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2011 | Buch

Betriebswirtschaftliche Kunstbewertung

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
I. Kunst und betriebswirtschaftlicher Kalkül
Zusammenfassung
Kunst differenziert sich in die Gattungen bildende Kunst, Musik, Literatur und darstellende Kunst (ephemere Kunst).1 Zur Gattung der bildenden Kunst gehören insbesondere die Malerei, die verschiedenen Formen der Grafik, die Bildhauerei und das Kunsthandwerk, darüber hinaus die künstlerische Fotografie, die Serienkunst und die Architektur. Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich auf die zweidimensionalen Techniken der bildenden Kunst. Diese Eingrenzung erfolgt einerseits, um den Rahmen der Untersuchung nicht zu sprengen. Andererseits zeigt die Praxis, daß sich der (private) Kunstsammler vor allem diesen Techniken zuwendet. 2 Im folgenden wird in diesem Zusammenhang von einem „Kunstwerk“, „Artefakt“, „Exponat“, „Akquisitionsobjekt“, „Werk“ oder „Objekt“ gesprochen. Einen Überblick über die verschiedenen Techniken der zweidimensionalen bildenden Kunst gibt Abbildung 1.
Niko Frey
II. Bewertung der Kunst im ökonomischen Kontext
Zusammenfassung
Ein verwitweter Erblasser hinterläßt seinem einzigen Sohn ein Kunstwerk, das seit mehr als 25 Jahren in Familienbesitz ist. Da es sich bei dem in Rede stehenden Objekt um ein Altmeistergemälde handelt, stellt der Erhaltungszustand einen kritischen Faktor dar. Aus dem Gutachten eines Sachverständigen, das das Finanzamt zum Zweck der Verständigung mit dem Erben über den Wert der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuerbelastung hat erstellen lassen, ergibt sich aufgrund der Beurteilung des Erhaltungszustands, daß für das Gemälde in der Tat ein Restaurierungsbedarf besteht. Der Erbe möchte das Kunstwerk alsbald veräußern und überlegt nun, an welcher Konzessionsgrenze er sich in den Preisverhandlungen mit einem Kunsthändler und einem Auktionshaus orientieren muß, damit es nicht zu einem aus seiner Sicht nachteiligen Veräußerungsergebnis kommt. Aus diesem Grund ermittelt er zunächst die Zahlungsreihe des Kunstwerks, wenn er es in seinem Portefeuille belassen und also nicht veräußern würde. Er legt seinem Kalkül einen Planungshorizont von zehn Jahren zugrunde. Dies tut er nicht ohne Grund, denn wegen der kunsthistorischen Bedeutung des Gemäldes kann er auf diese Weise eine Reduktion der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer um 40 % erzielen, wenn er das Kunstwerk darüber hinaus für diesen Zeitraum der Öffentlichkeit zugänglich macht. 1 Der Zugang der Öffentlichkeit zum Kunstwerk könnte durch eine unentgeltliche Leihgabe an ein Museum2 gewährleistet werden. Ein Museum hat bereits Interesse bekundet und bietet dem Erben im Gegenzug für die Leihgabe an, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen und das Kunstwerk zu versichern. Darüber hinaus möchte das Museum sich ein Vorkaufsrecht vorbehalten, sobald der Erbe das Gemälde veräußern möchte. Durch die Leihgabe entstünden dem Erben mehrere Vorteile: Das Museum verbesserte den Zustand des Gemäldes unentgeltlich, es übernähme die Versicherungsprämien, ermöglichte eine Aufwertung der Provenienz des Kunstwerks durch die Aufnahme in die Ausstellung, die auf den Bekanntheitsgrad des Museums zurückzuführen ist, und erweiterte die Veräußerungsmöglichkeiten durch das Vorkaufsrecht.
Niko Frey
III. Heuristische Entscheidungswertermittlung
Zusammenfassung
In seiner erkenntnistheoretischen Abhandlung über die Methode des richtigen Vernunftgebrauchs und der wissenschaftlichen Wahrheitsforschung beschreibt DESCARTES vier grundlegende Regeln des Denkens, von denen die zweite Regel vorsieht, „de diviser chacune des difficultés que j' examinais, en autant de parcelles qu' il se pourrait, et qu' il serait requis pour les mieux résoudre“1. DESCARTES empfiehlt, schwierige Probleme zunächst in ihre Teilprobleme zu zerlegen, um sodann durch deren Lösung zu einer besseren Gesamtlösung des Ausgangsproblems zu gelangen. Diese Vorgehensweise entspricht dem Konzept der Heuristik, das im folgenden Anwendung findet. 2 Die Heuristik beschreibt eine für den Einzelfall entwickelte Strukturierungsregel, die dort erforderlich ist, wo eine schlechtstrukturierte Problemstellung existiert und eine optimale Lösung des Ausgangsproblems nicht erfolgen kann. Die Strukturierungsregel legt einen Transformationsvorgang fest, der durch inhaltliche Argumentation die Aufspaltung des nichtlösbaren Ausgangsproblems in elementare, aber lösbare, weil wohlstrukturierte Unterprobleme gewährleistet. Die Zusammenführung der Lösungen der Unterprobleme ermöglicht dann eine insgesamt zufriedenstellende Lösung des Ausgangsproblems.
Niko Frey
IV. Investitionstheoretische Modellierung in ausgesuchten Spezialfällen
Zusammenfassung
Befindet sich der Kunstsammler in einer mehrdimensionalen Konfliktsituation, dann besteht die Notwendigkeit der Ermittlung eines bedingten Grenzpreises als Komponente eines mehrdimensionalen Entscheidungswerts.1 Der Grenzpreis, verstanden als Extension des konfliktlösungsrelevanten Sachverhalts „Höhe des Preises“, ergibt sich in einer derartigen Konfliktsituation nur in Abhängigkeit von den Extensionen der verbleibenden Einigungsdimension(en). Erfordert die erfolgreiche Verhandlung über die Eigentumsübertragung an einem Kunstwerk etwa eine Einigung auf Ausprägungen für n konfliktlösungsrelevante Sachverhalte, dann läßt sich die „Konzessionsgrenze in bezug auf den nten Sachverhalt dadurch bestimmen […], daß man hinsichtlich der (n-1) anderen Sachverhalte eine bestimmte Konstellation vorgibt“2.
Niko Frey
V. Die Zusammenfassung der Ergebnisse
Zusammenfassung
Die Entwicklungen auf dem Kunstmarkt seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wirkten sich begünstigend auf die Kapitalanlagefunktion von Kunstwerken aus. Infolgedessen wendet sich die wirtschaftswissenschaftliche Forschung seit den 1960er Jahren der Untersuchung von Preisentwicklungen zu. Sie tut dies fast ausschließlich empirisch, was zu einer Fülle von Expost-Betrachtungen geführt hat, die sich mit meist aggregierten Marktbereichen oder dem Markt für Kunst als Ganzes beschäftigen. Eine umfassende betriebswirtschaftliche Durchdringung des Sujets, die sich der einzelwirtschaftlichen Perspektive annimmt und auf eine Exante-Beurteilung von Kunstwerken abzielt, existiert bislang nicht. Die vorliegende Schrift sucht diese Forschungslücke zu schließen, indem sie den Kunstsammler, der als eine wesentliche Triebfeder der Warenzirkulation auf dem Kunstmarkt fungiert, als Bewertungssubjekt in den Mittelpunkt der Analyse stellt und eine Systematisierung und investitionstheoretische Durchdringung jener Bewertungsanlässe vornimmt, mit denen er sich regelmäßig konfrontiert sieht. Dabei beschränkt sich die vorliegende Untersuchung nicht nur auf Bewertungsanlässe, die auf die Ursprungsbereiche der Sammlungstätigkeit und der Vermögensrestrukturierung zurückgehen, sondern sie setzt sich auch mit den für Eigentumsänderungen an Kunstwerken so typischen steuer- und zivilrechtlichen Sachverhalten auseinander. Eruiert wird darüber hinaus nicht nur die Vorgehensweise bei der Bewertung eines Erwerbs, sondern auch die bei einem Verkauf.
Niko Frey
Backmatter
Metadaten
Titel
Betriebswirtschaftliche Kunstbewertung
verfasst von
Niko Frey
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-6237-9
Print ISBN
978-3-8349-3109-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6237-9