Zweifelhafte Handelsströme? Offenbar ist vermeintlich nachhaltiger Biodiesel aus China mit falschem Zertifikat nach Deutschland importiert worden. Das war auch Thema auf dem 9. BBE/UFOP-Fachseminar "Nachhaltigkeit alternativer Kraftstoffe".
Verdacht: Hat China Biodiesel mit gefälschtem Zertifikat in der EU in Umlauf gebracht?
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Aus China importierte Kraftstoffe, die fälschlicherweise als fortschrittliche Biokraftstoffe deklariert wurden, sollen in Deutschland in Umlauf gekommen sein. Das hätte schwerwiegende Auswirkungen auf den europäischen Biokraftstoffmarkt. Das Bundesumweltministerium (BMUV) soll planen, gegen falsch zertifizierte Biokraftstoffe aus China vorzugehen, wie aus einer Meldung von Argus Media hervorgeht, einem Preis-Informationsdienst für den Handel mit Erdöl, petrochemischen Produkten, Erdgas, Strom und Bioenergie, Kohle, Emissionsrechten, Düngemitteln sowie Metallen.
Unplausibler Anstieg der Biodiesel-Importmenge
Seit Ende 2022 sind die Importmengen von Altspeisefetten (UCO) sowie rest- und abfallstoffbasierter Biodiesel (UCOME) aus China stark angestiegen. Öffentlich wird inzwischen der Verdacht geäußert, dass diese starke Zunahme der Importmengen auch auf betrügerisches Verhalten zurückzuführen sein könnten. Nach Angaben von Argus Media seien die im Januar und Februar 2023 aus China nach Europa eingeführten Mengen an Biodiesel mit 455.000 t mehr als doppelt so hoch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, wobei die Niederlande 395.000 t, Belgien 33.000 t und Spanien 16.000 t abnahmen. Auch China habe im Zeitraum Januar bis Februar mit 70.000 t deutlich mehr Biodiesel als im vergangenen Jahr importiert. Südostasien war mit 52.000 t aus Indonesien die Hauptquelle.
Die Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe zwingt Mineralölunternehmen, bei denen die in Verkehr gebrachte Menge von fossilen Otto- und/oder Dieselkraftstoffen eine bestimmte energetische Menge übersteigt, seit dem Verpflichtungsjahr 2020 jährlich einen kontinuierlich steigenden Mindestanteil an sogenannten fortschrittlichen Kraftstoffen (§ 2 Abs. 6 der 38. BImSchV a.F.) in Verkehr zu bringen. Seit vergangenem Jahr dürfen zur Erfüllung der Unterquote nur noch fortschrittliche Biokraftstoffe eingesetzt werden. Zu den zulässigen Rohstoffen gehören unter anderem Algen, Siedlungsabfälle, Stroh, Mist, Gülle, Klärschlamm, Abfälle und Reststoffe aus der Land- und Forstwirtschaft – also Ressourcen, die nicht mit der Produktion von Nahrungsmitteln konkurrieren. Biomasse, die zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet wird, darf nicht von Flächen "mit hohem Wert an biologischer Vielfalt" oder mit einem "hohen Kohlenstoffbestand" gewonnen werden. Der Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe muss zusätzlich zur Treibhausgasquote erfüllt werden. Fortschrittliche Biokraftstoffe dürfen mit dem Doppelten ihres Energiegehalts auf die Quote angerechnet werden.
ISCC reagiert auf die jüngste Verdachtsfälle
In den vergangenen Wochen haben Interessenvertreter nun ihre Besorgnis über einen starken Anstieg von fortschrittlichem Biodiesel zum Ausdruck gebracht, der aus China in die Europäische Union (EU) importiert und aus Abfällen und Reststoffen hergestellt wurde, die zumindest teilweise aus Indonesien und Malaysia stammen, wie die International Sustainability and Carbon Certification (ISCC) mitteilt. Dieser starke Anstieg könnte auf einen möglicherweise zweifelhaften oder betrügerischen Ursprung dieser Handelsströme hindeuten, so die ISCC. Das würde bedeuten, dass dieser importierte Biodiesel womöglich fälschlicherweise als "fortschrittlich" zertifiziert wurde. Auffällig ist, dass die Zunahme mit dem Auslaufen der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl hierzulande seit Beginn dieses Jahres zusammenfällt.
Wie Andreas Feige, Geschäftsführer der ISCC System GmbH, aber auf dem 9. BBE/UFOP-Fachseminar "Nachhaltigkeit alternativer Kraftstoffe" am 11. Mai betonte, gebe es bis jetzt keinen nachgewiesenen Betrugsfall, sondern lediglich unbestätigte Verdachtsfälle. Fest steht aber: Alleine Verdachtsfälle betreffen grundsätzlich die Reputation von Zertifizierungssystemen wie die des ISCC. Das ISCC mit Sitz in Köln ist ein freiwilliges Zertifizierungssystem. Mit dem System können Unternehmen nachweisen, dass die in der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED II) geforderten Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Biokraftstoffen aus Biomasse einhalten. ISCC ist von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und der Europäischen Kommission anerkannt und wird weltweit angewendet.
Maßnahmen zur Minimierung des Betrugsrisikos
Daher hat das ISCC bereits reagiert und seine Arbeit an Abhilfemaßnahmen intensiviert. So gehörten laut Feige zu den laufenden Aktivitäten unter anderem Integrity Audits in China und Südostasien, Gespräche mit nationalen Behörden, Zoll und Laboren, Plausibilitäts- und Materialtests sowie die Verschärfung der ISCC-Anforderungen für Abfall- und Reststofflieferketten. Vorläufige Ergebnisse der Integrity Audits seien zum Beispiel zehn entzogene Zertifikate wegen fehlender Reaktion auf Auditanfragen und elf entzogene Zertifikate aufgrund von aufgedeckter Nichtkonformitäten, zu denen auch Falschdeklarationen von Lieferungen gehören. Nächste Schritte sollen beispielsweise die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Regulierungs- und Strafverfolgungsbehörden, die Auswertung von Schiffsfrachtdaten sowie die verstärkte Durchführung von Integrity Assessments sein.
Letztendlich trägt laut Argus Media die große Importmenge von fortschrittlichem Biodiesel - ob falsch etikettiert oder nicht - dazu bei, die Treibhausgasquote leichter zu erfüllen. Zudem würden die Preise für andere Biokraftstoffe, die traditionell dem lokalen Kraftstoffmix beigemischt werden, erheblich gedrückt.