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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

8. Betriebsvereinbarung

verfasst von : Maria Dimartino

Erschienen in: Kollektives Arbeitsrecht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Eine Betriebsvereinbarung (s. Abb. 8.1) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie muss schriftlich vereinbart werden und hat normative (ein Gesetz wird auch Norm genannt) und zwingende Wirkung, vgl. § 77 BetrVG. Normativ bedeutet, dass die Betriebsvereinbarung wie ein „Gesetz des Betriebes“ wirkt, da sich jeder Arbeitnehmer i. S. v. § 5 BetrVG hierauf berufen darf, ohne dass dieser mitverhandelt oder unterschrieben hat.

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Metadaten
Titel
Betriebsvereinbarung
verfasst von
Maria Dimartino
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24558-0_8