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2020 | Buch

Betriebliche Altersvorsorge

Leitfaden für die Praxis

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Über dieses Buch

Altersarmut? Nein danke! Handlicher Leitfaden zur bAV für Vermittler, Personalverantwortliche und Berater

Dieser Leitfaden aus der Praxis für die Praxis erläutert übersichtlich und auf das Wesentliche reduziert die aktuellen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Die vorliegende 4. Auflage wurde im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge gründlich durchgesehen und auf den Rechtsstand Sommer 2020 aktualisiert. Das Buch ist insbesondere für Vermittler direkt vor Ort beim Kunden einsetzbar, dient aber auch Steuerberatern, Personalverantwortlichen, Geschäftsführern kleinerer Unternehmen und Freiberuflern als Einführung in die komplexe Materie sowie als handliches Nachschlagewerk.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Rechtsgrundlagen
Zusammenfassung
Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man Leistungen der Alters‑, Invaliditäts‑ oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 BetrAVG).
Robert Schwarz
2. Zusagearten
Zusammenfassung
Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters‑, Invaliditäts‑, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte Versorgungszusage) des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 BetrAVG).
Robert Schwarz
3. Durchführungswege
Zusammenfassung
Im folgenden Kapitel geht es um die unterschiedlichen Durchführungswege, die einem Unternehmen zur Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stehen und die Konsequenzen die sich aus den unterschiedlichen Alternativen ergeben.
Aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen, des individuellen Risikos und des Verwaltungsaufwandes für das Unternehmen ist dies eine der wichtigsten Entscheidungen überhaupt. Die Vor‑ und Nachteile sollten sorgfältig berücksichtigt und abgewogen werden, um zu einer für das Unternehmen optimalen Lösung zu gelangen.
Eine erste Unterscheidung der Durchführungswege ist die in versicherungsförmige und nicht‐versicherungsförmige Durchführungswege. Von versicherungsförmig spricht man deshalb, weil hier bereits von Beginn an biometrische Risiken der Versorgungsberechtigten abgedeckt werden. Hierzu zählen die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds Zu den nicht‐versicherungsförmigen Durchführungswegen gehören die Direktzusage (Pensionszusage) und die Unterstützungskasse.
Robert Schwarz
4. Zeitwertkonten
Zusammenfassung
Zeitwertkonten sind ein personalpolitisches Instrument zur Flexibilisierung der individuellen Arbeitszeit und gehören damit streng genommen nicht zur betrieblichen Altersvorsorge. Entsprechend sind die gesetzlichen Regelungen nicht wie bei der betrieblichen Altersvorsorge im Betriebsrentengesetz verankert, sondern finden sich im vierten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV).
Da Zeitwertkontenmodelle jedoch im weiteren Sinn ein Instrument der betrieblichen Vorsorge für Arbeitnehmer sind (insbesondere bei der Nutzung für eine individuelle Vorruhestandsregelung) und der Übergang zu einer betrieblichen Altersvorsorge möglich ist, ist eine Behandlung an dieser Stelle notwendig und sinnvoll.
Robert Schwarz
5. Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen
Zusammenfassung
Die Besonderheit bei Gesellschafter‐Geschäftsführern einer GmbH (GGF) liegt in ihrer Doppelfunktion als Gesellschafter und damit Inhaber der GmbH einerseits und als angestellter Geschäftsführer andererseits. Damit hat er auch rechtlich einen Doppelstatus, als Unternehmer einerseits und Arbeitnehmer andererseits.
Die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge ist, wie wir gesehen haben, nur für Arbeitnehmer vorgesehen. Wie aber ist nun in diesem Zusammenhang der Gesellschafter‐Geschäftsführer zu behandeln? Ist er Unternehmer oder ist er Angestellter? Für die Beantwortung dieser Frage und zur Beurteilung welche rechtlichen Konsequenzen – aber auch welche Möglichkeiten – sich daraus ergeben, ist der Begriff der Beherrschung ausschlaggebend. Die folgenden Ausführungen gelten für Gesellschafter‐Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG haftungsbeschränkt) entsprechend.
Die GmbH ist im Gegensatz zum Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft ein künstliches Konstrukt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine verselbständigte Vermögensmasse, durch die eine Trennung der Gesellschaft von ihren Anteilseignern erreicht wird. Die GmbH erhält so eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person) und existiert damit unabhängig von ihren Anteilseignern.
Die Anteilseigner (Gesellschafter) üben ihre Kontrolle über die so genannte Gesellschafterversammlung aus, indem sie dort Beschlüsse fassen.
Robert Schwarz
6. Einrichtung einer Versorgungsordnung
Zusammenfassung
Bedingt durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung kommt kein auch noch so kleines Unternehmen um den Aufbau einer eigenen Versorgungsordnung herum. Und sei es nur in der kleinsten denkbaren Form – durch die Beauftragung eines Vermittlers mit der Beratung und dem Abschluss von Direktversicherungen für die Mitarbeiter, die dies wünschen. Auch dies ist jedoch rechtlich nicht ganz unproblematisch. Daher sind Unternehmer gut beraten, sich rechtzeitig Gedanken über die konkrete Ausgestaltung zu machen, um nicht in die ein oder andere rechtliche Falle zu tappen. In den folgenden Abschnitten werden dabei die einzelnen Entscheidungstatbestände kurz beschrieben, zu den jeweiligen Einzelheiten wird auf die entsprechenden Kapitel verwiesen.
Robert Schwarz
Backmatter
Metadaten
Titel
Betriebliche Altersvorsorge
verfasst von
Robert Schwarz
Copyright-Jahr
2020
Electronic ISBN
978-3-658-30973-2
Print ISBN
978-3-658-30972-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30973-2