 30 Jahren abgesenkt. Vgl. § 6a Abs. 2 EStG.
 
4
Dies weist Thaut (2007b, S. 249) nach, der eine versicherungsmathematische Formalisierung vornimmt und sie mit einer finanzmathematischen vergleicht. Thaut bezieht darüber hinaus auch Stellung zur Methodik.
 
5
In Gl. 3a verbleibt als zweiter Faktor, der mit dem Pensionsleistungsvolumen zu multiplizieren ist, nur noch der Kehrwert des sog. Endwertfaktors. Vgl. zum Wiedergewinnungs- und Endwertfaktor Kruschwitz (2018, S. 51 ff.).
 
6
Vgl. dazu Langohr-Plato (2018).
 
7
Vgl. insbesondere Hey und Steffen (2016), ferner Deutsche Bundesbank (2015); anders Weckerle (2017), auch Kirsten und Schiffer (2006) aus Praxis-Sicht.
 
8
Vgl. Hey (2016, S. 495).
 
9
Vgl. Pellens et al. (2017, S. 540).
 
10
Vgl. grundlegend zum Trade-off zwischen Planungs- und Deklarationskosten: Wagner (2006, S. 24 f.).
 
11
Deutscher Bundestag, Drucksache 9/795, 09.09.1981, S. 66.
 
12
Da der abgesenkte Rechnungszins „nur“ eine andere Periodisierung in Form einer Vorverlagerung der Betriebsausgaben bewirkt, kommt es zu einer Kompensation über die (jahrzehntelange) Laufzeit des gesamten Zusagenbestands. Aus Sicht politischer Amtsträger dürfte das außerhalb des Planungshorizonts liegen, vgl. im Allgemeinen Nordhaus (1975).
 
13
Vgl. für im Detail unterschiedliche Vorschläge Prinz und Keller (2016), Geberth und Sedemund (2018) sowie Hagemann und Zagermann (2018).
 
14
Alle Rechnungszinsen werden von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht und sind gegenwärtig unter dem Link https://​www.​bundesbank.​de/​dynamic/​action/​de/​statistiken/​zeitreihen-datenbanken/​zeitreihen-datenbank/​759778/​759778?​listId=​www_​skms_​abzins10j abrufbar.
 
16
Vgl. Coenenberg et al. (2018, S. 445–448); sowie IDW RS HFA 30 (in der am 16.12.2016 verabschiedeten Fassung), Rn. 60 f. Für einen Vergleich mit Beispielen vgl. Mayer und Dietrich (2015).
 
17
Für eine formale, finanzmathematische Darstellung des Gegenwartswertverfahrens, dort als Anwartschaftsbarwertverfahren bezeichnet, vgl. etwa Pellens et al. (2017, S. 542 ff.).
 
18
In der formalen Darstellung wird von der Konvention Gebrauch gemacht, dass eine leere Summe den Wert null hervorbringt.
 
19
Vgl. hierzu grundlegend Wagner (1998).
 
20
Die Berechnungen sind auf Anfrage bei den Autoren erhältlich.
 
21
Die Leistungsanzahl von 20 Jahresrenten wurde in Anlehnung an die aktuelle durchschnittliche fernere Lebenserwartung eines repräsentativen 23-jährigen Beschäftigten gewählt. Vgl. Statistisches Bundesamt (2011, S. 664) (durchschnittliche fernere Lebenserwartung eines 1996 geborenen, männlichen 23-Jährigen: 62,52 Jahre) und S. 893 (durchschnittliche fernere Lebenserwartung einer 1996 geborenen, weiblichen 23-Jährigen: 66,92 Jahre).
 
22
Zur Schiefe einer Verteilung vgl. Schulze und Porath (2012, S. 77–81).
 
23
In der Vergangenheit wurden diese Neubewertungseffekte auf einen längeren Zeitraum verteilt. Auch hier wäre aus fiskalischen Gründen eine Regelung denkbar, die die Bewertungsgewinne über einige Jahre verteilt. Vgl. Schätzlein (2018).
 
Literatur
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Zurück zum Zitat Zimmermann, Jochen, und Jan-Hendrik Meier. 2005. Möglichkeiten einer objektivierten Berücksichtigung von Rückstellungen in der Unternehmensbewertung. Finanz-Betrieb 7(10):654–658. Zimmermann, Jochen, und Jan-Hendrik Meier. 2005. Möglichkeiten einer objektivierten Berücksichtigung von Rückstellungen in der Unternehmensbewertung. Finanz-Betrieb 7(10):654–658.
Metadaten
Titel
Betriebliche Altersversorgung über Direktzusagen – privilegiert oder diskriminiert?
verfasst von
Dirk Kiesewetter
Uwe Schätzlein
Publikationsdatum
24.09.2019
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Schmalenbach Journal of Business Research / Ausgabe 3-4/2019
Print ISSN: 0341-2687
Elektronische ISSN: 2366-6153
DOI
https://doi.org/10.1007/s41471-019-00074-0

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